RS Vwgh 1992/12/1 88/08/0078

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Veröffentlicht am 01.12.1992
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §67 Abs4;
ASVG §67 Abs6;

Rechtssatz

Vor dem Hintergrund des Wortlautes § 67 Abs 6 ASVG ("haftet dieser Betriebsnachfolger ohne Rücksicht auf das dem Betriebsübergang zugrundeliegende Rechtsgeschäft wie ein Erwerber gemäß Abs 4") ist davon auszugehen, daß der Gesetzgeber auch bei diesem Haftungstatbestand eine rechtsgeschäftliche Beziehung zwischen Betriebsvorgänger und Betriebsnachfolger als haftungsbegründende Voraussetzung vorgesehen hat. Andernfalls hätte es im Gesetz heißen müssen "ohne Rücksicht auf die dem Betriebsübergang zugrundeliegenden rechtlichen oder tatsächlichen Vorgänge" (Hinweis E 17.12.1991, 89/08/0211).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988080078.X03

Im RIS seit

01.12.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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