RS VwGH Erkenntnis 1992/04/07 91/08/0041

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Veröffentlicht am 07.04.1992
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Rechtssatz

Der Haftungsausschluß gem § 67 Abs 5 ASVG (Erwerb aus Konkurs oder Vollstreckungsverfahren) gilt auch für Betriebsnachfolger nach Abs 6 legcit (familia suspecta), unter anderem deshalb, weil Abs 5 legcit den Anwendungsbereich des Abs 4 legcit einschränkt, während Abs 6 legcit auf Abs 4 legcit verweist.

Im RIS seit
07.04.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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