Norm: MRG §27
Rechtssatz: War der Empfänger der Ablöse für den Hauseigentümer vertretungsbefugt und hat er dem Mieter seine Vollmacht offengelegt, so ist der Ablösevertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter zustande gekommen und die vom Mieter bar entrichtete Ablöse vom Bevollmächtigten namens und für den Vermieter in Empfang genommen worden. Entscheidungstexte 7 Ob 650/92 Entsche... mehr lesen...
Norm: MRG §10MRG §27
Rechtssatz: Voraussetzung für den Ersatzanspruch ist eine gewisse Dauer des Bestandverhältnisses und die tatsächliche Nutzung durch den Mieter. Hat der Mieter durch eigene Aufwendungen eine Standardverbesserung der Wohnung vorgenommen, die Wohnung jedoch nie benützt, so dürfen die Kosten für die Standardwohnung nicht auf den Nachmieter überwälzt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §27MRG §27 Abs3MRG §37 Abs1 Z14
Rechtssatz: Die Geltendmachung eines primär aus dem Titel einer verbotenen Ablöse geforderten Betrages aus dem Titel des Schadenersatzes, hat nicht im außerstreitigen, sondern im streitigen Verfahren zu erfolgen. Entscheidungstexte 5 Ob 137/92 Entscheidungstext OGH 10.11.1992 5 Ob 137/92 Veröff: EvBl 1993/91 S 384 = JBl 1993,526 ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien vereinbarten, daß die Antragstellerin dem Antragsgegner als dem bisherigen Mieter der Wohnung in ***** J*****, für den Fall, daß die Wohnung von der Finanzlandesdirektion an sie vergeben wird, für Wohnungsverbesserungen S 75.000,- innerhalb einer Woche nach Wohnungszusage bezahlt. In der schriftlich am 1.Dezember 1990 getroffenen Vereinbarung waren die abzugeltenden Leistungen im einzelnen aufgelistet. Die Finanzlandesdirektion für Steiermark teilte dem... mehr lesen...
Norm: MRG §27MRG §37 Abs1 Z142.WÄG Art5 Abs3 Z1 lita2.WÄG Art5 Abs3 Z2
Rechtssatz: Mangels einer Art V Abs 3 Z 2 in Verbindung mit Art V Abs 3 Z 1 lit a des 2.WÄG entsprechenden Übergangsregelung kommt es bei den Rückforderungsansprüchen nicht auf deren Fälligkeit, sondern ausschließlich darauf an, ob das (Streitverfahren) Verfahren am 01.03.1991 schon bei Gericht anhängig war. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Pächter des im Hause E***** gelegenen und betriebenen Hotels "D*****". Die Eheleute Natalie und Albert B***** hatten im Erdgeschoß dieses Hauses Geschäftslokale und zwei hofseitige Werkstätten mit Nebenräumen gemietet; dort betrieben sie die Erzeugung und den Verkauf von Miedern. Sowohl die Eheleute B***** als auch der Beklagte hatten selbständige, voneinander unabhängige Bestandverträge mit den Eigentümern der Liegenschaft, Berta B***** und The... mehr lesen...
Begründung: Am 24.10.1983 schloß die Gesamtrechtsvorgängerin der beklagten Parteien, vertreten durch einen mit uneingeschränkter Verwaltervollmacht ausgestatteten Gebäudeverwalter, mit der klagenden Partei einen Mietvertrag über zwei Objekte ihres Hauses ab, wobei der Mietgegenstand als Wohnung bezeichnet war. Der Vormieter hatte die beiden früher nur als Magazine genehmigten Objekte zusammengelegt und zu einer Wohnung umgestaltet, wofür aber keine Benützungsbewilligung vorlag. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 A1ABGB §1117MRG §27
Rechtssatz: Begehrt der Mieter nach vorzeitiger Vertragsauflösung aus Verschulden des Vermieters die an den Vermieter bezahlte Ablöse als frustrierten Aufwand ist festzustellen, welche Gegenleistungen, berechnet nach dem Wert im Zeitpunkt der geleisteten Ablöse gegenüberstanden. Soweit eine nach § 27 MRG unzulässige Ablöse vorlag, steht ein Ersatz nicht zu, weil in diesem Umfang kein Nichterfüllungsschaden g... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf7fMRG §27
Rechtssatz: Klärt der Hausverwalter den Mieter bei der Entgegennahme einer verbotenen Ablöse nicht darüber auf, daß diese nicht - wie vom Mieter anzunehmen - den Vermietern sondern größtenteils dem Vormieter zukommen soll, haftet er aus culpa in contrahendo als Scheinvertreter für den Schaden, der dem Mieter im Vertrauen auf die vorgeschützte Vertretungslage bei der Rückforderung der unerlaubten Ablöse entstanden i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger mietete vom Beklagten mit schriftlichem Mietvertrag vom 7.Juli 1986 eine Wohnung. Anläßlich der Unterfertigung des Mietvertrages bezahlte er an den Sohn des Beklagten einen Ablösebetrag von 100.000 S. Er sprach in der Folge den Rücktritt vom Mietvertrag aus und nahm die Wohnung nie in Benützung. Der Kläger begehrt die Rückzahlung des Ablösebetrages von 100.000 S gemäß § 27 Abs 3 MRG. Der Beklagte beantragt die Abweisung des Klagebegehrens vor allem ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1029 B4MRG §27
Rechtssatz: Der Hauseigentümer setzt den hinreichenden Anschein einer Bevollmächtigung zur Entgegennahme einer Ablöse, wenn er neben dem mit der Finalisierung des Mietvertrags betrauten Immobilienmakler bei dieser Gelegenheit noch einen Verwandten entsendet, der eine verbotene Ablöse kassiert. Entscheidungstexte 3 Ob 546/90 Entscheidungstext OGH 24.10.199... mehr lesen...
Norm: MRG §27
Rechtssatz: Die Anwendbarkeit des MRG und damit des Verbotskatalogs des § 27 setzt stets ein voll dem MRG unterliegendes Mietverhältnis voraus; eine analoge Anwendung auf andere Benützungsverhältnisse an der Wohnung kommt nicht in Betracht. (hier: Benützung einer Dienstwohnung auf Grund eines Hausbetreuerdienstvertrages). Entscheidungstexte 8 Ob 723/89 Entscheidungstext... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die aus vier Räumen bestehende Wohnung top 34 im Haus Neue Heimat 12 in Zell am See gehört der Gemeinnützigen Salzburger Wohnbaugesellschaft mbH (folgend: G***), die auch das Verfügungsrecht über die Wohnung in diesem Gebäude hat. Es handelt sich um eine Sozialwohnung, so daß die Prüfung der Bedürftigkeit und sodann ein Vorschlagsrecht der Mieter der Stadtgemeinde Zell am See "abgetreten" wurde. Regelmäßig wird auf Grund des Vorschlages der Stadtgemeinde auch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer des Hauses Wien 5., Anzengrubergasse 11. Die Beklagte ist Hauptmieterin der Wohnung top. Nr. 26-27 in diesem Hause. Der Mietvertrag wurde am 2. September 1986 abgeschlossen. In § 7 des Mietvertrages wurde festgehalten, daß der Beklagten bis zum 30. August 1991 das Recht eingeräumt wird, die Wohnung ganz oder teilweise unterzuvermieten und einen Nachmieter zu nominieren. Die Beklagte bezahlte den Klägern einen Betrag von... mehr lesen...
Norm: MRG §27
Rechtssatz: Die Ablösevereinbarung kann, wenn in Umgehung des Verbotes des § 17 MG für nicht gleichwertige Zugeständnisse des Vermieters vom Mieter eine unverhältnismäßig hohe Ablöse bezahlt wird, wegen des untrennbaren Zusammenhanges dieser Zugeständnisse mit der unerlaubten Ablösevereinbarung, deren Bemäntelung und Tarnung diese Zugeständnisse dienen, auch nicht etwa in dem diese Zugeständnisse betreffenden Teil aufrecht werden.... mehr lesen...
Norm: MRG §27
Rechtssatz: Der Schutzzweck des § 27 MRG reicht nicht so weit, daß der Mieter eine ihm gegen eine verbotene Ablöse eingeräumte Gegenleitung trotz Rückforderung dieser Ablöse auch dann behalten können soll, wenn diese Gegenleistung über die dem Vermieter vom Gesetz auferlegten Leistungen hinausgeht. In diesem Falle macht die Ungültigkeit der Ablösezahlungsverpflichtung auch die dagegen eingeräumte Gegenleistung - hier das Unterverm... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten vom Beklagten die Bezahlung des Betrages von S 85.000,-- s.A. Sie begründeten ihr Begehren damit, daß sie für die Wohnung 1100 Wien, Siccardsburggasse 5/52 eine verbotene Ablöse von S 150.000 gezahlt hätten. Davon seien dem Beklagten als Eigentümer des Hauses, in dem sich die Wohnung befindet, zumindest S 85.000,-- zugeflossen. Der Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Die Wohnung sei von der P*** W*** GmbH (im folgenden PWT-GmbH be... mehr lesen...
Norm: MRG §27
Rechtssatz: Bei Ablösen aus Anlass eines Mieterwechsels ist im Verhältnis zwischen Vermieter, früherem Mieter und neuem Mieter für die Aktivlegitimation die wirtschaftliche Belastung maßgebend. (so schon MietSlg XXXVII/17). Entscheidungstexte 8 Ob 610/88 Entscheidungstext OGH 06.04.1989 8 Ob 610/88 Veröff: EvBl 1989/143 S 565 ... mehr lesen...
Norm: MRG §27
Rechtssatz: Im Falle der Beteiligung von Hauseigentümer, Vormieter, Nachmieter bei Bewirkung einer nach § 27 MRG verbotenen Ablöse im Zusammenhang mit dem Mieterwechsel fällt der nach der Rechtsprechung maßgebende Umstand, die Rückforderung durch einen wirtschaftlich gar nicht Belasteten und daher gerade durch die Rückforderung gesetzwidrigerweise Bereicherten zu verhindern, schwerer ins Gewicht, als die Unsicherheit des Hauseigen... mehr lesen...
Begründung: Auf Wunsch des Antragstellers, der im Haus der Gegnerin Steinergasse 3 in 1170 Wien die Wohnung 6 mieten wollte, führte die Hauseigentümerin im Jahr 1975 mit einem Aufwand von mehr als S 50.000,-- in dieser Wohnung Elektro- und Sanitärinstallationsarbeiten durch. Der Antragsteller bezahlte für diese Adaptierungsarbeiten nichts. Es wurde vereinbart, daß er für die aus Vorraum, Küche und Zimmer mit 43 m2 Nutzfläche bestehende und mit Waschbecken und Durchlauferhitzer aus... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Hauptmieter je einer Wohnung der im Eigentum der Antragsgegnerin stehenden Wohnhausanlage "Ulfiswiese" in Innsbruck, Kranebitter Alle 140-152, die von der Antragsgegnerin, einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet wurde. Mit der Feststellung des Wärmeverbrauchs und des Anteils jedes einzelnen Mieters am Gesamtwärmeverbrauch beauftragte die Antragsgegnerin die T*** M*** Ges.m.b.H., ein für diese Aufgaben spezialisiertes Gewerbeunternehmen, des... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 E1MG §17 Abs2 C3MRG §27MRG §43
Rechtssatz: Die kurze Verjährungsfrist nach § 17 Abs 2 MG wurde nur angewendet, wenn wissentlich eine Nichtschuld gezahlt wurde, weil durch die mietengesetzliche Sondervorschrift des § 17 Abs 2 MG der allgemeinen Bestimmung des § 1431 ABGB nicht derogiert wurde. Nach § 1431 ABGB zu beurteilende Rückforderungsansprüche wegen irrtümlicher Zahlung einer Nichtschuld verjähren erst nach dreißig Jahren.... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs3MRG §21MRG §24MRG §27WGG §14 Abs1WGG §19
Rechtssatz: Dem § 19, insbesondere dessen Abs 1 letzter Satz WGG wurde durch das MRG nicht derogiert. Wurde den gesetzlichen Bestimmungen über Rechnungslegung, Auflegung der Abrechnungen und Gewährung der Belegeinsicht entsprochen, und wurden binnen vier Monaten ab Auflage begründete Einwendungen nicht erhoben, so gelten die Abrechnungen als endgültig geprüft und anerkannt. In einem solc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der rechtsunkundige Kläger ist gelernter Koch und wollte sich im Jahre 1981 selbständig machen. Über die Vermittlerin C*** WohnungseigentumsGmbH wurden ihm im Sommer 1981 verschiedene Geschäftslokale angeboten, darunter auch das Geschäftslokal in Wien 8., Schlösselgasse 24, umfassend ein Gassenlokal und ein Magazin mit Vorraum, in welchem ein von der G*** GmbH schlecht ausgestattetes Restaurant betrieben wurde. Der Kläger, welcher damals keine Erfahrungen in g... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat mit der Beklagten als Eigentümerin des Hauses in Wien 9., Porzellangasse 21, am 7.12.1982 einen Mietvertrag über die Wohnung top.Nr.4 in diesem Hause, bestehend aus zwei Zimmern, Küche, Vorzimmer, Dusche und WC, abgeschlossen. Darin wurde unter anderem festgehalten: "....... Der frei vereinbarte Hauptmietzins...... beträgt......monatlich S 1.640. ..... Das Mietobjekt ist vollständig neu adaptiert und komplett neu eingerichtet. Der Bestandnehmerin wird ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 AABGB §1435MRG §27VersVG §165a
Rechtssatz: Sind an einer Vermögensverschiebung mehrere Personen beteiligt, so kann die Feststellung vom Berechtigten und Verpflichteten zweifelhaft sein; sie ist auf Grund der von den Parteien bei der Leistung vorgestellten Zweckbestimmung zu treffen. Es muss daher gefragt werden, wer nach dem angenommenen Schuldverhältnis oder der sonstigen Zweckvereinbarung Leistender und wer Leistungsempfänger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger schlossen am 25. November 1982 mit den Beklagten einen Mietvertrag über die Wohnung top Nr. 24 im Haus Wien 6, Linke Wienzeile 108. Die Beklagten wurden bei diesem Vertragsabschluß durch den Gebäudeverwalter Franz Z*** vertreten. Der Hausverwalter verlangte von den Klägern eine - verbotene - Ablöse von S 180.000,--. Die Kläger zahlten die verlangte Ablöse an ihn; da der Hausverwalter keine Erklärungen abgegeben hatte, in wessen Namen er die Ablöse f... mehr lesen...
Norm: MRG §27
Rechtssatz: Wurde die Ablöse jedoch an einen Vertreter gezahlt, der dazu vom Geschäftsherrn nicht autorisiert war, dann haftet der Geschäftsherr für die Rückzahlung nur, wenn ihm die Ablöse tatsächlich zugekommen ist. Entscheidungstexte 4 Ob 534/88 Entscheidungstext OGH 12.07.1988 4 Ob 534/88 5 Ob 148/03f Entsche... mehr lesen...
Norm: ABGB §1017MRG §27
Rechtssatz: Der Hausverwalter ist auf Grund der ihm erteilten Hausverwaltungsvollmacht nicht zur Vereinbarung oder Empfangsnahme verbotener Ablösen namens des Hauseigentümers befugt; er kann jedoch nach herrschender Auffassung zur Vornahme derartiger - ungültiger - Rechtsgeschäfte oder Rechtshandlungen wirksam bevollmächtigt werden (MietSlg 15212/29 und viele andere). Die bereicherungsrechtliche Zurechnung erfolgt dann n... mehr lesen...
Norm: MRG §16MRG §27
Rechtssatz: Einmalzahlungen können nur dann auf ihre Angemessenheit geprüft werden, wenn sie Vorauszahlungen des Mietzinses darstellen, der nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig vereinbart werden kann. Dann nämlich besteht bei kürzerer Dauer des Mietverhältnisses als ursprünglich erwartet auch ein Rückforderungsanspruch und es kann die Höhe des vereinbarten Mietzinses an den ihr gesetzten gesetzlichen Beschränkungen ü... mehr lesen...