§ 69 KartG 2005 Amtsdauer

KartG 2005 - Kartellgesetz 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Das Amt eines fachkundigen Laienrichters endet mit Ablauf des Jahres, in dem er das 65. Lebensjahr vollendet hat.

In Kraft seit 01.01.2006 bis 31.12.9999
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