Begründung: Sämtliche Antragsteller sind Mieter von Reihenhäusern der Wohnhausanlage ***** in*****, die im Eigentum der Antragsgegnerin steht. In der Reihe 8 dieser Reihenhausanlage stehen insgesamt 13 freistehende Einzelhäuser mit integrierter Garage. In den Vorverträgen, welche zwischen den Mietern und der Antragsgegnerin in den Jahren 1989 und 1990 abgeschlossen wurden, ist in der Aufstellung des Finanzierungsbeitrages (für die Grund- und Baukosten) unter Baukosten ein "Zusch... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Hat das Rekursgericht - wie hier - eine Verletzung der erstrichterlichen Erhebungs- bzw Anleitungspflicht verneint, dann könnte ein solcher Stoffsammlungsmangel in dritter Instanz nur dann aufgegriffen werden, wenn dies mit einer durch die Aktenlage nicht gedeckten oder rechtlich unhaltbaren
Begründung: geschehen wäre (vgl 5 Ob 63/00a = EWr I/37/184 mwN). Der in diesem Zusammenhang vom RR-Werber relevierte Untersuchungsg... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete die Mutter zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags von S 2.400 ab 1. 8. 1998. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Den gegen diesen Beschluss erhobenen "außerordentlichen Revisionsrekurs" der Mutter legte das Erstgericht unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vor. Diese Vorgangsweise widerspricht der seit Inkrafttreten der Erweiterten Wertgrenzen-Nov... mehr lesen...
Begründung: Die erstbeklagte Partei war und ist zu unterschiedlichen Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 940 GB 1006 *****, wobei an diesen Anteilen nur teilweise auch Wohnungseigentum verbunden ist. Über ihr Vermögen wurde mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 9. 1. 2000 zu 3 S 42/00x das nach wie vor aufrechte Konkursverfahren eröffnet. Zum Masseverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Peter Sch***** bestellt (auf den daher - Punkt 1. des Spruches - gemäß § 235 Abs 5 ZPO... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hob das Berufungsgericht das klageabweisende Urteil des Erstgerichtes auf und verwies die Rechtssache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Arbeits- und Sozialgericht zurück. Es sprach aus, dass der Rekurs an den Obersten Gerichtshof zulässig sei, weil zur Frage, inwieweit § 1167 Satz 4 ABGB auf ein freies Dienstverhältnis anwendbar sei, keine Rechtsprechung vorliege. Mit dem angefochtenen Beschluss hob das Berufungsgeri... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat in seinem Beschluss, mit dem dem Rekurs der Antragsgegnerin gegen die Abweisung von deren Antrag auf Auszahlung des Erlagsbetrages von S 56.031,75 gerichteten Rekurs nicht Folge gegeben wurde, ausgesprochen, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Das Erstgericht legte den gegen diese Entscheidung erhobenen "außerordentlichen Revisionsrekurs" der Antragsgegnerin mit dem Antrag, den außerordentlichen Revisionsrekurs zuzulassen un... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht den Beschluss des Erstgerichtes, dass die Antragsgegnerin im Rahmen der Benützungsregelung hinsichtlich der ehemaligen gemeinsam angeschafften Liegenschaft und dem darauf befindlichen Einfamilienhaus dem Antragsteller ein monatliches Benützungsentgelt von S 2.900 zu leisten hat, bestätigt und ausgesprochen, dass der Wert des Streitgegenstandes S 260.000 nicht übersteigt und der ordentliche Revisionsrekurs nach § ... mehr lesen...
Begründung: Der ae geborene Minderjährige begehrte von seinem Vater zuletzt - nach rechtskräftiger Abweisung eines darüber hinausgehenden Mehrbegehrens im ersten Rechtsgang - die Zahlung monatlicher Unterhaltsbeiträge von S 3.800,-- vom 26. 6. 1994 bis 31. 10. 1995, von S 5.000,-- vom 1. 11. 1995 bis 30. 6. 1997, von S 5.100,-- vom 1. 7. 1997 bis 31. 10. 1998 und von S 6.300,-- ab 1. 11. 1998. Der Vater stimmte einer Unterhaltsfestsetzung mit monatlich S 3.900,-- ab 1. 6. 1997... mehr lesen...
Begründung: Vorweg ist klarzustellen, dass der von den Vorinstanzen als Antragsgegner bezeichnete Einschreiter am 29. 7. 1999 den mit einem - in der Folge bewilligten - Wiedereinsetzungsantrag verbundenen Antrag "auf Durchführung der gerichtlichen Entscheidung gemäß § 117 Abs 4 WRG 1959" gestellt und letztlich vorgebracht hat, er wolle damit einen Bescheid bekämpfen, mit dem ihm Beitragsleistungen an eine (von den Vorinstanzen als Antragstellerin bezeichnete) Wassergenossenscha... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat den erstinstanzlichen Beschluss, mit dem der Minderjährigen Unterhaltsvorschüsse nach §§ 3 und 4 Z 1 UVG von monatlich 2.800 S vom 1. März 2000 bis 28. Februar 2003 bewilligt wurden, bestätigt und ausgesprochen, dass der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 AußStrG nicht zulässig sei. Das Rekursgericht hat den erstinstanzlichen Beschluss, mit dem der Minderjährigen Unterhaltsvorschüsse nach Paragraphen 3 und 4 Ziffer eins, UVG von monatl... mehr lesen...
Begründung: Im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens des Bundesministeriums für Landesverteidigung wurde der beklagten Partei am 6. 12. 1996 der Zuschlag zur Lieferung von 10.000 Stück Hohlladungssprengkörpergranaten erteilt. Die klagende Partei begehrt den Zuspruch von S 22,380.000,-- mit der Behauptung, zufolge des negativen Ausgangs einer vereinbarungsgemäß durchgeführten "Pilotlosprüfung" wirksam vom Vertrag zurückgetreten zu sein und einen Deckungskauf vorgenommen zu habe... mehr lesen...
Begründung: Zur angeblichen Mangelhaftigkeit: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsmittelwerberin hat im Rekursverfahren ausschließlich das Unterbleiben einer Entscheidung über ihren (Haupt-)Antrag, welcher auf § 12a MRG gestützt war, gerügt. Nunmehr macht sie in ihrem außerordentlichen Revisionsrekurs erstmalig angebliche Erörterungsmängel des Verfahrens erster Instanz geltend. Auch für das Rekursverfahren in dem in § 37 MRG geregelten besonderen Verfahre... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit 1. 1. 1994 Hauptmieter der 35 m2 großen Wohnung top 20 des Hauses S*****, das der Antragsgegnerin gehört. Der Mietvertrag war zunächst mündlich abgeschlossen worden; am 17. 11. 1994 unterfertigten die Parteien einen schriftlichen Mietvertrag, der eine ab 1. 1. 1994 beginnende Befristung des Mietverhältnisses auf fünf Jahre vorsah. Am 29. 10. 1998 stellte der Antragsteller bei der Schlichtungsstelle der Stadt Graz den Antrag "auf Überprüf... mehr lesen...
Begründung: Über das von der Antragstellerin zunächst bei der Schlichtungsstelle der Stadt Wien für den 13. Bezirk und dann gemäß § 40 Abs 2 MRG beim Erstgericht gestellte Begehren auf Überprüfung des von der Antragsgegnerin vom 1. 2. 1996 bis zum 30. 11. 1997 eingehobenen Hauptmietzinses für die 51,48 m2 große Wohnung top 7 und 10 im Haus ***** wurde vom Erstgericht wie folgt entschieden: Über das von der Antragstellerin zunächst bei der Schlichtungsstelle der Stadt Wien für d... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin macht aus offenen, fällig gestellten Krediten von behauptetermaßen S 26,000.000 mit der hier vorliegenden Klage S 2,000.000 geltend. Die Zweitbeklagte wandte unter anderem die Sittenwidrigkeit der Kredite mangels der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Kreditnehmer ein; ferner, dass teilweise die Kreditvaluta auch niemals ausbezahlt wurde und erhob auch eine Anfechtung eines Kreditvertrages wegen Irrtums und List, sowie den Einwand, dass der Kapita... mehr lesen...
Begründung: Die beiden minderjähigen Mädchen Sandra, geboren am 25. 5. 1989, und Lisa, geboren am 22. 2. 1996, sind beide die außerehelichen Töchter des vom Rekursgericht - in Abweichung vom Erstgericht - zu folgenden Unterhaltszahlungen verpflichteten Vaters: Für Sandra (gegenüber bisher S 1.500,--) vom 18. 2. 1997 bis 31. 12. 1997 monatlich S 3.700,--; vom 1. 1. 1998 bis 24. 5. 1999 monatlich S 3.900,--; vom 25. 5. 1999 bis 31. 12. 1999 monatlich S 4.400,-- und vom 1. 1. 200... mehr lesen...
Begründung: Die im Zeitpunkt des erstgerichtlichen Beschlusses noch minderjährige Beatrix K***** ist die außereheliche Tochter des Wolfgang B***** und der Helga K*****. Mit Beschluss vom 4. 3. 1999 wurde die Unterhaltsleistung des Vaters für den Zeitraum ab 1. 2. 1999 mit 3.000 S festgelegt. Am 21. 12. 1999 beantragte der Vater, ihn beginnend mit 1. 12. 1999 von seiner Unterhaltspflicht zu entheben. Seine Tochter müsse sich als selbsterhaltungsfähig behandeln lassen, weil sie ih... mehr lesen...
Begründung: Die im Zeitpunkt des erstgerichtlichen Beschlusses noch minderjährige Marion, der minderjährige Florian und die minderjährige Karoline entstammen der am 22. 6. 1998 geschiedenen Ehe des Leopold Rainer N***** und der Mag. Eva N*****. Die Obsorge für die Kinder wurde vorläufig dem Vater zugewiesen. Er betreut die Kinder in seinem Haushalt. Der Vater begehrt, die Mutter beginnend mit 16. 2. 1996 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von 4.200 S für Marion und von jeweil... mehr lesen...
Begründung: 1.) Zum außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragstellerin: Er ist, soweit er sich gegen den Sachbeschluss der zweiten Instanz richtet, gemäß § 37 Abs 3 Z 16 bis Z 18 MRG iVm § 526 Abs 2 Satz 1 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO zurückzuweisen. Einer näheren
Begründung: dieser Entscheidung bedarf es nicht (§ 528a iVm § 510 Abs 3 ZPO). Er ist, soweit er sich gegen den Sachbeschluss der zweiten Instanz richtet, gemäß Paragraph 37, Absatz 3, Ziffer... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat den Rekurs gegen seinen Aufhebungsbeschluss wegen der übergangsrechtlichen Problematik im Zusammenhang mit § 16 Abs 8 MRG idF des 3. WÄG bzw der WRN 1997 für zulässig erklärt. Der Rekurs des Antragsgegners befasst sich mit dieser Rechtsfrage nicht. Wenn in einem zugelassenen Rechtsmittel aber nur solche
Gründe: geltend gemacht werden, deren Erledigung nicht von der Lösung erheblicher Rechtsfragen ab... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte unter Hinweis auf zu TZ 368/1966 und TZ 3957/1989 des Bezirksgerichtes Tulln erliegende Urkunden die Löschung des Rechtes der Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens über das Grundstück Nr. 35/3 der EZ 46 Grundbuch Röhrenbach zugunsten der Grundstücke Nr. 35/4 und .68/2 der Liegenschaft EZ 50 desselben Grundbuchs sowie die Löschung der Anmerkung dieser Dienstbarkeit beim herrschenden Gut. Das Erstgericht wies diesen Antrag unter Hinweis au... mehr lesen...
Begründung: Der unehelich geborene Minderjährige beantragte am 25. Februar 1999 (ON 60), den bisherigen Unterhaltsbeitrag seines Vaters von 3.500 S monatlich ab 1. Februar 1998 auf 4.000 S monatlich ab 1. März 1999 zu erhöhen und "den Kindesvater beschlussmäßig zu verpflichten, aus den verspätet geleisteten Unterhaltsteilbeträgen und aus den rückständigen Unterhaltsbeträgen jeweils 4 % Zinsen zu bezahlen", weil er mit der Bezahlung des aufgrund des bisherigen Exekutionstitels zu l... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Hauptmieterin eines Werkstättengebäudes auf der Liegenschaft EZ *****, die je zur Hälfte den Antragsgegnerinnen gehört. Mit der Behauptung, es bestünden erhebliche, als ernste Schäden des Hauses zu qualifizierende Feuchtigkeitsschäden im Mauerwerk des Mietobjektes und es komme nunmehr seit einiger Zeit auch zu Feuchtigkeitsschäden im Bereich der Decken, da offensichtlich Schäden im Dachbereich vorliegen, die dazu führen, dass es zu Wasserei... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag des mj. Florian T***** setzte das Erstgericht den bisher von seinem Vater zu leistenden Unterhalt von S 3.500,-- monatlich auf S 4.100,-- hinaus (ON 35). Ein darüber hinausgehendes Mehrbegehren des Minderjährigen wurde unbekämpft abgewiesen. Das Rekursgericht gab mit dem angefochtenen Beschluss den vom Vater gegen diese Entscheidung erhobenen Rekurs nicht Folge und erachtete den ordentlichen Revisionsrekurs als nicht zulässig. Mit seinem außerordentli... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte in erster Instanz vom Beklagten - ihrem Ehegatten - monatliche Unterhaltsbeträge von S 3.550,-- für die Zeit vom 1. 4. 1999 bis 31. 8. 1999 und von S 2.500,-- ab 1. 9. 1999. Das Erstgericht verpflichtete den Beklagten zur Zahlung von monatlichen Unterhaltsbeiträgen von S 3.550,-- für die Zeit vom 1. 4. 1999 bis zum 30. 6. 1999 und von S 2.500,-- ab 1. 11. 1999 bis auf weiteres. Das Mehrbegehren der Klägerin wies es ab. Das in der Hauptsache ... mehr lesen...
Norm: MRG §18MRG §37 Abs3 Z3ZPO §14
Rechtssatz: Keine einheitliche Streitpartei gemäß § 14 ZPO im Bereich des Mehrparteienverfahrens nach § 37 MRG. Es handelt sich im Verfahren nach § 18 MRG um ein Mehrparteienverfahren mit einheitlicher Verfahrensführung und notwendigerweise einheitlicher Entscheidung. Die Verfahrenshandlungen einer Partei wirken nur mittelbar für andere Parteien dadurch, dass ein Beteiligter durch seine Aktivität eine letztli... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Erstgericht den Rekurs des 30. Antragsgegners gegen den Sachbeschluss vom 20.9.1999, 54 Msch 16/99a-7 zurück. Dabei ging das Erstgericht davon aus, dass der angefochtene Sachbeschluss am 27.9.1999 an die Vertreterin des Rekurswerbers zugestellt und am 29.9.1999 im Hause 1030 Wien, Am Heumarkt 7 angeschlagen worden sei. Im Zeitpunkt der Postaufgabe des Rekurses am 13.3.2000 sei daher die dem Rekurswerber zur Verfügung stehende ... mehr lesen...
Norm: MRG §18MRG §37 Abs3 Z3ZPO §14
Rechtssatz: Keine einheitliche Streitpartei gemäß § 14 ZPO im Bereich des Mehrparteienverfahrens nach § 37 MRG. Es handelt sich im Verfahren nach § 18 MRG um ein Mehrparteienverfahren mit einheitlicher Verfahrensführung und notwendigerweise einheitlicher Entscheidung. Die Verfahrenshandlungen einer Partei wirken nur mittelbar für andere Parteien dadurch, dass ein Beteiligter durch seine Aktivität eine letztli... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z4MRG §37 Abs3 Z5WEG 2002 §52 Abs2 Z4
Rechtssatz: Ausgehend davon, dass sich keiner mit der Unkenntnis der Gesetze entschuldigen kann, ist zugrundezulegen, dass Mieter eines Hauses davon Kenntnis haben, dass behördliche und gerichtliche Zustellungen, die Rechtswirksamkeit gegen sie erlangen können, zulässigerweise durch Hausanschlag erfolgen können. Damit besteht für solche Mieter, die ihr Objekt von der Straße oder dem Hof e... mehr lesen...
Norm: MRG §18 Abs1MRG §19MRG §37 Abs3 Z4MRG §37 Abs3 Z5MRG §37 Abs3 Z6ZPO §97 Abs1
Rechtssatz: In einem Verfahren nach §§ 18 ff MRG ist die Bestellung eines gemeinschaftlichen Zustellbevollmächtigten nach § 37 Abs 3 Z 6 zweiter Satz MRG iVm § 97 ZPO unter den dort bezeichneten Voraussetzungen zulässig. Die Antragsgegner in einem Verfahren nach § 18 MRG, die namentlich in der Mieterliste aufgeführten Personen, sind Parteien, deren Interessen in ... mehr lesen...