Der Haftungsausschluß gem § 67 Abs 5 ASVG (Erwerb aus Konkurs oder Vollstreckungsverfahren) gilt auch für Betriebsnachfolger nach Abs 6 legcit (familia suspecta), unter anderem deshalb, weil Abs 5 legcit den Anwendungsbereich des Abs 4 legcit einschränkt, während Abs 6 legcit auf Abs 4 legcit verweist.