Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4;ASVG §67 Abs5;ASVG §67 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/07 91/08/0041 4 Stammrechtssatz Der Haftungsausschluß gem § 67 Abs 5 ASVG (Erwerb aus Konkurs oder Vollstreckungsverfahren) gilt auch für Betriebsnachfolger nach Abs 6 legcit (familia suspecta), unter anderem deshalb, weil Abs 5 legcit den Anwendungsbereich des Abs 4 l... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2703/80 E 22. Dezember 1983 VwSlg 11273 A/1983 RS 1 Stammrechtssatz Die Haftungsbestimmung des §67 Abs 4 ASVG findet auf den Erwerb eines Betriebes (Teilbetriebes) aus einer Konkursmasse oder im Zuge einer Zwangsvollstreckung keine Anwendung (Hinweis E 30.11.1983 82/08/0021). ... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 17. Februar 1989 sprach die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse aus, die Beschwerdeführerin hafte gemäß §§ 67 Abs. 4, 6 und 7 sowie 83 ASVG als Betriebsnachfolgerin zur ungeteilten Hand für rückständige Beiträge und Nebengebühren ihres Vaters (Betriebsvorgängers), SP, Friseur, Betriebsadresse: M, in der Höhe von S 83.566,84 aus der Zeit Rest April 1987 bis Rest April 1988, Nachträge vom 7. Juni 1988 und 4. August 1988 sowie 10,5 % Verzugszinsen p. a. ab 1. Februar ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/08/0021 E VS 30. November 1983 VwSlg 11241 A/1983 RS 3(hier: anstelle "Betriebsnachfolger" = "Erwerber") Stammrechtssatz Als "Betriebsnachfolger" gem § 67 Abs 4 ASVG (unter dem Gesichtspunkt der Nachfolge unter Lebenden) ist jene Person zu verstehen, die den Betrieb ode... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4;ASVG §67 Abs6;
Rechtssatz: Wesentliche Grundlage eines Dienstleistungsbetriebes (hier: Friseurgeschäft) ist der Kundenstock, der vom Standort des Betriebes bzw den persönlichen Fähigkeiten der im Dienstleistungsbetrieb tätigen Personen abhängig sein kann. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/08/0123 E 19. Jänner 1984 RS 3 Stammrechtssatz Der Wegfall des Betriebsinhabers oder eines besonders befähigten Beschäftigten allein kann nur in jenen seltenen Ausnahmefällen die Qualifizierung des Erwerbs von Betriebsmitteln als Betriebsnachfolge ausschließen, in denen mit dieser Person der für die Organisa... mehr lesen...
Auf Antrag der an diesem Verfahren mitbeteiligten Partei vom 6. Juli 1983 wurde der beschwerdeführenden Partei mit Bescheid des Magistratischen Bezirksamtes für den 3. Wiener Gemeindebezirk vom 13. Juli 1983 aufgetragen, als Betriebsnachfolgerin des Betriebes Hans S (- über das Vermögen des Genannten war, wie den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens entnommen werden konnte, mit Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen vom 4. Oktober 1982 der Konkurs eröffnet worden -)... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2703/80 E 22. Dezember 1983 VwSlg 11273 A/1983 RS 1 Stammrechtssatz Die Haftungsbestimmung des §67 Abs 4 ASVG findet auf den Erwerb eines Betriebes (Teilbetriebes) aus einer Konkursmasse oder im Zuge einer Zwangsvollstreckung keine Anwendung (Hinweis E 30.11.1983 82/08/0021). ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4 idF 1986/111;BArbUG 1972 §25 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/09/0060 E 18. Februar 1988 RS 2 Stammrechtssatz Eine betragsunabhängige Haftung ist - unbeschadet der beschränkten Haftung nach § 1409 ABGB - nur im Fall eines Erwerbes auf Grund eines Veräußerungsgeschäftes als sachlich gerechtfertigt zu bezeichn... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4;BArbUG 1972 §25 Abs7;BUAG §25a idF 1989/363;
Rechtssatz: Eine ausdrückliche Umschreibung des Begriffes der Betriebsnachfolge enthält weder das Bauarbeiter-Urlaubsgesetz noch das ASVG. Die beinahe wörtliche Übereinstimmung des § 67 Abs 4 ASVG idF vor der 41. ASVG-Nov, ihr gleicher Regelungsinhalt und Sinn mit der Best... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4 idF vor 1986/111; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0217 E 19. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Für die Betriebsnachfolgehaftung ist nicht maßgebend, ob der Vorgänger auf Dauer in der Lage war, mit den Betriebsmitteln, die auf den Nachfolger übergingen, ohne nennenswerte Investitionen Gewinne zu erzielen oder zumindest Verluste zu vermei... mehr lesen...
Index: Sozialversicherung - ASVG - AlVG66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/08/0020 E 27. September 1984 RS 3 (hier: Fortführung eines Möbelgeschäftes) Stammrechtssatz Ausführungen zur Frage der Betriebsidentität eines fortgeführten Gasthauses mit einigen Fremdenbetten; Maßgeblichkeit vom Standort, Betriebsform, Kundenkreis. (Hinweis auf E VS vom 30.11... mehr lesen...
Index: Sozialversicherung - ASVG - AlVG66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4ASVG §83 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2134/75 E 13. Mai 1976 VwSlg 9055 A/1976 RS 4 Stammrechtssatz Die Betriebsnachfolgehaftung nach § 64 Abs 4 ASVG erstreckt sich nicht nur auf die Beiträge als solche, sondern auch auf die Verzugszinsen, Mahngebühren und Verwaltungskostenersätze bei zwangsweiser Eintreibung.... mehr lesen...
Index: Sozialversicherung - ASVG - AlVG66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/08/0020 E 27. September 1984 RS 3 (hier: Betriebsnachfolge eines Kindermodengeschäftes) Stammrechtssatz Ausführungen zur Frage der Betriebsidentität eines fortgeführten Gasthauses mit einigen Fremdenbetten; Maßgeblichkeit vom Standort, Betriebsform, Kundenkreis. (Hinweis auf E ... mehr lesen...
Index: Sozialversicherung - ASVG - AlVG66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4 idF vor 1986/111 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0217 E 19. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Für die Betriebsnachfolgehaftung ist nicht maßgebend, ob der Vorgänger auf Dauer in der Lage war, mit den Betriebsmitteln, die auf den Nachfolger übergingen, ohne nennenswerte Investitionen Gewinne zu erzielen od... mehr lesen...
Index: Sozialversicherung - ASVG - AlVG66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4 idF vor 1986/111 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0217 E 19. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Für die Betriebsnachfolgehaftung ist nicht maßgebend, ob der Vorgänger auf Dauer in der Lage war, mit den Betriebsmitteln, die auf den Nachfolger übergingen, ohne nennenswerte Investitionen Gewinne zu erzielen od... mehr lesen...
Index: Sozialversicherung - ASVG - AlVG66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/08/0021 E VS 30. November 1983 VwSlg 11241 A/1983 RS 4 Stammrechtssatz Betriebserwerb ist der Erwerb eines lebenden bzw lebensfähigen (aktivierbaren oder reaktivierbaren) Betriebes, d.h. einer organisierten Erwerbsgelegenheit als Objekt im Rechtsverkehr, in der die durch die Be... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 21. Mai 1987 sprach die mitbeteiligte Wiener Gebietskrankenkasse aus, daß die Beschwerdeführerin als Betriebsnachfolgerin der IU, Kinder-Boutique, in Wien, W-straße 130, gemäß § 67 Abs. 4 und § 83 ASVG verpflichtet sei, der mitbeteiligten Partei rückständige Sozialversicherungsbeiträge samt Nebengebühren im Betrag von S 46.329,65 zuzüglich Verzugszinsen seit 1. November 1985, berechnet von S 46.329,65 zu bezahlen. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin Ein... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 22. April 1987 sprach die mitbeteiligte Wiener Gebietskrankenkasse aus, daß die Beschwerdeführerin als Betriebsnachfolger des HP in Wien, T-straße 87, gemäß § 67 Abs. 4 und § 83 ASVG verpflichtet sei, der mitbeteiligten Partei rückständige Sozialversicherungsbeiträge samt Nebengebühren (Verzugszinsen berechnet bis 14. April 1987) im Betrage von S 94.901,98 zuzüglich Verzugszinsen seit 15. April 1987, zu bezahlen. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin Eins... mehr lesen...
Index: Sozialversicherung - ASVG - AlVG66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4ASVG §69 Abs1 Beachte Vorgeschichte:85/08/0163 E 29.01.1987; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0262 E 22. September 1988 VwSlg 12778 A/1988 RS 7 Stammrechtssatz Die Rechtswirksamkeit einer Haftung nach § 67 ASVG setzt deren bescheidmäßigen Ausspruch dem Haftpflichtigen gegenüber voraus. ... mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte wird auf die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. Jänner 1987, Zl. 85/08/0163, und vom 10. September 1987, Zl. 87/08/0101, verwiesen. Mit Bescheid vom 18. Februar 1988 stellte die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse gemäß § 410 Abs. 1 Z. 4 ASVG fest, daß der Beschwerdeführer als „Offener Handelsgesellschafter“ der Firma VW gemäß § 67 Abs. 3 ASVG für die auf dem Beitragskonto dieser Gesellschaft vorgeschriebenen, ab 15. Dezember 1978 fällig gew... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/08/0021 E VS 30. November 1983 VwSlg 11241 A/1983 RS 1 Stammrechtssatz Schuldner der Sozialversicherungsbeiträge eines Versicherten ist gem § 58 Abs 2 erster Satz ASVG in der Regel der Dienstgeber (Auftraggeber) iSd § 35 ASVG, somit grundsätzlich derjenige, dem - unabhängig von rechtlichen Beziehungen zum Ve... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4 idF vor 1986/111; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0217 E 19. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Für die Betriebsnachfolgehaftung ist nicht maßgebend, ob der Vorgänger auf Dauer in der Lage war, mit den Betriebsmitteln, die auf den Nachfolger übergingen, ohne nennenswerte Investitionen Gewinne zu erzielen oder zumindest Verluste zu vermei... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4;ASVG §69 Abs1;
Rechtssatz: Zahlungen, die eine als haftpflichtig gemäß § 67 ASVG in Anspruch genommene Person nicht auf Grund eines Haftungsbescheides sondern bloß auf Grund einer mit dem Versicherungsträger abgeschlossenen Vereinbarung geleistet hat, können gemäß § 69 ASVG im Verwaltungsweg zurückgefordert werden. (Hinweis auf E 4.7.1985, 84/0... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4;ASVG §69 Abs1;
Rechtssatz: Die Rechtswirksamkeit einer Haftung nach § 67 ASVG setzt deren bescheidmäßigen Ausspruch dem Haftpflichtigen gegenüber voraus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987080262.X07 Im RIS seit 11.07.2001 Zuletzt aktualisiert... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §410 Abs1 Z4;ASVG §67 Abs4;ASVG §69;B-VG Art18 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Aufgrund des in Art 18 Abs 1 B-VG verankerten Legalitätsprinzipes bedarf es für die Zulässigkeit eines Vertrages als behördliche Handlungsform in einer bestimmten Frage immer einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermäc... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4;ASVG §69;
Rechtssatz: Beiträge, die (ungebührlich) gem § 67 Abs 4 ASVG geleistet wurden, können gem § 69 leg cit zurückgefordert werden (Hinweis auf E 20.9.1987, 87/08/0017). Auch Beiträge, die von jemandem entrichtet wurden, der dazu gesetzlich nicht verpflichtet war, sind als zur Ungebühr entrichtet anzusehen. Auch der Umstand, dass ein Haftp... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4 idF 1986/111;
Rechtssatz: Den "Betriebsnachfolger" trifft mangels Erwerbes des Betriebes oder eines organisatorisch selbstständigen Teilbetriebes des Betriebsvorgängers (Beitragsschuldners) auf Grund eines Veräußerungsgeschäftes (wie Veräußerungsgeschäften) mit ihm keine Beitragshaftung gem § 67 Abs 4 ASVG idF der 41. Novelle (Hinweis auf E VS ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4 impl;BAO §14 Abs1;
Rechtssatz: § 14 Abs 1 BAO enthält einen eigenständigen Haftungstatbestand, der auch geltend gemacht werden kann, wenn der Sozialversicherungsträger die Haftung nach § 67 Abs 4 ASVG nicht geltend macht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs6 idF 1986/111;
Rechtssatz: Der neue Abs 6 des § 67 ASVG (Novelle, BGBl 1986/111) ist eine flankierende Maßnahme, um eine missbräuchliche Umgehung des § 67 Abs 4 ASVG zu verhindern; das Naheverhältnis der in Absatz 6 aufgezählten Personen zum Betriebsvorgänger erleichtert nämlich den Abschluss von anderen Rechtsgeschäften als Veräußerungsgeschäft... mehr lesen...