Begründung: Die Antragstellerin ist seit 1. 4. 1991 Hauptmieterin der Wohnung top Nr 17 + 18 im Haus T*****straße ***** in ***** W*****. Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin dieses Hauses. Die Zusammenlegung und Standardanhebung der früheren Substandardwohnungen top Nr 17 und 18 erfolgte durch die Vormieterin. Die hiefür getätigten Aufwendungen ersetzte die Antragstellerin der Vormieterin in Höhe von S 320.000. Am 6. 2. 1996 stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Überpr... mehr lesen...
Begründung: Am 22. 11. 1993 wurde zu 4 S 228/93 des Handelsgerichtes Wien das Konkursverfahren über das Vermögen der I***** R***** Immobilienmakler- und Verwaltungsgesellschaft mbH eröffnet. Unter der Geschäftszahl 4 S 207/95h ist das Konkursverfahren bis heute anhängig. Die verfahrensgegenständliche Forderung des Antragstellers S***** D***** über S 170.000 wurde im Konkursverfahren bisher nicht angemeldet. Am 30. Mai 1995, somit zwei Jahre nach Eröffnung des Konkursverfahren... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat in seinem nach dem 31. Dezember 1997 gefaßten Beschluß (Art XXXII Z 14 der WGN 1997) den erstgerichtlichen Unterhaltsbeschluß bestätigt und ausgesprochen, daß der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 AußStrG nicht zulässig sei. Das Rekursgericht hat in seinem nach dem 31. Dezember 1997 gefaßten Beschluß (Art römisch XXXII Ziffer 14, der WGN 1997) den erstgerichtlichen Unterhaltsbeschluß bestätigt und ausgesprochen, daß der ordentliche Revi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagten Parteien sind zu folgenden Anteilen Miteigentümer des Hauses Wien 1, *****ring ***** (= G*****gasse *****): Erstbeklagte zu 11/100 = 33/300 Zweitbeklagte zu 1/10 = 30/300 Drittbeklagter zu 1/20 = 15/300 Viertbeklagte zu 1/20 = 15/300 Fünftbeklagte zu 106/300 Sechstbeklagter zu 53/300 Siebentbeklagte zu 16/100 = 48/300. Der Kläger ist Mieter des Objektes top 6a in diesem Haus. Der Kläger kündigte mit... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat die bisher zur Fortführung des Unternehmens des Erblassers bestellte Verlassenschaftskuratorin enthoben und einen neuen Verlassenschaftskurator bestellt. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der enthobenen Verlassenschaftskuratorin nicht Folge und wies den Rekurs einer Noterbin zurück. Es sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Das Erstgericht legt nunmehr den außerordentlichen Revisionsrekurs der enthobenen Verlassensc... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß änderte das Rekursgericht unter anderem infolge Rekursen des Verlassenschaftskurators und der Kinder des Verstorbenen den bewilligenden Beschluß des Erstgerichts dahin ab, daß es den Antrag der Witwe auf Erteilung der Verfügungsermächtigung über den PKW Marke Mercedes 230 E, schwarz, Baujahr 1986, abwies. Es sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich der vom Erstgericht als "außerordentlic... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z13MRG §39 Abs3MRG §39 Abs4MRG §40 Abs1
Rechtssatz: Die Entscheidung über einen Zwischenfeststellungsantrag durch die Schlichtungsstelle ist eine Entscheidung in der Sache, gegen die gemäß § 39 Abs 4 MRG kein Rechtsmittel zulässig ist. Es bleibt der Partei, die sich mit dieser Entscheidung der Gemeinde nicht zufrieden geben will, nur die Möglichkeit, die Sache gemäß § 40 Abs 1 bei Gericht anhängig zu machen. ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner KR A***** ist Eigentümer des gegen Ende des vorigen Jahrhunderts errichteten Hauses *****. Er schloß am 29. 8. 1988 mit DI Ernst S***** einen schriftlichen, ab 1. 9. 1988 in Kraft tretenden Mietvertrag über eine Wohnung im Erdgeschoß dieses Hauses. Der Antragsteller DI S***** räumte die Wohnung Ende Februar 1992. Am 19. 6. 1992 beantragte er bei der Schlichtungsstelle des Stadtamtes Leoben die Feststellung, daß die von ihm am Mietobjekt getätigten ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z13MRG §39 Abs3MRG §39 Abs4MRG §40 Abs1
Rechtssatz: Die Entscheidung über einen Zwischenfeststellungsantrag durch die Schlichtungsstelle ist eine Entscheidung in der Sache, gegen die gemäß § 39 Abs 4 MRG kein Rechtsmittel zulässig ist. Es bleibt der Partei, die sich mit dieser Entscheidung der Gemeinde nicht zufrieden geben will, nur die Möglichkeit, die Sache gemäß § 40 Abs 1 bei Gericht anhängig zu machen. ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater bekämpfte mit Rekurs einen Beschluß des Erstgerichtes insoweit, als es die Unterhaltspflicht der Mutter für die Minderjährige für die Zeit vom 1. 4. 1997 bis zum 30. 6. 1997 [um monatlich S 300] auf monatlich S 4.900 und ab dem 1. 7. 1997 auf S 1.000 herabsetzte, seinem Erhöhungsantrag auf S 5.811 monatlich ab Juni 1996 nicht Folge gab und weitere Anträge auf Einmalzahlungen von S 1.950, S 1.600 und S 24.333 abwies. Das Gericht zweiter Instanz gab dem Rek... mehr lesen...
Begründung: Die Unterhaltsverpflichtung des Vaters der mj. E***** und J***** R***** betrug zuletzt aufgrund eines Vergleichs vom 25. 1. 1994 monatlich jeweils S 3.500 pro Kind. Über Antrag der Mutter erhöhte das Erstgericht diese Unterhaltsverpflichtung ab 1. 7. 1996 auf monatlich jeweils S 5.000 pro Kind. Das Erhöhungsmehrbegehren von S 1.000 pro Kind wurde abgewiesen. Infolge Rekurses der Minderjährigen und des unterhaltspflichtigen Vaters setzte das Rekursgericht mit Bes... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der beiden minderjährigen Kinder wurde mit dem am 31. 12. 1997 in Rechtskraft erwachsenen Beschluß des Erstgerichtes vom 5. 12. 1997 gemäß § 55a EheG geschieden. In einer im Zug des Scheidungsverfahrens getroffenen Vereinbarung verpflichtete sich der Vater zur Leistung eines Unterhaltes von je 4.000 S für die beiden ehelichen Kinder ab Jänner 1998. Die Ehe der Eltern der beiden minderjährigen Kinder wurde mit dem am 31. 12. 1997 in Rechtskraft erw... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag des Minderjährigen, vertreten durch den Unterhaltssachwalter, erhöhte das Erstgericht den vom Vater zu begleichenden Unterhaltsbetrag von monatlich S 3.200,-- ab 1. 12. 1997 auf S 3.500,-- und wies das darüber hinausgehende Mehrbegehren auf Zahlung weiterer S 350,-- ab dem genannten Zeitpunkt ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters gegen die Unterhaltserhöhung keine Folge und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zugelassen werde.... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag des durch die Mutter vertretenen Kindes erhöhte das Erstgericht die monatliche Unterhaltsverpflichtung des Vaters von S 2.900,-- ab 1. 1. 1998 auf S 3.500,-- und wies ein Mehrbegehren (unbekämpft) ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters nicht Folge und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Gegen diese Rekursentscheidung - deren Datum nach dem 31. 12. 1997 liegt - richtet sich der beim Erstgericht innerhalb von 14 ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß änderte das Rekursgericht unter anderem infolge Rekursen des Verlassenschaftskurators und der Kinder des Verstorbenen den bewilligenden Beschluß des Erstgerichts dahin ab, daß es den Antrag der Witwe auf Erteilung der Verfügungsermächtigung über den PKW Marke Mercedes 230 E, schwarz, Baujahr 1986, abwies. Es sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Zum dagegen erhobenen "außerordentlichen Revisionsrekurs" de... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seinen Behauptungen zufolge seit 17. 1. 1997 Hauptmieter einer Wohnung im Haus *****, das dem Mag. Hans Helmut G***** sowie den unter 2.) bis 14.) angeführten Antragsgegnern gehört. Über das Vermögen des Mag. Hans Helmut G***** wurde mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien am 21. 4. 1997 der Konkurs eröffnet. Masseverwalterin ist die Rechtsanwältin Dr. Sieglinde S*****. Am 4. 9. 1997 beantragte der Antragsteller bei der zuständigen Schlichtungs... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer des Hauses M*****gasse ***** in M*****. Mit Mietvertrag vom 11. 6. 1984 wurde die in diesem Haus gelegene Wohnung top Nr 2 vom Rechtsvorgänger des Antragstellers der Antragsgegnerin zu einem Pauschalmietzins von S 1.600 in Bestand gegeben. Mit "Nachtrag zum Mietvertrag" vom 22. 11. 1985 wurde der Antragsgegnerin noch eine Veranda mitvermietet und der Pauschalmietzins auf S 1.620 erhöht. Mit Antrag vom 2. 5. 1996 begehrte der Antrag... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 37 Abs 3 Z 17 lit g) MRG gilt für die Anberaumung und die Durchführung einer mündlichen Rekursverhandlung die Z 12 des § 37 Abs 3 MRG. Danach hat der Entscheidung eine mündliche Verhandlung nur dann voranzugehen, wenn zur Entscheidung Ermittlungen oder Beweisaufnahmen notwendig sind. Einer mündlichen Rekursverhandlung bedarf es somit nur dann, wenn das Rekursgericht Bedenken gegen die erstgerichtlichen Feststellu... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Antragstellers auf Feststellung, daß die Antragsgegnerin durch Vorschreibung eines Verwaltungskostenbeitrages sowie eines Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages für seine Wohnung das gesetzlich zulässige Zinsausmaß überschritten habe, ab. Das Rekursgericht bestätigte diesen Sachbeschluß und sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 130.000 nicht übersteigt und daß der Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Gegen die... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Beschluß ON 135 genehmigte das Erstgericht die Klage des Kollisionskurators Mag. Werner S***** gegen den Sachwalter Dr. Gerhard S***** wegen S 44.425,-- sA; mit dem Beschluß ON 140 wies das Erstgericht den Antrag des Sachwalters ab, den Kollisionskurator zu entheben. Dem Rekurs gegen den Beschluß ON 135 gab das Rekursgericht teilweise Folge; der Rekurs gegen den Beschluß ON 140 blieb erfolglos. Das Rekursgericht sprach in seinem nach dem 31. 12. 1997 gefaßte... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlosser als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer, Dr. Gerstenecker, Dr. Rohrer und Dr. Zechner als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj. Xaverius Bertram M*****, geboren am 28. August 1992, infolge "außerordentlichen Revisionsrekurses" des Vaters Dr. phil. Peter August S*****, gegen den Beschluß des Landesgerichts Wels als Rekursgericht vo... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht überwies mit Beschluß vom 28. April 1998 einen Entschädigungsantrag gemäß § 117 Abs 4 WRG in Ansehung eines Teilbetrags von 67.070 S sA "im Sinne des § 40a JN" an seine nach der Geschäftsverteilung zuständige Streitabteilung und sprach mittels Beschlusses vom 22. Mai 1998 ferner aus, daß die Festsetzung der Entschädigung zur "Einräumung der Leitungsdienstbarkeit", wofür ein Teilbetrag von 100.000 S sA geltend gemacht wurde, vorbehalten wird. Das Erst... mehr lesen...
Begründung: Am 16. 1. 1998 haben die Antragsteller, allesamt Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ *****, in einer schriftlichen Eingabe an das Erstgericht beantragt, die Fixpreise ihrer Wohnungen Top 1 bis 4, 6 bis 8, 10 bis 13, 17, 20, 21 und 23 bis 28 gemäß § 18 Abs 3 Z 2 WEG neu festzusetzen und die Antragsgegnerin zum Rückersatz der gegenüber den neuen Fixpreisen überhöhten Zahlungen der Antragsteller zu verpflichten. Zur
Begründung: brachten sie vor, sie hätten d... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Christoph S***** ist das eheliche Kind des Heinz Peter S***** und der Andrea S*****. Mit Beschluß vom 23. 3. 1998 verpflichtete das Erstgericht die Mutter, zum Unterhalt des Minderjährigen beginnend mit 1. 1. 1994 bis 31. 8. 1997 monatlich S 6.500,-- und beginnend mit 1. 9. 1997 bis auf weiteres, längstens bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit, monatlich S 6.800,-- beizutragen. Der Rekurs der Mutter gegen diesen Beschluß blieb erfolglos. Das Rekursgericht sprach... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des unterhaltspflichtigen Vaters, die monatliche Unterhaltsverpflichtung für die mj. Iris von S 3.500 auf S 2.800 herabzusetzen, ab. Das vom Vater angerufene Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung infolge Rekurses des Vaters mit der Maßgabe, daß der Antrag, den Unterhalt ab 1. 12. 1997 auf S 1.200 monatlich herabzusetzen, abgewiesen wurde; es sprach aus, daß der außerordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Gegen diese Rekurs... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit 1. 8. 1993 Bestandnehmer einer im Parterre des Hauses D*****straße ***** in H***** gelegenen Wohnung. Eigentümer dieses Hauses ist der Erstantragsgegner, dessen Generalmieter die Drittantragsgegnerin. Der Zweitantragsgegner war beim Abschluß des Mietvertrages mit dem Antragsteller für den Geschäftsführer der Drittantragsgegnerin tätig. Der Antragsteller hat in einem zunächst nur gegen den Erstantragsgegner eingeleiteten Mietrechtsverfahre... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mieter der Wohnung top Nr.26 im Haus T*****straße ***** Wien, das im Eigentum des Antragsgegners steht. Am 22. 12. 1995 brachte er beim magistratischen Bezirksamt für den 2. Bezirk einen auf § 37 Abs 1 Z 8 MRG gestützten Antrag ein (MBA 2-SL 12.507/95). Er begehrte, festzustellen, daß die von ihm gemietete Wohnung in die Kategorie "C" einzuordnen sei, daß durch Vorschreibungen eines monatlichen Hauptmietzinses von S 2.700,- ab 1. 3. 1995 das ge... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag des das Kind vertretenden Unterhaltssachwalters vom 17. 2. 1998 erhöhte das Erstgericht die Unterhaltsverpflichtung des revisionsrekurswerbenden Vaters von monatlich S 2.000,-- ab 1. 2. 1998 auf monatlich S 4.000,--. Infolge Rekurses des Vaters setzte das Rekursgericht in seinem nach dem 31. 12. 1997 gefaßten Beschluß (Art XXXII Z 14 der Erweiterten Wertgenzen-Novelle 1997 BGBl I 1997/140-WGN 1997) die Unterhaltsverpflichtug mit monatlich S 3.000,-- fe... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren zu 29 Cg 33/94k des Landesgerichtes Klagenfurt lehnte der Beklagte den erkennenden Richter Mag. Gerhard Pöllinger als befangen ab. Der schriftliche Ablehnungsantrag wurde ihm wegen Fehlens der Unterschrift eines Rechtsanwaltes zur Verbesserung rückgestellt. Der Ablehnungswerber entsprach jedoch dem Verbesserungsauftrag nicht, weshalb das Erstgericht den Ablehnungsantrag aus formellen Gründen zurückwies. Dem dagegen erhobenen Rekurs des Beklagten gab das... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater, zum Unterhalt der beiden Minderjährigen je 1.670 S für die Zeit vom 1. 4. bis 30. 11. 1995, je 3.811 S für die Zeit vom 1. 7. bis 31. 12. 1996 und je 4.200 S ab 1. 1. 1997 zu leisten. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters keine Folge und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Nach Art XXXII Z 14 WGN 1997 sind die §§ 13, 14, 14a, 14b und 16 AußStrG idF dieser Novelle anzuwenden. Nach Art ... mehr lesen...