Begründung: Das Erstgericht verhängte über den Geschäftsführer wegen Verletzung der Offenlegungspflicht nach den §§ 227 ff UGB für die Geschäftsjahre 1998 bis 2008 Zwangsstrafen. Für den Fall des Nichteinreichens der vollständigen Jahresabschlüsse drohte es weitere Zwangsstrafen an. Das Rekursgericht gab dem gegen diese Beschlüsse erhobenen Rekurs der Gesellschaft und des Geschäftsführers nicht Folge, wies ihre Anträge, beim Verfassungsgerichtshof die Einleitung eines Gesetzesprüfun... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt zu 8 Cg 204/07p des Landesgerichts Feldkirch nach Klagseinschränkung, den Beklagten schuldig zu erkennen, 1. in Bezug auf eine Grundstücksteilfläche a) das abgelagerte Baumaterial, b) die abgelagerten Abfälle, c) die abgestellten großvolumigen Steine, d) den errichteten Spielplatz und e) die vorgenommenen Kiesschüttungen zu entfernen und den früheren Zustand (Alpweide) wiederherzustellen (mit Ausnahme der für die Zufahrt zu einem Grundstück aufgebrac... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte fest, dass die Beklagten zur ungeteilten Hand für alle Schäden haften, die durch die unterlassene Anfechtungserklärung eines näher bezeichneten Übergabsvertrags hinsichtlich näher bezeichneter Liegenschaftsanteile an einer Liegenschaft entstanden seien, und zwar bis zu 75 % des Werts der Liegenschaft abzüglich der bereits bestehenden Belastungen. Das Erstgericht stellte ferner fest, dass die Beklagten zur ungeteilten Hand für alle Schäden haften,... mehr lesen...
Begründung: In ihrem außerordentlichen Revisionsrekurs macht die Antragsgegnerin den Nichtigkeitsgrund des „§ 477 Abs 1 Z 1 ZPO iVm § 19 Z 2 JN“ (gemeint wohl: § 58 Abs 4 Z 1 AußStrG) geltend. Sie vertritt die näher begründete Ansicht, dass die Richter des Rekurssenats befangen seien, weil ausreichende
Gründe: dafür vorlägen, deren Unparteilichkeit in Zweifel zu ziehen. Diese Ausführungen im Revisionsrekurs sind als Ablehnungsantrag aufzufassen. Das Erstgericht legte, ohne für eine B... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies mit seinem Beschluss vom 7. 8. 2009, ON 376, den Antrag des Vaters, der Mutter die Obsorge für die im
Spruch: genannten Kinder zu entziehen und ihm zuzuweisen, ab. Noch vor der Entscheidung über den dagegen vom Vater erhobenen Rekurs lehnte dieser die Richter des zuständigen Rekurssenats 48 des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als befangen ab. Der Ablehnungssenat des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien wies mit Beschluss vom 21. 12. 200... mehr lesen...
Begründung: In ihrer außerordentlichen Revision macht die Klägerin und Widerbeklagte (in der Folge: Klägerin) einen Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 1 ZPO geltend. Sie vertritt die Ansicht, dass die Richter des Berufungssenats befangen seien, weil ausreichende
Gründe: dafür vorlägen, die erforderliche Unparteilichkeit in Zweifel zu ziehen. Auch wenn die Ausführungen in der Revision zur Nichtigkeit zur
Begründung: einer vom Obersten Gerichtshof zu entscheidenden erheblichen Rechtsf... mehr lesen...
Begründung: In ihrer außerordentlichen Revision macht die Klägerin einen Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 1 ZPO geltend. Sie vertritt die Ansicht, dass die Richter des Berufungssenats befangen seien, weil ausreichende
Gründe: dafür vorlägen, die erforderliche Unparteilichkeit in Zweifel zu ziehen. Auch wenn die Ausführungen in der Revision zur Nichtigkeit zur
Begründung: einer vom Obersten Gerichtshof zu entscheidenden erheblichen Rechtsfrage erstattet werden, sind sie - auch ohne... mehr lesen...
Begründung: In ihrem außerordentlichen Revisionsrekurs macht die Mutter einen Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 1 ZPO (gemeint wohl § 58 Abs 4 Z 1 AußStrG) geltend. Sie vertritt die Ansicht, dass die Richter des Rekurssenats befangen seien, weil ausreichende
Gründe: dafür vorlägen, die erforderliche Unparteilichkeit in Zweifel zu ziehen. Auch wenn die Ausführungen im Revisionsrekurs zur Nichtigkeit zur
Begründung: einer vom Obersten Gerichtshof zu entscheidenden erheblichen Rechtsf... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erhob beim Landesgericht ***** eine Wiederaufnahmsklage gegen das zu 1 R 31/09v dieses Gerichts ergangene Berufungsurteil. Als Wiederaufnahmsgrund machte er geltend, dass in Bezug auf einen Richter des Rechtsmittelsenats der Verdacht einer strafbaren Handlung bestehe (§ 530 Abs 1 Z 4 ZPO). Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Erstgericht diese Klage als zur Bestimmung einer Tagsatzung für die mündliche Verhandlung gemäß ungeeignet zurück. In seinem Rekurs ... mehr lesen...
Begründung: In Stattgebung der Berufung der klagenden Partei änderte das Berufungsgericht das Ersturteil dahin ab, dass es die Klageforderung mit 33.534,16 EUR brutto als zu Recht bestehend, die Gegenforderung als nicht zu Recht bestehend und die beklagte Partei unter Einschluss eines rechtskräftigen Teilzuspruchs für schuldig erkannte, dem Kläger 33.534,16 EUR brutto sA zu zahlen. Ein Mehrbegehren von 5.479,41 EUR brutto sA wies es ab. Gegen den Zuspruch von 24.747,96 EUR sA richte... mehr lesen...
Begründung: Vor dem Bezirksgericht St. Pölten ist zu AZ 8 C 1044/04k eine Klage des Betroffenen gegen einen Gerichtssachverständigen anhängig, der den Betroffenen in einem Sozialgerichtsverfahren begutachtet hatte. Am 20. Februar 2008 setzte der Verhandlungsrichter dieses Verfahren gemäß §§ 6a, 190 ZPO bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Pflegschaftsgerichts über die Frage aus, ob dem Kläger ein Sachwalter gemäß § 273 ABGB beizugeben ist. Aufgrund dieses Beschlusses sowie eines... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras und die Hofrätinnen Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Konkurssache der L*****, Masseverwalter Dr. Hans Wabnig, Rechtsanwalt, 5600 St. Johann im Pongau, Hauptstraße 35, aus Anlass des außerordentlichen Revisionsrekurses der Gemeinschuldnerin gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Linz als Rekursgeri... mehr lesen...
Begründung: In ihrem außerordentlichen Revisionsrekurs ON 817 gegen die aufhebende Entscheidung zweiter Instanz ON 801 machte die Mutter ua als „Mangelhaftigkeit des Verfahrens" geltend, die an der angefochtenen Entscheidung mitwirkenden Richter seien wegen freundschaftlich-kollegialer Beziehungen zum Erstrichter befangen. Dieses Rechtsmittel wurde erstmals am 27. August 2008 ab 18:04 Uhr mit Telefax dem Erstgericht übermittelt. Das Erstgericht legte - ohne dass eine Behandlung di... mehr lesen...
Begründung: Die vom Kläger im Jahr 1987 eingebrachte Ehescheidungsklage wurde in allen drei Instanzen abgewiesen. Mit der gegenständlichen - im Jahr 2000 eingebrachten - Wiederaufnahmsklage begehrte der Kläger die Wiederaufnahme des Ehescheidungsverfahrens und die Scheidung der Ehe aus dem alleinigen, hilfsweise aus dem überwiegenden oder gleichteiligen Verschulden der Beklagten. Das Erstgericht wies das Begehren des Wiederaufnahmsklägers - auch im zweiten Rechtsgang - ab. Das Ber... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verhängte über das Vorstandsmitglied Manfred D***** wegen Nichtoffenlegung des Jahresabschlusses zum 28. 2. 1998 eine Zwangsstrafe von 2.190 EUR. Dagegen erhoben die Gesellschaft und das Vorstandsmitglied Rekurs. Das Rekursgericht wies den Rekurs der Gesellschaft mangels Rekurslegitimation zurück und gab dem Rekurs des Vorstandsmitglieds nicht Folge. In der Frage der Rekurslegitimation der Gesellschaft folgte das Rekursgericht den Argumenten von G. Kodek ... mehr lesen...
Begründung: In ihrem „Revisionsrekurs" gegen die aufhebende Entscheidung zweiter Instanz machte die klagende Partei unter der Überschrift „Mangelhaftigkeit des Verfahrens" geltend, es habe an der angefochtenen Entscheidung ein aus bestimmten Gründen befangenes Senatsmitglied mitgewirkt. Mit einer formlosen Mitteilung lehnte ein Richter desselben Gerichts die Behandlung des von der Vorsitzenden des Senats, der die bekämpfte Entscheidung gefällt hatte, im „Revisionsrekurs" erblickte... mehr lesen...
Begründung: Zur Erzwingung der Vorlage des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts der Gesellschaft zum 28. 2. 1997 ist beim Erstgericht ein Zwangsstrafenverfahren gegen ein Vorstandsmitglied der Gesellschaft anhängig. Das Erstgericht verhängte die zuvor angedrohte Zwangsstrafe über die Vorstandsmitglieder, forderte sie neuerlich zur Offenlegung gegen Androhung einer weiteren Zwangsstrafe und der Veröffentlichung des Zwangsstrafenbeschlusses auf. Das Rekursgericht wies den Re... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übersteige und die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Noch während der gegen dieses Urteil offenen Revisionsfrist lehnte die Beklagte den Vorsitzenden des Berufungssenats wegen Befangenheit unter Hinweis darauf ab, sie habe erst nach Zustellung des Berufungsurteils die - näher dargelegten -
Gründe: für die B... mehr lesen...
Begründung: I. Zur Ordnungsstrafe römisch eins. Zur Ordnungsstrafe 1. Der Vater wendet sich gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien vom 8. 11. 2002, mit dem sein Ablehnungsantrag gegen alle Richter des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien "zurückgewiesen" wurde, mit Rekurs. Überdies behauptete er die Befangenheit der den Spruchkörper des Oberlandesgerichts Wien bildenden Richter. Dieser Ablehnungsantrag wurde mit Beschluss des Oberlandesgerichts Wien vom 20. 12. 20... mehr lesen...
Begründung: Eingangs ihrer das klagsabweisende Berufungsurteil bekämpfenden Revision brachten die Klägerinnen vor, es sei der Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 1 ZPO gegeben, weil an der angefochtenen Entscheidung der im
Spruch: genannte Richter mitgewirkt habe, der nach § 20 Z 2 JN von der Ausübung des Richteramtes in diesem Verfahren ausgeschlossen gewesen sei. Die Ehegattin dieses Richters sei in der Funktionsperiode 1999-2004 als Versicherungsvertreter Mitglied der Generalvers... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Begehren des Wiederaufnahmsklägers auf Aufhebung des vom Erstgericht am 22. 3. 1989 zu AZ 20 C 31/87 gefällten Urteils ab. Aus Anlass der vom Kläger erhobenen Berufung hob das Berufungsgericht unter dem Vorsitz des Richters Dr. Imre J***** dieses Urteil auf und wies die Wiederaufnahmsklage zurück; es sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Gegen diese Entscheidung erhob der Kläger (Revisions-)Rekurs, in welchem auch... mehr lesen...
Begründung: Mit dem mit der Berufung gegen das Endurteil des Landesgerichtes Linz vom 21. 2. 2001, ON 154, verbundenen Ablehnungsantrag macht die beklagte Partei die Befangenheit des Vorsitzenden des Rechtsmittelsenates 3 R des Oberlandesgerichtes Linz, sowie der Mitglieder dieses Senates geltend. Die Ablehnung wird auf eine Kritik des Berufungssenates in dem in diesem Verfahren ergangenen Berufungsurteil vom 18. 10. 1999, ON 139, an der Formulierung der Berufungsanträge und der... mehr lesen...
Begründung: Nach der Scheidung der Ehe der Eltern des Minderjährigen steht die Obsorge nun der Mutter alleine zu. Der Vater wurde zu monatlichen Unterhaltsbeiträgen von 5.000 S verpflichtet. Die im Jahr 1991 verstorbene Stiefgroßmutter hinterließ dem Kind ein beträchtliches Vermögen, das die Mutter in Wertpapieren veranlagte. Der Minderjährige verfügt ua über 17.209-Anteile an einem Sparkassenmündelrent-Fonds mit einem Kurswert von rund 1,8 Mio S und über ein Guthaben eines Baus... mehr lesen...
Begründung: Gemeinsam mit der gegen das Urteil des Berufungsgerichtes gerichteten außerordentlichen Revision erhebt die klagende Partei Ablehnungsantrag hinsichtlich der beiden im
Spruch: genannten Mitglieder des Berufungssenates. Rechtliche Beurteilung Nach stRsp ist die Geltendmachung der Befangenheit auch noch in einem Rechtsmittelschriftsatz zulässig (RIS-Justiz RS0042028 mit zahlreichen Entscheidungsnachweisen). Vor der Entscheidung über das Rechts... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte hat nach Ergehen der Berufungsentscheidung 22 R 136/99b vom 18. 8. 1999 beim Oberlandesgericht Linz (eingelangt am 16. 11. 1999) einen Antrag auf Ablehnung des Vorsitzenden des Berufungssenates Dr. Sackmaier eingebracht. Damit verband er, weil sämtliche Richter des Landesgerichtes Wels befangen bzw ausgeschlossen seien, einen Delegierungsantrag an den Obersten Gerichtshof, weil kein im Sprengel des Oberlandesgerichtes Linz befindliches Gericht unbefangen... mehr lesen...
gefaßt: Rechtliche Beurteilung 1. Das Revisionsverfahren wird bis zur rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens über den Ablehnungsantrag der beklagten Partei, in dem die Richter des Berufungssenates, und zwar der Senatspräsident des Oberlandesgerichtes Dr.Hager, sowie die Richter des Oberlandesgerichtes Dr.Brock und Dr.Hoffmann als befangen abgelehnt werden, unterbrochen. 2. Die Akten werden dem Oberlandesgericht Innsbruck zu dem Zweck zurückgestellt, ü... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgericht vom 3.6.1997, GZ 17 R 33/97s-65, wurde der Berufung des Klägers und Widerbeklagten teilweise Folge gegeben und das Urteil dahin abgeändert, daß es insgesamt zu lauten hat: "Die zwischen dem am 16.12.***** geborenen Dr.jur.Alois Friedrich K***** und der am 11.3.***** geborenen Eva Klementine K*****, geborene Gall, am 7.11.***** unter Nr 995/1975 vor dem Standesamt L***** geschlossene Ehe wird mit der Wirku... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Oberlandesgerichts Graz als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 16.4.1997, GZ 7 Ra 318/96f-36, wurde der gegen den abweisenden Teil des Urteiles des Landesgerichtes Graz als Arbeits- und Sozialgericht vom 18.9.1996, GZ 36 Cga 128/94k-27, gerichteten Berufung des Klägers nicht Folge gegeben und ausgesprochen, daß die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Dem erkennenden Senat gehörten Sen.Präs. des Oberlandesgerichtes Graz Dr.Pust... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung ist die Ablehnung von Richtern auch noch nach der Urteilsfällung (SZ 43/104; JBl 1977/76; RIS-Justiz RS0041933), also auch noch nach Erlassung der zweitinstanzlichen Entscheidung (8 Ob 1578/93; 9 ObA 277/92), vor rechtskräftiger Beendigung des Hauptverfahrens (8 Ob 1578/93; 1 Ob 30/87) zulässig, und zwar - wie hier - auch noch im Rechtsmittelschriftsatz (9 ObA 277/92; Mayr in Rechberger, ZP... mehr lesen...