Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag auf Feststellung, die Wohnung des Antragstellers sei in die Ausstattungskategorie D einzuordnen, das gesetzlich zulässige Zinsausmaß sei überschritten worden, ab. Das Rekursgericht bestätigte diesen Sachbeschluss und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 130.000 nicht übersteige und dass der Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Gegen diese am 30. 9. 1999 zugestellte Rekursentscheidung richtet sich der am 15. 10. ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Vaters vom 28. 11. 1995, seine monatlichen Unterhaltsverpflichtungen von S 9.000,-- gegenüber seiner Tochter Anne-Kathrin und von je S 8.500,-- gegenüber seinen mj. Töchtern Susanne und Bettina auf monatlich S 5.400,-- bzw jeweils S 4.800,-- herabzusetzen, im zweiten Rechtsgang ab. Das Rekursgericht gab mit Beschluss vom 18. 6. 1999 dem dagegen erhobenen Rekurs des Vaters nicht Folge; es sprach aus, dass der ordentliche Revisions... mehr lesen...
Norm: JN §42 AfZPO §237 Abs3 AMRG §37 Abs3 Z19MRG §39 Abs3
Rechtssatz: § 237 Abs 3 ZPO ist im Verfahren vor der Schlichtungsstelle im Rahmen der Kostenersatzbestimmungen in § 37 Abs 3 Z 19 MRG anzuwenden; auch wenn im Verfahren vor der Schlichtungsstelle keine Kostenentscheidung ergangen ist, besteht für die Geltendmachung des Anspruchs auf Kostenersatz wegen mutwilliger Antragstellung das Prozesshindernis der Unzulässigkeit des streitigen Rec... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Bezahlung von S 8.157,76 sA mit der
Begründung: , der Beklagte habe wider besseres Wissen gegen ihn einen Antrag gemäß § 24 MRG bei der Schlichtungsstelle eingebracht und in der Folge zurückgezogen. Es seien ihm Vertretungskosten in diesem Verfahren in der Höhe des Klagsbetrages erwachsen, deren Ersatz er aus dem Titel des Schadenersatzes begehre. Der Kläger begehrt die Bezahlung von S 8.157,76 sA mit der
Begründung: , der Beklagte habe wider bess... mehr lesen...
Norm: JN §42 AfZPO §237 Abs3 AMRG §37 Abs3 Z19MRG §39 Abs3
Rechtssatz: § 237 Abs 3 ZPO ist im Verfahren vor der Schlichtungsstelle im Rahmen der Kostenersatzbestimmungen in § 37 Abs 3 Z 19 MRG anzuwenden; auch wenn im Verfahren vor der Schlichtungsstelle keine Kostenentscheidung ergangen ist, besteht für die Geltendmachung des Anspruchs auf Kostenersatz wegen mutwilliger Antragstellung das Prozesshindernis der Unzulässigkeit des streitigen Rec... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht berichtigte die ursprüngliche Bezeichnung der Zweit- und Drittbeklagten in die aus dem
Spruch: dieser Entscheidung ersichtliche in Konkurs verfallene Gesellschaft, erklärte das Verfahren gegenüber dem ursprünglich als Zweitbeklagte in Anspruch genommenen Gebilde für nichtig und hob die Kosten des für nichtig erklärten Verfahrens gegenseitig auf. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs der nunmehrigen Revisionsrekurswerberin, die behauptet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Vorinstanzen gingen - zusammengefaßt - von folgendem Sachverhalt aus: Der Kläger ist Rechtsanwalt und war als solcher langjähriger Vertreter des Wiener Künstlers Gerhard B*****. Dieser hat dem Kläger zur Abdeckung offener und den Klagsbetrag übersteigender Kostenforderungen seine Ansprüche gegen den Beklagten abgetreten. Gerhard B***** betrieb in der Wiener Innenstadt die sog "Fledermausbar". Am 1. 7. 1987 (von B***** unterfertigt am 28. 8. 1987) sch... mehr lesen...
Begründung: Antragsteller und Antragsgegner sind zu verschiedenen Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** B*****, bestehend aus den Grundstücken *****, ***** und *****. Auf diesen Grundstücken steht ein Wohnhaus mit mehreren Nebengebäuden. Die vom Erstgericht getroffene Benützungsregelung wurde infolge von Rekursen des Antragstellers, des Erstantragsgegners und der Drittantragsgegnerin mit dem nunmehr angefochtenen Beschluß des Rekursgerichtes teilweis... mehr lesen...
Begründung: Der Vater der Minderjährigen war zuletzt zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags von S 3.800,-- für die mj. Felicia verpflichtet. Die Minderjährige begehrte die Erhöhung des Unterhalts ab 1. 10. 1997 auf S 7.200,-- monatlich. Das Erstgericht erhöhte den monatlich vom Vater zu entrichtenden Unterhalt beginnend ab 1. 9. 1998 auf S 4.400,-- und wies das Mehrbegehren (S 3.400,-- vom 1. 10. 1997 bis 31. 8. 1998 sowie S 2.800,-- ab 1. 9. 1998) ab. Das Rekursgeri... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Vater wurde zuletzt zu monatlichen Unterhaltszahlungen für den mj Alexander von S 4.500 und für die mj Katrin von S 3.800 verpflichtet. Am 17. 9. 1996 stellte die Mutter den Antrag, den Unterhalt für Alexander auf monatlich S 5.000 während der Zeit seiner Heimunterbringung und auf monatlich S 9.000 während der jeweiligen Ferienzeiten ab 1. 6. 1996 und für Katrin auf monatlich S 9.000 zu erhöhen (ON 22). Nachdem sich... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat 1. (ON 113) den Bericht des damaligen Sachwalters Dr. Johannes Ruckenbauer zur Kenntnis genommen, ihn berechtigt, ohne Rücksicht auf Sperre und Klausel über im einzelnen angeführte Guthaben und Forderungen des Betroffenen zu verfügen, insbesondere diese einzuziehen und ihm aufgetragen, alle Eingänge in die Pflegschaftsrechnung aufzunehmen; 2. (ON 134) den Sachwalter Dr. Ruckenbauer ermächtigt, die bei der Wiener Städtischen Versicherung zur Polizz... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der die Minderjährigen vertretenden Mutter, den Unterhalt für den mj. Philipp vom 6. 12. 1993 bis 31. 10. 1996 auf S 5.372 und vom 1. 11. 1996 bis 30. 6. 1997 auf S 6.000 zu erhöhen, ab. Hingegen verpflichtete es den Vater zur Abdeckung des rückständigen Unterhaltes betreffend den mj. Christoph für den Zeitraum 6. 12. 1993 bis 30. 6. 1997 einen Gesamtbetrag von S 50.000 binnen vier Wochen zu leisten und wies das Mehrbegehren von S 31.... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 440 GB *****, zu deren Gutsbestand ua die Grundstücke 739/1, 741/1, 741/3, 742/1 und 742/2 mit Häusern in der Elisabethinergasse und Annenstraße gehören. Die Antragsgegnerin ist Mieterin eines Geschäftslokals im Haus Annenstraße 23 auf dem Grundstück 741/1 und benützt einige andere Grundstücke der EZ 440 sowie Grundstücke der benachbarten Liegenschaft EZ 442 (die nicht im Eigentum des Antragstellers steht) als Kund... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der Minderjährigen wurde am 7. 7. 1994 gemäß § 55a EheG geschieden. Im pflegschaftsgerichtlich genehmigten Scheidungsvergleich verpflichtete sich der damals als Rechtsanwalt tätige Vater, seiner geschiedenen Gattin monatlich 35.000 S und für die der Obsorge der Mutter zugewiesenen Minderjährigen ab 1. 7. 1994 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 7.500 S pro Kind zu zahlen. Mit Erklärung vom 2. 9. 1996 gegenüber der Rechtsanwaltskammer Wien legt... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 10. Februar 1999, GZ 40 R 551/98w-48, hob das Rekursgericht aus Anlaß der Rekurse beider Streitteile den Sachbeschluß des Bezirksgerichtes Döbling vom 3. Juli 1998, GZ 5 Msch 15/95d-40, insoweit als nichtig auf, als dieser die Überschreitung des gesetzlich zulässigen Mietzinses für die Wohnung Tür Nr. 7 im Haus S***** für den Zeitraum Mai 1990 bis März 1993 und Mai 1993 bis einschließlich August 1994 feststellte. Weiters wies es den in der Rekursv... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z19
Rechtssatz: Es wird durch § 37 Abs 3 Z 19 MRG nur der Ersatz jener Kosten ausgeschlossen, die gerade durch die Beiziehung eines Vertreters entstehen und einem Unvertretenen nicht entstanden wären. Entscheidungstexte 40 R 181/99k Entscheidungstext LG für ZRS Wien 24.08.1999 40 R 181/99k Schlagworte Barauslage... mehr lesen...
Begründung: In seinem Sachbeschluß verpflichtete das Erstgericht die Antragsgegnerin zur Zahlung von S 41.000,- zuzüglich Zinsen und wies ein Mehrbegehren von weiteren S 178.760,- s.A. ab. In der angefochtenen Kostenentscheidung verpflichtete das Erstgericht den Antragsteller zur Bezahlung der mit S 268,45 bestimmten Kosten des Verfahrens (rund 81 % der Pauschalgebühr). Seine Kostenentscheidung begründete das Erstgericht mit § 37 Abs 3 Z 19 MRG iVm § 43 Abs 1 ZPO. Dabei seien d... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z19
Rechtssatz: Es wird durch § 37 Abs 3 Z 19 MRG nur der Ersatz jener Kosten ausgeschlossen, die gerade durch die Beiziehung eines Vertreters entstehen und einem Unvertretenen nicht entstanden wären. Entscheidungstexte 40 R 181/99k Entscheidungstext LG für ZRS Wien 24.08.1999 40 R 181/99k Schlagworte Barauslage... mehr lesen...
Begründung: Der Vater der Minderjährigen war zuletzt zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags von S 7.500 verpflichtet. Die Minderjährige begehrte die Erhöhung des Unterhalts ab 1. 1. 1996 auf S 10.000 monatlich. Das Erstgericht wies den Erhöhungsantrag ab. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, daß der Revisionsrekurs nicht zugelassen werde. Den gegen diesen Beschluß erhobenen "außerordentlichen Revisionsrekurs" der Mutter (richtig: der Mind... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist die Adoptivtochter der am 24. 2. 1994 unter Hinterlassung eines Testamentes vom 17. 2. 1989 samt Nachtrag vom 19. 8. 1989 verstorbenen Maria H*****. Die Erblasserin hatte letztwillig angeordnet, daß die Klägerin die Grundstücke 3369 und 3370, jeweils EZ 1626 GB St. G*****, in ihr Alleineigentum erhalten und gemeinsam mit Grete L***** und 14 weiteren namentlich genannten Personen, zusammen sohin 16 Personen, zu gleichen Teilen Vermächt... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater mit Beschluß vom 22. 12. 1997 (ON 152) ab 1. 7. 1991 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 5.000 S für jedes Kind. Das Rekursgericht gab mit Beschluß vom 21. 12. 1998 (ON 185) dem Rekurs des Vaters (ON 157) nicht Folge, wies die "Rekursergänzungen" vom 14. Jänner 1998 (ON 166), 28. Jänner 1998 (ON 170), 6. Februar 1998 (ON 173), 20. Februar 1998 (ON 175) und 23. November 1998 (ON 184) zurück und sprach aus, daß der orde... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige, vertreten durch die Mutter, beantragte am 13. 2. 1996 mit mehreren späteren Modifizierungen den bisher bestimmten Unterhalt von S 1.000 monatlich zu erhöhen: vom 1. 1. bis 28. 2. 1994 auf monatlich S 5.900 vom 1. 3. bis 31. 12. 1994 auf monatlich S 7.500 vom 1. 1. bis 31. 12. 1995 auf monatlich S 7.700 vom 1. 1. 1996 bis 31. 1. 1998 auf monatlich S 7.800 ab 1. 2. 1998 auf monatlich S 9.000. Mit Beschluß vom 4. 4. 1996 erhöhte das Erst... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 15. 5. 1995, 5 S 815/95b, zum Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der Firma H. T* GmbH (im folgenden kurz: Gemeinschuldnerin) bestellt. Der (zunächst Zweit-)Beklagte und seine zunächst erstbeklagte (während des Verfahrens verstorbene) Ehefrau Gertrude W* (deren Alleinerbe der nunmehr verbliebene Beklagte ist) waren bücherliche Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 1283 KG A* samt Zinshaus L*. Mit schrift... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist der Vater des Erstklägers und der Schwiegervater der Zweitklägerin. Mit Übergabsvertrag vom 30. 4. 1993 übertrugen der Beklagte und seine Gattin die ihre landwirtschaftlich genutzte Liegenschaft in A***** mit einem darauf befindlichen Wohnhaus in das Eigentum der Kläger. Die Übergeber behielten sich ein bis 31. 12. 1995 befristetes Fruchtnießungsrecht und weiters ein Wohnungsrecht sowie Benützungsrechte an folgenden Räumlichkeiten und Teilen... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber war zuletzt aufgrund des Beschlusses des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 29. 1. 1996 (ON 224), teilweise abgeändert durch den Beschluß des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 14. 3. 1996 (ON 235), zu monatlichen Unterhaltsleistungen für seine minderjährige Tochter von 2.830 S (vom 1. 9. 1992 bis 30. 6. 1993), 2.940 S (vom 1. 7. 1993 bis 30. 6. 1994), 3.020 S (vom 1. 7. 1994 bis 30. 9. 1994) und 3.470 S (ab 1. 10. 1994) verpflichtet. Im H... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z17MRG §37 Abs3 Z18MRG §37 Abs3 Z18aMRG §37 Abs3 Z22
Rechtssatz: Die Abweisung des Antrages auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 37 Abs 3 Z 2 MRG ist kein Sachbeschluß. Nach dem Wortlaut des § 37 Abs 3 Z 22 MRG handelt es sich dabei vielmehr um Entscheidungen des Gerichtes über "einstweilige Verfügungen nach der Exekutionsordnung". Daraus folgt die Unanwendbarkeit der Bestimmungen des § 37 Abs 3 Z 17 bis 18a MRG... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im besonderen Außerstreitverfahren nach § 37 MRG ist der Untersuchungsgrundsatz durch die Mitwirkungspflicht der Parteien beschränkt, wobei Vorbringen und Beweisanträge bereits in erster Instanz zu erfolgen haben (RIS-Justiz RS0083783, RS0070480, RS0070034; Würth/Zingher, Miet- und Wohnrecht20 § 37 MRG Rz 29 f). Im Rechtsmittelverfahren gilt nämlich das Neuerungsverbot (MietSlg 47.463/6, 48.419; Würth/Zingher aaO Rz 42)... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin beantragte als Mieterin der Wohnung P*****, den Antragsgegnern als Vermietern aufzutragen, alle technisch erforderlichen Maßnahmen auf ihre Kosten zu ergreifen, die der Antragstellerin den ungestörten Gebrauch, insbesondere die Beheizung des in der von ihr gemieteten Wohnung befindlichen Einzelofens zu ermöglichen, insbesondere auch durch Durchführung aller technisch allenfalls erforderlichen Maßnahmen zur Instandsetzung der Poterie, einschließli... mehr lesen...
Begründung: Antragstellerin und Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Anlage***** in EZ***** Grundbuch*****. Die Klägerin behauptet, durch erhebliche Lärmeinwirkungen aus anderen Wohnungen (Trittschallimmissionen), insbesondere aus der Wohnung des Antragsgegners beeinträchtigt zu sein. Diese seien darauf zurückzuführen, daß der in den Wohnungen verlegte Estrich starr mit den Heizkörperkonsolen und den in den Wohnräumen befindlichen statischen Stahlbetonsäulen verbun... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z17MRG §37 Abs3 Z18MRG §37 Abs3 Z18aMRG §37 Abs3 Z22
Rechtssatz: Die Abweisung des Antrages auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 37 Abs 3 Z 2 MRG ist kein Sachbeschluß. Nach dem Wortlaut des § 37 Abs 3 Z 22 MRG handelt es sich dabei vielmehr um Entscheidungen des Gerichtes über "einstweilige Verfügungen nach der Exekutionsordnung". Daraus folgt die Unanwendbarkeit der Bestimmungen des § 37 Abs 3 Z 17 bis 18a MRG... mehr lesen...