Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag auf pflegschaftsbehördliche Genehmigung einer von einem Rechtsanwalt - dessen Bestellung durch den mit der Vertretung vor Behörden und Gerichten betrauten Sachwalter nicht pflegschaftsbehördlich genehmigt wurde - verfaßten Klage nach § 523 ABGB des durch seinen Sachwalter vertretenen Betroffenen gegen eine Liegenschaftsnachbarin ab. Das Erstgericht wies den Antrag auf pflegschaftsbehördliche Genehmigung einer von einem Rechtsanwalt - de... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1997 §13 Abs2AußStrG 2005 §59 Abs2AußStrG 2005 §62 Abs4 B4MRG §37 Abs3 Z16WEG 2002 §52 Abs1WEG 2002 §52 Abs2WGG §22 Abs4
Rechtssatz: In der Beurteilung, ob ein Entscheidungsgegenstand rein vermögensrechtlicher Natur vorliegt, trat durch die WGN 1997 keine Änderung ein. Die Frage, ob ein Anspruch rein vermögensrechtlicher Natur vorliegt, ist aus seinem materiellrechtlichen Inhalt zu prüfen. Die pflegschaftsbehördliche Geneh... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag des unterhaltsverpflichteten Vaters setzte das Erstgericht die monatliche Unterhaltsverpflichtung des Vaters von je S 1.500 ab 1.2.1997 auf je S 1.100 für die mj Manuela und mj Martina und auf S 800 für die mj Bernadette herab. Infolge Rekurses der Minderjährigen bestätigte das Rekursgericht den erstgerichtlichen Beschluß hinsichtlich der Unterhaltsherabsetzung von 1.2.1997 bis 1.4.1997 und wies das Mehrbegehren des Vaters auf Unterhaltsherabsetzung ab 1... mehr lesen...
Begründung: In seinem Schriftsatz vom 14.November 1997 ON 62 hat sich der eigenberechtigte Noterbe gegen die Person des mit der Schätzung des Nachlaßvermögens betrauten Sachverständigen Johann S***** ausgesprochen und sich auch in Ansehung der Schätzung eines näher bezeichneten (Stutz)Flügels gegen die (allfällige) Bestellung des KR Gerhard F***** zum Sachverständigen gewandt, weil dieser befangen sei. Das Erstgericht hat nach Stellungnahme des Gerichtskommissärs ON 63 mit Punkt... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Kläger sind Hälfteeigentümer des Hauses *****. Die beklagte Partei ist Mieterin des im Erdgeschoß dieses Hauses liegenden Geschäftslokales samt Nebenräumen. Die Kläger begehren zu 5 C 1436/92s des Erstgerichts die Entfernung des im Lichthof des Hauses aufgestellten Kühlaggregates, der an der hofseitigen Fassade angebrachten Schächte und der Stahltür zwischen Hauseinfahrt und Hof sowie die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes der Fassade und der Tür... mehr lesen...
Begründung: Der Antrag des unterhaltsverpflichteten Vaters und Revisionsrekurswerbers auf Herabsetzung der Unterhaltsverpflichtung für seinen Sohn von monatlich S 4.500,-- auf monatlich S 3.800,-- wurde vom Erstgericht abgewiesen. Das Rekursgericht bestätigte diese erstgerichtliche Entscheidung und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig ist. Rechtliche Beurteilung Dem gegen diesen Beschluß erhobenen "Revisionsrekurs" des unterhal... mehr lesen...
Begründung: Der Antrag des unterhaltsverpflichteten Vaters, den Unterhaltsbeitrag für seine Tochter Nicole von zuletzt S 6.000.- monatlich auf S 5.000.- monatlich herabzusetzen, wurde vom Erstgericht abgewiesen. Das Rekursgericht bestätigte in seinem nach dem 31.12.1997 gefaßten Beschluß (Art XXXII Z 14 der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1997 BGBl I 1997/140 - WGN 1997) diese Entscheidung und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei (§ 13 Abs 1 Z 2 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Richtig ist, daß für die Erfüllung des Ausnahmetatbestandes des § 1 Abs 4 Z 2 MRG (das Vorliegen eines "Wohnhauses") die Verhältnisse bei Inkrafttreten des MRG bzw zum Zeitpunkt des (späteren) Mietvertragsabschlusses maßgeblich sind und daß nachträgliche Änderungen grundsätzlich weder zu einer Verschlechterung noch zu einer Verbesserung der Rechtsstellung des Mieters führen können (WoBl 1993, 80/115; MietSlg 47/36 ua; W... mehr lesen...
Begründung: Die mj. Sabine und der mj. Thomas P***** sind die ehelichen Kinder des Josef P***** und der Anna P*****. Der Vater ist verpflichtet, Unterhaltsbeiträge von monatlich S 2.000,-- (für die mj. Sabine) und von S 1.500,-- (für den mj. Thomas) zu leisten. Der Vater beantragt, seine Unterhaltsverpflichtung auf S 500,-- je Kind herabzusetzen, weil er aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig sei und hohe Schulden habe. Mit Beschluß vom 23.1.1998 bestellte das Erstgericht... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger (Liegenschaftseigentümer) begehren von den Beklagten (Mieter der Objekte 14 und 14a bzw 15 auf der Liegenschaft der Kläger) die Entfernung einer Durchgangstüre zwischen den Bestandobjekten Nr.14 und Nr.14a sowie die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes durch eine ununterbrochene Trennmauer zwischen den genannten Objekten mit der
Begründung: , die Beklagten hätten den genannten Durchbruch ohne Zustimmung der Liegenschaftseigentümer und trotz der Mie... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §63AußStrG idF WGN 1997 §13a Abs1 Z2AußStrG idF WGN 1997 §14aAußStrG idF WGN 1997 §16 Abs2 Z2 DMRG §37 Abs3 Z18aAußStrG 2005 §59 Abs1 Z2AußStrG 2005 §69 Abs3
Rechtssatz: Im Streitwertbereich des § 14a AußStrG sind Rechtsmittel gegen Entscheidungen, gegen die nach dem Ausspruch gemäß § 13 Abs 1 Z 2 AußStrG der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig ist, nur dem Gericht zweiter Instanz (sofort), nicht aber dem Obersten Geri... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag des unterhaltsverpflichteten Vaters setzte das Erstgericht den Unterhaltsbeitrag des Vaters für bestimmte Zeiträume herab und wies das Mehrbegehren auf Herabsetzung des monatlichen Unterhaltsbetrags von S 4.300 auf S 2.600 für weitere Zeiträume ab. Infolge Rekurses des Vaters setzte das Rekursgericht in seinem nach dem 31.12.1997 gefaßten Beschluß (Art XXXII Z 14 der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1997 BGBl I 1997/140 - WGN 1997) die Unterhaltsverpflic... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §63AußStrG idF WGN 1997 §13a Abs1 Z2AußStrG idF WGN 1997 §14aAußStrG idF WGN 1997 §16 Abs2 Z2 DMRG §37 Abs3 Z18aAußStrG 2005 §59 Abs1 Z2AußStrG 2005 §69 Abs3
Rechtssatz: Im Streitwertbereich des § 14a AußStrG sind Rechtsmittel gegen Entscheidungen, gegen die nach dem Ausspruch gemäß § 13 Abs 1 Z 2 AußStrG der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig ist, nur dem Gericht zweiter Instanz (sofort), nicht aber dem Obersten Geri... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Wohnungseigentumsorganisatorin der Wohnanlage ********** Nr 15/17 in Salzburg, bestehend aus drei Wohnobjekten und einer Tiefgarage, die 1969/1970 errichtet wurde. Die Wohnanlage steht im Wohnungseigentum, die drei Antragsteller sind Nachfolgewohnungseigentümer. In der Wohnanlage bestehen 92 Wohnungseigentumsobjekte und 65 Tiefgaragenplätze. Die Antragsgegnerin ist auch Verwalterin dieser Wohnanlage. Die Tiefgarage steht im Miteigentum der Woh... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine vom MRG vorgegebene Methode zur Ermittlung der Angemessenheit des Hauptmietzinses gemäß § 16 Abs 1 MRG gibt es nicht (MietSlg 41.232). Die vom Sachverständigen gewählte Methode (- hier die von der Judikatur - MietSlg 41.232 - im übrigen bereits ausdrücklich gebilligte Vergleichswertmethode und der dabei für Vergleichsobjekte angewandte Auf- oder Abwertungsmodus entziehen sich somit als der Tatfrage zugehörig einer ... mehr lesen...
Begründung: In ihrer Klage, die auf Rückzahlung von an die Beklagte "doppelt überwiesene" Frachtkosten gerichtet ist, brachte die Klägerin vor, sie habe die Beklagte mit dem Transport von vier LKW-Ladungen von Berlin nach Taschkent beauftragt. Zwischen den Streitteilen sei die Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes vereinbart worden, darüberhinaus sei der gegenständliche Vertrag von der Beklagten vereinbarungsgemäß am Sitz desselben zu erfüllen, sodaß die Voraussetzungen der §... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z2 KMRG §37 Abs3 Z16
Rechtssatz: Die Anfechtbarkeit verfahrensrechtlicher Beschlüsse richtet sich gemäß § 37 Abs 3 Z 16 MRG nur nach den Bestimmungen des Dritten Abschnittes des Vierten Teiles der Zivilprozessordnung, also nicht nach den nur für die Anfechtung von Sachbeschlüssen geltenden Sonderbestimmungen des § 37 Abs 3 Z 17 und § 18 MRG (MietSlg 46.692 mwN). Es gilt folglich auch die Anfechtungsbeschränkung des § 528 Abs... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht überwies den Antrag des Antragstellers auf Feststellung des angemessenen Hauptmietzinses und der zulässig anfallenden Betriebskosten sowie den Antragsgegner auf Zurückzahlung der Überschreitungsbeträge zu verhalten, in das streitige Verfahren und trug dem Antragsteller auf, seinen Antrag den gesetzlichen Erfordernissen einer Klage (§ 226 ZPO) anzupassen. Das Erstgericht überwies den Antrag des Antragstellers auf Feststellung des angemessenen Hauptmie... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Für Rekurse gegen andere als Sachbeschlüsse, insbesondere also verfahrensrechtliche Beschlüsse, gilt gemäß § 37 Abs 3 Z 16 MRG unmittelbar der 3. Abschnitt des 4. Teiles der ZPO über den Rekurs. Eine Anwendung von Vorschriften des AußStrG über Rechtsmittel ist im Bereich der Verfahren nach § 37 MRG daher ausgeschlossen (MietSlg 38.562 ua, Würth/Zingher Miet- und Wohnrecht20 Rz 42 zu § 37 MRG). Erwägungen über die genere... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z2 KMRG §37 Abs3 Z16
Rechtssatz: Die Anfechtbarkeit verfahrensrechtlicher Beschlüsse richtet sich gemäß § 37 Abs 3 Z 16 MRG nur nach den Bestimmungen des Dritten Abschnittes des Vierten Teiles der Zivilprozessordnung, also nicht nach den nur für die Anfechtung von Sachbeschlüssen geltenden Sonderbestimmungen des § 37 Abs 3 Z 17 und § 18 MRG (MietSlg 46.692 mwN). Es gilt folglich auch die Anfechtungsbeschränkung des § 528 Abs... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 7.4.1997 (ON 2) erklärte das Erstgericht das Urteil des Landgerichtes S***** vom 13.11.1996, GZ *****, für Österreich für vollstreckbar und bewilligte aufgrund dieses Exekutionstitels der betreibenden Partei wider die verpflichtete Partei zur Hereinbringung ihrer Forderung von DM 70.000,-- sA, die Fahrnisexekution sowie die Lohnexekution nach § 294 a EO. Diese Entscheidung wurde dem Verpflichteten anläßlich des Vollzuges am 28.5.1997 zugestellt. Mit... mehr lesen...
Norm: ZPO §193MRG §37 Abs3WEG 1975 §26 Abs2
Rechtssatz: Die gemäß § 26 Abs 2 WEG anzuwendenden Verfahrensregeln des § 37 Abs 3 MRG sehen einen Schluß der Verhandlung nicht ausdrücklich vor. Auch wenn das im Msch-Verfahren geltende Neuerungsverbot (ImmZ 1988, 312; WoBl 1992, 126/92) die analoge Anwendung des § 193 ZPO nahelegt, ist es nicht unvertretbar, mangels protokollierten Schlusses der Verhandlung bei der Prüfung der Antragslegitimation au... mehr lesen...
Begründung: Am 8.10.1996 kaufte die Antragstellerin von Voreigentümern die im zweiten Stock des Hauses T*****weg Nr. 3 in T***** gelegene Wohnung top 7 und vermietete sie ihrem Ehemann, der dort seit 4.11.1996 eine Praxis für Allgemeinmedizin betreibt. Der Wohnungseigentumsvertrag vom 5.7.1982 sieht vor, daß das betreffende Objekt ausschließlich für Wohnzwecke oder zusätzlich für eine solche geschäftliche Tätigkeit benützt werden darf, "die üblicherweise in einer Wohnung ausgeüb... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Hauptmieter der 161 m**2 großen Wohnung top 13 im Haus W*****, das der Antragsgegnerin gehört. Er stellte am 4.12.1995 bei der zentralen Schlichtungsstelle in Wien den Antrag, festzustellen, daß 1.) der auf seine Wohnung entfallende Anteil an den Gesamtkosten, Betriebskosten und Aufzugskosten 10,84 % beträgt; 2.) die Kosten für Arbeiten, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes des Aufzugs erforderlich sind, keine Betriebskosten, sondern Erh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger verfügt unter anderem über eine Gewerbeberechtigung zur Durchführung von Erdarbeiten und ist zu Mauererrichtungen befugt. Er errichtete 1992 im Auftrag des beklagten Bauherrn auf dessen Grundstück eine 8 m hohe Stützmauer, die einen Parkplatz gegen einen Berghang stützen sollte. Bodenuntersuchungen wurden nicht vorgenommen. Die Mauer wurde in Trockenbauweise (Trockensteinschlichtung) hergestellt. Die Arbeiten waren am 9.10.1992 beendet. Die Partei... mehr lesen...
Begründung: Der Vater hat der mj. Nicole aufgrund gerichtlicher Titel seit 1.März 1991 Geldunterhalt zu leisten. Zuletzt wurde der Unterhaltsbeitrag mit Beschluß des Erstgerichts vom 9.Mai 1995 mit 2.500 S monatlich ab 1.März 1995 festgesetzt. Der Minderjährigen werden seit 1.März 1992 laufend Unterhaltsvorschüsse - solche gemäß §§ 3 und 4 Z 1 UVG vom 1.März 1992 bis 31.März 1994 und vom 1.November 1994 bis 30.Juni 1996, solche gemäß § 4 Z 3 UVG vom 1.April bis 31.Oktober 1994 un... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine vom Rekursgericht verneinte Nichtigkeit kann auch im Rechtsmittelverfahren dritter Instanz gegen Sachbeschlüsse im Msch-Verfahren nicht mehr geltend gemacht werden (5 Ob 1069/91 = WoBl 1993/31 = MietSlg 43.334). Anmerkung E47833 05A04087 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:0050OB00408.97D.0930.000 Dokumentnummer JJ... mehr lesen...
Begründung: Das gemäß § 40 Abs 2 MRG angerufene Erstgericht wies den "Antrag der Antragstellerin, die Angemessenheit (gemeint offensichtlich: des Hauptmietzinses) des von ihr gemieteten Bestandobjektes in *****, festzustellen" ab. Dabei ging es im wesentlichen von folgenden Feststellungen aus: Das gemäß Paragraph 40, Absatz 2, MRG angerufene Erstgericht wies den "Antrag der Antragstellerin, die Angemessenheit (gemeint offensichtlich: des Hauptmietzinses) des von ihr gemieteten ... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 12.10.1996, den sie direkt bei Gericht mit der Bemerkung einbrachten, der Schlichtungsstelle komme für die Vollstreckung eines Auftrags zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten keine Zuständigkeit zu, haben die Antragsteller unter Berufung auf § 6 Abs 2 MRG beantragt, zum Zweck der Durchführung der den Antragsgegnern im rechtskräftig gewordenen Bescheid der Schlichtungsstelle für den 8. Wiener Gemeindebezirk, SL/804/95, aufgetragenen Arbeiten ....... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 12.10.1996, den sie direkt bei Gericht mit der Bemerkung einbrachten, der Schlichtungsstelle komme für die Vollstreckung eines Auftrags zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten keine Zuständigkeit zu, haben die Antragsteller unter Berufung auf § 6 Abs 2 MRG beantragt, zum Zweck der Durchführung der den Antragsgegnern im rechtskräftig gewordenen Bescheid der Zentralen Schlichtungsstelle der Stadt Wien vom 25.10.1994, 50-Schli 1/92, aufgetragenen Ar... mehr lesen...