Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde die Vollversicherungspflicht bzw. Unfallversicherungspflicht für die genannten Personen gemäß § 4 Absatz 2 ASVG für die dort angeführte Zeit fest. 2. Gegen diesen Bescheid erhob die BF fristgerecht Beschwerde. 3. Die belangte Behörde legte die Beschwerde unter Anschluss des Verwaltungsaktes dem Bundesverwaltungsgericht vor. 4. Am 20.12.2019 fand eine öffentliche mündlich... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde die Vollversicherungspflicht bzw. Unfallversicherungspflicht für die genannten Personen gemäß § 4 Absatz 2 ASVG für die dort angeführte Zeit fest. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der BF Beschwerde. 3. Die belangte Behörde legte die Beschwerde unter Anschluss des Verwaltungsaktes dem Bundesverwaltungsgericht vor. 4. Am 20.12.2019 fand eine öffentliche mündliche Verhandlung... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde die Vollversicherungspflicht bzw. Unfallversicherungspflicht für die genannten Personen gemäß § 4 Absatz 2 ASVG für die dort angeführte Zeit fest. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der BF Beschwerde. 3. Die belangte Behörde legte die Beschwerde unter Anschluss des Verwaltungsaktes dem Bundesverwaltungsgericht vor. 4. Am 20.12.2019 fand eine öffentliche mündliche Verhandlung... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 30.06.2020 sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Wien (im Folgenden: ÖGK) aus, dass XXXX , (im Folgenden: Herr H.) aufgrund seiner Tätigkeit für die Beschwerdeführerin im Zeitraum 19.09.2018 bis 06.06.2019 der (Teil-)pflichtversicherung in der Unfallversicherung gemäß § 4 Abs. 2 und § 5 Abs. 1 Z 2 iVm § 7 Z 3 lit a ASVG unterliege. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde und be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 23.10.2018 verpflichtete die (damalige) Oberösterreichische Gebiets-krankenkasse (im Folgenden kurz: „OÖGKK“ - nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse) den Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: „BF“) als Dienstgeber, einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.800 zu entrichten. Der Strafantrag der Finanzpolizei vom 12.07.2018 werde beigelegt und stelle einen integrierten Bestandteil des Bescheids dar. Ve... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom XXXX 2021, XXXX , wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde von XXXX vom XXXX 2015 als unbegründet ab und bestätigte die Beschwerdevorentscheidung. Mit Anbringen vom XXXX 2021 bezeichnete XXXX zusammengefasst die gegenständliche Entscheidung als falsch, da er der belangten Behörde eine A1-Bescheinigung (betreffend einen vom verfahrensrelevanten abweichenden Zeitraum) vorgelegt habe. Mit Mängelbehebungsauftrag forderte d... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 08.04.2021 Norm: ASVG §4 ASVG §4 Abs1 Z1 ASVG §4 Abs2 ASVG §5 ASVG §5 Abs1 Z2 ASVG §5 Abs2 ASVG §7 ASVG §7 Z3 lita B-VG Art133 Abs4 VwGVG §28 Abs3 ASVG § 4 heute ASVG § 4 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2022 ASVG § 4 gültig von 01.09.2016 ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarb... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 03.12.2019 schrieb die belangte Behörde (im Folgenden: ÖGK) der Beschwerdeführerin gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.400,00 vor, weil sie es unterlassen habe, die Dienstnehmer XXXX , VSNR XXXX , (im Folgenden: MA) und XXXX , VSNR XXXX (im Folgenden: ET) vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung zu melden. Begründend wurde ausgeführt, dass im Rahmen einer am 06.07.2019 durchge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 03.12.2019 schrieb die belangte Behörde (im Folgenden: ÖGK) der Beschwerdeführerin gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.000,00 vor, weil sie es unterlassen habe, den Dienstnehmer XXXX , VSNR XXXX , vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung zu melden. Begründend wurde ausgeführt, dass im Rahmen einer am 03.09.2019 durchgeführten Kontrolle der Finanzpolizei festgestellt worden sei,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NöGKK) vom 29.12.2016 wurde dem nunmehrige Beschwerdeführer gem. § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von € 2.300,-- vorgeschrieben, weil die Anmeldung für drei im Bescheid näher bezeichneten Personen zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gem. § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstattet worden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der ÖGK-W (vormals Wiener Gebietskrankenkasse) vom 03.10.2019 stellte diese fest, dass Herr XXXX , VSNR XXXX , aufgrund seiner Tätigkeit für die XXXX , in der Zeit vom 01.05.2016 bis 10.11.2016 der Voll- (Kranken-, Unfall-, Pensions-) und Arbeitslosenversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG sowie § 1 Abs. 1 lit. a AlVG unterliegt und aufgrund dieser Beschäftigung im Zeitraum 02.11.2017 bis 28.12.2017 de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der ÖGK-W (vormals Wiener Gebietskrankenkasse) vom 03.10.2019 stellte diese fest, dass Herr XXXX , VSNR XXXX , aufgrund seiner Tätigkeit für die XXXX , in der Zeit vom 01.05.2016 bis 10.11.2016 der Voll- (Kranken-, Unfall-, Pensions-) und Arbeitslosenversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG sowie § 1 Abs. 1 lit. a AlVG unterliegt und aufgrund dieser Beschäftigung im Zeitraum 02.11.2017 bis 28.12.2017 de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Am 18.02.2020 erließ die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) einen Bescheid mit dem festgestellt wurde, dass die XXXX Gmbh (BF) als Dienstgeberin verpflichtet sei, einen Beitragszuschlag in der Höhe von 1.800,00 Euro zu entrichten. Begründet wurde der Bescheid mit der Betretung von 3 Arbeitnehmern durch die Finanzpolizei, wobei festgestellt wurde, dass diese nicht zur Pflichtversicherung angemeldet waren. Der Betrag setze sich wie ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit verfahrensgegenständlichem Bescheid vom 18.12.2020 sprach die belangte Behörde (im Folgenden: ÖGK) aus, dass XXXX aufgrund seiner für XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) – Inhaberin der XXXX – im Zeitraum von 01.10.2018 bis 31.12.2019 ausgeübten Tätigkeit der Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung nach § 4 Abs. 1 Z 14 iVm Abs. 4 ASVG sowie der Arbeitslosenversicherung nach § 1 Abs. 1 lit a AIVG unterl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde fest, dass der Beschwerdeführer vom 20.12.2015 bis 28.12.2015, vom 18.02.2016 bis 03.03.2016 und am 29.03.2016 auf Grund seiner ausgeübten Tätigkeit als Küchenchef bei der mitbeteiligten Partei, der EEB Hotelbetriebs GmbH, Alpenhotel L XXXX , der Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung gemäß § 4 Abs 1 iVm Abs 2 ASVG sowie der Arbeitslosenversicherung gemäß ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde fest, dass der Beschwerdeführer im Zeitraum vom 02.12.2015 bis 04.12.2015, am 16.12.2015, vom 28.12.2015 bis 30.12.2015, vom 04.01.2016 bis 05.01.2016, vom 07.01.2016 bis 09.01.2016, vom 18.01.2016 bis 20.01.2016, am 22.01.2016, vom 25.01.2016 bis 26.01.2016, am 01.02.2016, am 05.02.2016, am 29.02.2016, vom 01.03.2016 bis 02.03.2016 und am 11.04.2016 auf Grund seiner ausgeübten Tätigkei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde die Voll- und Arbeitslosenversicherungspflicht (§ 4 Absatz 1 Ziffer 1 in Verbindung mit Absatz 2 ASVG sowie § 1 Absatz 1 lit. a AlVG) der genannten Person als Dienstnehmer aufgrund der Beschäftigung bei der KG als Dienstgeberin fest. 2. Die Einschreiterin erhob eine als Beschwerde bezeichnete Eingabe. Die KG und der Dienstnehmer erhoben keine Beschwerde. 3. Die belangte Beh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde erließ den gegenständlichen Bescheid. 2. Der Bescheid wurde vom Beschwerdeführer am XXXX übernommen. 3. Am XXXX brachte der Beschwerdeführer ein Schreiben beim Bundesverwaltungsgericht ein. 4. Am XXXX wurde die Eingabe des Beschwerdeführers zuständigkeitshalber gemäß § 6 Abs. 1 AVG iVm § 17 VwGVG vom Bundesverwaltungsgericht an die WGKK übermittelt, wo sie am selben Tag einlangte. 5. Mit Schreiben vom XXXX legte die ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich in Beschwerde gezogenen Bescheid wurde ausgesprochen, dass Herr XXXX , Frau XXXX , Herr XXXX , Herr XXXX sowie die in Anlage 1 zum Bescheid namentlich angeführten 31 Personen zu den angegebenen Beschäftigungszeiten aufgrund der für den Betrieb der beschwerdeführenden Partei (in der Folge bP-GmbH) in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten, entgeltlichen Tätigkeit der Pflicht(Voll)versicherung in der Kranken-, Un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 26.11.2019 an die Kärntner Gebietskrankenkasse stellte die Beschwerdeführerin einen Antrag auf Überleitung zur Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahn und Bergbau (im Folgenden: BVAEB). Diesen Antrag leitete die Kärntner Gebietskrankenkasse zuständigkeitshalber an die BVAEB weiter. 2. Mit Bescheid vom 31.01.2020 sprach die BVAEB aus, dass die Beschwerdeführerin nicht der Pflichtversicherung in der Kranken-... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 12.02.2019, XXXX , hat die vormalige Wiener Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK), festgestellt, dass XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer) als Dienstgeber verpflichtet ist, für die in der Anlage des Bescheides namentlich angeführten Dienstnehmer und für die dort bezeichneten Zeiten Beiträge, Sonderbeiträge und Umlagen in Höhe von € 5.757,27 zu entrichten. Begründend wurde ausgeführ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Österreichischen Gesundheitskasse (vormals: Niederösterreichische Gebietskrankenkasse) vom 19.11.2019 stellte diese fest, dass der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) aufgrund seiner Tätigkeit für die XXXX KG in der Zeit vom 20.09.2017 bis 09.02.2019 der Voll- (Kranken-, Unfall-, Pensions-) und Arbeitslosenversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG sowie § 1 Abs. 1 lit. a AlVG unterliegt. 2. Dagegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Burgenländischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) vom 12.04.2019 wurde ausgesprochen, dass der nunmehrige Beschwerdeführer in Anwendung von § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG idF BGBl I 31/2007 iVm § 33 Abs. 1, Abs. 1a und Abs. 2 ASVG idF BGBl I 44/2016 und § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von € 2.800,-- binnen 15 Tagen nach Zustellung des Bescheides an die BGKK zu entrichten habe.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit verfahrensgegenständlichem Bescheid der belangten Behörde vom 14.03.2017 wurde die beschwerdeführende Partei (in der Folge bP) verpflichtet, für den Dienstnehmer XXXX VSNR XXXX , allgemeine Beiträge in Höhe von EUR 7.628,22, Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge in der Höhe von EUR 257,40 sowie einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.887,70 zu entrichten. Die Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 21.09.2016, die Beitragsabrechnung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 30.07.2013 schrieb die belangte Behörde der nunmehr beschwerdeführenden Partei (in der Folge „bP“) Sozialversicherungsbeiträge nach dem ASVG in der Höhe von EUR 64.212,38 sowie Verzugszinsen in der Höhe von EUR 25.409,15 vor. Vorangegangen war eine Prüfung (GPLA) gemäß § 41a ASVG für die Jahre 2006 bis 2010, bei der Beitragsdifferenzen in Bezug auf das Beschäftigungsverhältnis des zu 25% beteiligten Geschäftsführers XXXX (in d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der Österreichische Krankenkasse (ehemals Steiermärkischen Gebietskrankenkasse; im Folgenden: belangte Behörde) vom 22.04.2015, Zl. XXXX wurde gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 ASVG iVm § 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit. a AlVG ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden: MS) in den dort angeführten Zeiträumen aufgrund seiner Tätigkeit für die XXXX (im Folgenden: BF) der Voll- und Arbeitslosenversicherung unterliege (... mehr lesen...