Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Wiener Gebietskrankenkasse (in der Folge: WGKK) vom 23.09.2019 stellte die WGKK fest, dass Frau XXXX (In der Folge: DN) aufgrund ihrer Beschäftigung bei der Beschwerdeführerin in der Zeit vom 27.02.2018 bis 31.07.2018 der Teil(Unfall-) versicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 2 iVm § 5 Abs. 1 Z 2 ASVG in Verbindung mit § 5 Abs. 2 ASVG und § 7 Z 3 lit. a ASVG unterliege. 2. Dagegen richtete sich ein Schreiben von Herrn XXXX v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde führte bei der Beschwerdeführerin eine GPLA durch, die mit der Schlussbesprechung am 08.08.2014, bei der die Ergebnisse dieser GPLA der Beschwerdeführerin mitgeteilt wurden, endete. Am 25.08.2014 ersuchte die Beschwerdeführerin um Bekanntgabe der
Gründe: für die Dienstnehmereigenschaft der 25 Personen. 2. Mit Bescheid vom 05.05.2015, Zl. XXXX, verpflichtete die Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde führte bei der Beschwerdeführerin eine GPLA durch, die mit der Schlussbesprechung am 08.08.2014, bei der die Ergebnisse dieser GPLA der Beschwerdeführerin mitgeteilt wurden, endete. Am 25.08.2014 ersuchte die Beschwerdeführerin um Bekanntgabe der
Gründe: für die Dienstnehmereigenschaft der 25 Personen. 2. Mit Bescheid vom 05.05.2015, Zl. XXXX , verpflichtete die Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 24.04.2017 festgestellt, dass die bP als Dienstgeberin verpflichtet sei, die mit Beitragsabrechnung vom 10.10.2016 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von Euro 61.042,86 sowie Verzugszinsen gem. § 59 Abs 1 ASVG in der Höhe von Euro 16.409,17 an die GKK zu entrichten. Die Beitragsabrechnung, der Prüfbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den
Spruch: sowie einen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den
Spruch: sowie einen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den
Spruch: sowie einen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz ihres rechtsfreundlichen Vertreters vom 30.11.2018, nach Angaben der belangten Behörde eingelangt am 5.12.2018, stellte die nunmehrige Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz: "BF") den Antrag, die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (im Folgenden kurz: "SVA") möge feststellen, dass für den Zeitraum von 1.5.2007 bis 28.2.2014 für die BF keine Pflichtversicherung bestanden hat, sowie die von der BF für den g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK") vom 2.3.2016, GZ: XXXX , erging folgender
Spruch: "Die in der Anlage 1 zu diesem Bescheid angeführten Personen unterlagen zu den ebendort angegebenen Beschäftigungszeiten auf Grund der für [Anm.: den Beschwerdeführer, im Folgenden kurz: "BF"; Adresse], in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten Tätigkeit der Pflicht(voll... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 11.04.2013, Zl. XXXX, wurde ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden: CW), XXXX (im Folgenden: DW) und XXXX (im Folgenden: WW) in den genannten Zeiträumen aufgrund ihrer Tätigkeit für die XXXX, Inhaber XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 iVm § 471a ff ASVG in der damals geltenden Fassung und § 1 Abs. 1 lit a AlVG der Voll- und Arbeitslosenversicherungspfl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde führte für den Zeitraum Jänner 2005 bis Dezember 2010 eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben durch. 2. Mit angefochtenem Bescheid vom 11.05.2012 verpflichtete die belangte Behörde die Beschwerdeführerin, den Betrag von EUR 160.589,42 zu bezahlen. Diesen Bescheid begründete die belangte Behörde zusammengefasst mit den Ergebnissen der durchgeführten GPLA-Prüfung. Zum einen sei festgestellt worden, dass X... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang : 1. Verfahrensgegenständliches Versicherungspflichtverfahren 1.1. Im Betrieb der Beschwerdeführerin (im Folgenden auch kurz BF), eines Direktmarketingunternehmens, wurde hinsichtlich des Prüfzeitraumes 01.01.2006 bis 31.12.2008 eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben [GPLA] durchgeführt. 1.2. Mit (den gegenständlich in Beschwerde gezogenen) Bescheide, beide vom 20.12.2010, GZ XXXX und XXXX, stellte die Kärntner Gebietskrankenkasse (i... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang : 1. Verfahrensgegenständliches Versicherungspflichtverfahren 1.1. Im Betrieb der Beschwerdeführerin (im Folgenden auch kurz BF), eines Direktmarketingunternehmens, wurde hinsichtlich des Prüfzeitraumes 01.01.2006 bis 31.12.2008 eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben [GPLA] durchgeführt. 1.2. Mit (den gegenständlich in Beschwerde gezogenen) Bescheide, beide vom 20.12.2010, GZ XXXX und XXXX, stellte die Kärntner Gebietskrankenkasse (i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 19.2.2013 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz "SGKK") aus, dass A. P. und J. W. aufgrund der für den nunmehrigen Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: "BF") in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten, entgeltlichen Tätigkeit in der Zeit jeweils vom 1.1.2007 bis 31.12.2009 der Pflicht(Voll)versicherung in der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs 1 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 25.11.2011 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK") ausgesprochen, dass von den nunmehrigen Beschwerdeführern (im Folgenden kurz: "BF") aufgrund einer Meldepflichtverletzung gemäß § 113 Abs 2 iVm § 113 Abs 1 Z 1 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.300,00 zu entrichten sei. Die Verpflichtung werde unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen der §§ 30, 33, 35 Abs 1, 111 Abs 1, 111a sowie 113 ASV... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit beschwerdegegenständlichem Bescheid vom 03.07.2018 schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) der Beschwerdeführerin gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vor, weil sie es unterlassen habe, den Dienstnehmer XXXX vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung zu melden. Begründend wurde ausgeführt, dass im Rahmen einer am 20.05.2018 in XXXX , durchgeführten... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde die Vollversicherungspflicht bzw. Unfallversicherungspflicht für die genannten Personen gemäß § 4 Absatz 2 ASVG für die dort angeführte Zeit fest. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der BF Beschwerde. 3. Die belangte Behörde legte die Beschwerde unter Anschluss des Verwaltungsaktes dem Bundesverwaltungsgericht vor. 4. Am 20.12.2019 fand eine öffentliche mündliche Verhandlung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 29.3.2017 stellte die belangte Behörde fest, dass XXXX (in der Folge: Zweitbeschwerdeführer) aufgrund seiner Tätigkeit für die XXXX (in der Folge: Erstbeschwerdeführerin) seit 6.3.2014 der Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 i.V.m. Abs. 2 ASVG sowie der Arbeitslosenversicherung gemäß § 1 Abs. 1 lit. a AlVG unterliegt. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Wiener Gebietskrankenkasse hat nach Durchführung einer GPLA über den Zeitraum von Jänner 2006 bis Dezember 2010 den Beschwerdeführer (Bf) mit einer Beitragsnachverrechnung belastet; dieser Betrag wurde entrichtet. Dem Antrag des Bf auf Rückerstattung von Vorschreibungen für in der Anlage 1 zum Bescheid genannten Dienstnehmern in der Höhe von € 102,41 stattgegeben, dem Mehrbegehren auf Rückerstattung von Beiträgen in der Höhe von Euro 327... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 30.05.2016, GZ XXXX sprach die Kärntner Gebietskrankenkasse aus, dass die in den Anlagen 1 und 2 zum gegenständlichen Bescheid angeführten Dienstnehmer, aufgrund der in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten, entgeltlichen Tätigkeit für die XXXX GmbH (im Folgenden Beschwerdeführerin oder kurz BF), XXXX, vertreten durch SCHUPPICH, SPORN & WINISCHHOFER, Rechtsanwälte, Wien in den jeweiligen dort angef... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom27.06.2017, GZ XXXX sprach die Kärntner Gebietskrankenkasse aus, dass die in der Anlage 1 zum gegenständlichen Bescheid angeführten Dienstnehmer, aufgrund der in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten, entgeltlichen Tätigkeit für die XXXX GmbH (im Folgenden Beschwerdeführerin oder kurz BF), XXXX, vertreten durch SCHUPPICH, SPORN & WINISCHHOFER, Rechtsanwälte, Wien in den jeweiligen dort angeführten Z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 16.08.2018, Zl. XXXX , wurde ausgesprochen, dass Frau Dr. K XXXX O XXXX (im Folgenden: mitbeteiligte Partei, kurz mbP) aufgrund ihrer Beschäftigung beim V XXXX P XXXX V XXXX - XXXX (im Folgenden Beschwerdeführerin, kurz BF) bis laufend der Voll- (Kranken-, Unfall- und Pensions-) versicherung gemäß § 4 Abs. 1 Z1 iVm. Abs. 2 ASVG und der Arbeitslosenversicher... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse 1.1. Gegenständliches Verfahren wurde eingeleitet durch Übermittlung der Versicherungserklärung gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG vom 01.02.2010 der mitbeteiligten Partei XXXX [BB] von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Salzburg [SVA] an die Salzburger Gebietskrankenkasse [SGKK]. 1.2. Die SGKK führte in der Folge ein Ermittlungsverfahren durch und holte einen Fr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 07.09.2015 gab XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer), vertreten durch die Arbeiterkammer Tirol, gegenüber der Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) an, dass er ab 1.8.2011 als Objektvermittler im Außendienst für die XXXX (in der Folge: mitbeteiligte Partei) tätig gewesen sei. Es sei sowohl vom Dienstgeber als auch vom Dienstnehmer von Anfang an vereinbart gewesen, dass sich die Höhe des Entgeltes, ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") vom 17.01.2017, GZ.: XXXX, erging in Bezug auf die beschwerdeführende Partei 1 (folgend kurz "bP1"), XXXX, sowie an die in den Anlagen 1 - 6 genannten Personen folgender
Spruch: (1). Es unterlag der in Anlage 1 zum gegenständlichen Bescheid angeführte Dienstnehmer im ebendort genannten Zeitraum auf Grund der in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten, entgeltlichen T... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 05.06.2015 festgestellt, dass XXXX (folgend auch kurz: "Herr R."), XXXX , vom 01.01.2009 bis 31.12.2013 aufgrund der für die beschwerdeführende Partei (folgend auch kurz "bP"), XXXX , in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten Tätigkeit als Angestellter der Pflicht(Voll)-versicherung in der Kranken-,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem verfahrensgegenständlich angefochtenen Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse vom 23.01.2017, Zahl: XXXX, wurde festgestellt, dass die in Anhang I. dieses Bescheides angeführten Personen in den dort genannten Zeiträumen gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 iVm § 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG sowie § 1 Abs. 1 lit. a AlVG aufgrund ihrer Tätigkeit für die XXXX(im Folgenden: W) der Voll- und Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegen u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem verfahrensgegenständlich angefochtenen Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse vom 23.01.2017, Zahl: XXXX, wurde festgestellt, dass die in Anhang I. dieses Bescheides angeführten Personen in den dort genannten Zeiträumen gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 iVm § 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG sowie § 1 Abs. 1 lit. a AlVG aufgrund ihrer Tätigkeit für die XXXX (im Folgenden: W) der Voll- und Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem verfahrensgegenständlich angefochtenen Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse vom 23.01.2017, Zahl: XXXX, wurde festgestellt, dass die in Anhang I. dieses Bescheides angeführten Personen in den dort genannten Zeiträumen gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 iVm § 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG sowie § 1 Abs. 1 lit. a AlVG aufgrund ihrer Tätigkeit für die XXXX (im Folgenden: W) der Voll- und Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegen ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem verfahrensgegenständlich angefochtenen Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse vom 23.01.2017, Zahl: XXXX, wurde festgestellt, dass die in Anhang I. dieses Bescheides angeführten Personen in den dort genannten Zeiträumen gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 iVm § 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG sowie § 1 Abs. 1 lit. a AlVG aufgrund ihrer Tätigkeit für die XXXX (im Folgenden: W) der Voll- und Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegen und die e... mehr lesen...