Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vormalige Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 22.05.2018, Zl. XXXX , XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von ? 11.300,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für die im Bescheid genannten 21 Personen zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Ab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden NÖGKK), nun Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), festgestellt, dass Herr XXXX , geb. XXXX , STA Österreich, (im Folgenden Zweitbeschwerdeführer, BF2) ab 1.7.2009 bis laufend aufgrund seiner Tätigkeit für die XXXX GmbH (im Folgenden Erstbeschwerdeführerin, BF1) der Voll- und Arbeitslosenversicherung nach § 4 Abs 1 Z 1 und Abs 2 ASVG sowie § 1 Abs 1 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden NÖGKK), nun Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), festgestellt, dass Herr XXXX , geb. XXXX , STA Österreich, (im Folgenden Zweitbeschwerdeführer, BF2) ab 1.7.2009 bis laufend aufgrund seiner Tätigkeit für die XXXX GmbH (im Folgenden Erstbeschwerdeführerin, BF1) der Voll- und Arbeitslosenversicherung nach § 4 Abs 1 Z 1 und Abs 2 ASVG sowie § 1 Abs 1 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 30.8.2019 verpflichtete die OÖGKK den Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: "BF") als Dienstgeber, einen Beitragszuschlag in Höhe von ? 1.400 zu entrichten. Verwiesen wurde dabei auf die §§ 4, 33, 35, 113, 360 Abs 7 und 410 Abs 1 Z 5 ASVG. Begründend wurde ausgeführt, bei einer Überprüfung durch Organe der Abgabenbehörden des Bundes am 16.4.2019 um 08:37 Uhr sei festgestellt worden, dass die Dienstnehmer D. H. und S. I. beim B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid vom 8.11.2017 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK") aus, dass im Zuge einer Sozialversicherungsprüfung der Finanz im Sinne des § 41a ASVG im Betrieb der XXXX (der Beschwerdeführerin, im Folgenden kurz: "BF") Melde- und Beitragsdifferenzen festgestellt worden seien. Die BF werde als Dienstgeberin im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet, die von der SGKK mit der Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (nunmehr Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 27.03.2018, Zl. XXXX , der XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin), BKNR XXXX , gemäß § 113 Abs. 1 Z1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von ? 1.300,-- vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vormalige Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Niederösterreich, im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 27.08.2019, GZ: XXXX , XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von ? 1.300 vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass XXXX , VSNR: XXXX , zumindest am 30.07.2018 als Diens... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 19.02.2019 wurde dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von ? 1.300,-- vorgeschrieben, weil die Anmeldung für den Dienstnehmer XXXX , VSNR: XXXX , (in Folge auch "DN") zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gem. § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstattet wurde. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der BF fristgerecht B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 15.10.2019 schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) der beschwerdeführenden XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von ? 1.000,00 vor, weil die Beschwerdeführerin es unterlassen habe, die Dienstnehmerin XXXX , VSNR XXXX , vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung zu melden. Begründend wurde ausgeführ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid vom 4.11.2016 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK") aus, dass im Zuge zweier Sozialversicherungsprüfungen gemäß § 41a ASVG sowie einer Sozialversicherungserhebung im Anschluss an eine Betretung durch Organe der Finanzpolizei im Betrieb des XXXX (dem Beschwerdeführer, im Folgenden kurz: "BF") Melde- und Beitragsdifferenzen festgestellt worden seien. Der BF werde als... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 04.02.2020, GZ: XXXX , XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von ? 1.000,00 vorgeschrieben. Im Rahmen der am 18.11.2019 erfolgten Betretung durch die Finanzpolizei Team 26/für das Finanzamt Lilienfeld-St. Pölten in XXXX , sei festgestellt worden, dass die Anmeldung zur Pfl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde führte bei der Beschwerdeführerin eine GPLA für den Zeitraum 01.06.2009 bis 31.12.2014 durch, die mit der Schlussbesprechung am 24.01.2017, bei der die Ergebnisse dieser GPLA der Beschwerdeführerin mitgeteilt wurden, endete. Im Zuge dieser Schlussbesprechung ersuchte die Beschwerdeführerin um Bekanntgabe der
Gründe: für die Dienstnehmereigenschaft der 5 Personen (XXXX, XXXX, XXXX, XXXX und XXXX). 2. Mit angefochtenen Besch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 8.2.2017 um 08:25 Uhr fand eine Kontrolle der Finanzpolizei betreffend das Bauvorhaben S. in S. statt. Mit im Akt befindlichem Gedächtnisprotokoll vom 8.2.2017 hielt die Finanzpolizei den Ablauf der Kontrolle auszugsweise wie folgt fest: "Der Finanzpolizei wurde mitgeteilt, dass sich an diesem Tag zwei Eisenbiegerpartien auf der Baustelle befinden. Partieführer waren Hr. M. und Hr. A., beide von der Firma O. B. (Anmerkung des BVwG: der nun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit E-Mail vom 16.10.2014 trat Herr XXXX (im Folgenden: mitbeteiligte Partei) an die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) mit dem Ersuchen heran, seinen Werkvertrag, welchen er mit der XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei) eingegangen sei, zu prüfen, da er im Zuge der Durchsicht seines Werkvertrages bei Beendigung des Dienstverhältnisses darauf aufmerksam gemacht worden sei, dass es sich aufgrund seiner Tätigkeit eher um... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 21.3.2017 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz "SGKK", nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse) aus, dass die nunmehrige Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz: "BF") als Dienstgeberin im Sinne von § 35 Abs 1 ASVG verpflichtet werde, aufgrund einer Meldepflichtverletzung gemäß § 113 Abs 1 Z 1 iVm § 113 Abs 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der gemäß § 113 Abs 2 ASVG gesetzlich festgelegten Höhe von ? 2.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 4.9.2017 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK", nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse) aus, dass die Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz: "BF") als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet sei, die von der SGKK mit Beitragsabrechnungen jeweils vom 4.8.2017 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von EUR 2.992,89 (aus GPLA) und EUR 1.170,7... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der Salzburger Gebietskrankenkasse [OÖGKK] 1.1. Gegenständliches Verfahren wurde aufgrund einer anonymen Anzeige bei der zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption eingeleitet. Im Folgenden führte die Salzburger GKK eine gemeinsame Prüfung der lohnabhängigen Abgaben [GPLA] bei der beschwerdeführenden Partei [I] durch. 1.2. Mit Versicherungspflichtbescheid [VPflB] vom ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 31.1.2019 sprach die SGKK aus, dass die in Anlage 1 zu diesem Bescheid namentlich angeführten Personen zu den dort angegebenen Beschäftigungszeiten aufgrund der für die beschwerdeführende Partei in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten, entgeltlichen Tätigkeit teilweise der Pflichtvollversicherung gemäß § 4 Abs 1 und 2 ASVG iVm § 1 Abs 1 lit a AlVG sowie teilweise der Pflichtteilversicherung in der Unfallversicherun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das Finanzamt Amstetten/Melk/Scheibbs führte eine GPLA-Prüfung (gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben) gemäß § 86 EStG und § 41a ASVG für den Zeitraum vom 01.01.2012 bis 31.12.2014 bei der XXXX (in Folge: BF) unter Einbindung ihrer steuerlichen Vertretung, der GRUBER Steuerberatung GmbH, durch. 2. Mit Schreiben vom 15.10.2015 nahm die BF durch ihre steuerliche Vertretung zur aufgeworfenen Problematik betreffend Qualifizierung des mit X... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 20.10.2016 wurde Frau XXXX ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.800,-- vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für die Herrn XXXX nicht vor Arbeitsantritt getätigt worden seien. Die Betretung durch die Finanzpolizei sei am 16.04.2016 erfolgt. 2. Dagegen hat Frau XXXX Beschwerde erhoben und vorgebracht, dass keine Meldepflicht verletzt worden sei, weil die Genannten nicht in der Autowerkstatt gearbeitet hätten, sondern ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse (nunmehr Österreichischen Gesundheitskasse) vom 11.07.2019, Zeichen VA-VR XXXX , wurde unter Spruchpunkt I. festgestellt, dass Herr M. (im Folgenden: der Beschwerdeführer) aufgrund seiner geringfügigen Beschäftigung bei den Dienstgebern SDM, S.S. und L.R. in der Zeit vom 02.03.2017 bis 10.07.2017 und in der Zeit vom 03.11.2017 bis 31.12.2017 der Voll-(Kranken-, Unfall- und Pensions)versicherungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 25.5.2016 wurde dem Beschwerdeführer (Bf) ein Beitragszuschlag in der Höhe von Euro 1800,- vorgeschrieben, weil er die Anmeldung für Frau Adina-Mihaela XXXX und Frau Magdalena XXXX nicht vor Arbeitsantritt erstattet habe, sie sollen als Dienstnehmerinnen zumindest am 18.4.2015 in seinem Betrieb beschäftigt gewesen sein. Dies sei bei der Betretung am 18.4.2015 durch die Finanzpolizei in XXXX , XXXX , so festgestellt worden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 04.12.2019 sprach die belangte Behörde (im Folgenden ÖGK) mit näherer
Begründung: aus, dass der Beschwerdeführer aufgrund seiner Tätigkeit für die XXXX GmbH im Zeitraum von 14.04.2013 bis 09.09.2015 nicht der Voll-(Pensions-, Kranken-, Unfall-)versicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 ASVG und der Arbeitslosenversicherungspflicht gemäß § 1 Abs. 1 lit. a AlVG (Arbeitslosenvers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 04.12.2019 sprach die belangte Behörde (im Folgenden ÖGK) mit näherer
Begründung: aus, dass der Beschwerdeführer aufgrund seiner Tätigkeit für die XXXX GmbH im Zeitraum von 14.04.2013 bis 09.09.2015 nicht der Voll-(Pensions-, Kranken-, Unfall-)versicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 ASVG und der Arbeitslosenversicherungspflicht gemäß § 1 Abs. 1 lit. a AlVG (Arbeitslosenvers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom XXXX , Zl. XXXX , XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,-- vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse (vormals Wiener Gebietskrankenkasse) (in Folge: ÖGK-W oder belangte Behörde) vom 23.12.2019 wurde der Beschwerdeführerin gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 300,-- vorgeschrieben, weil die Anmeldung für die Dienstnehmerin XXXX , VSNR: XXXX zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gem. § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstatte... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...