Entscheidungsgründe: Im Jahr 1982 hat der Eigentümer Dr. Hans Peter S*** in seinem 1904 erbauten Haus Hadikgasse 174 in 1140 Wien mit mehr als zwei selbständigen Wohnungen durch Dachgeschoßausbau unter anderem mit einem frei finanzierten Aufwand von rund S 1,200.000,-- die Wohnungen 13 und 14 mit je einer Nutzfläche von 70,77 m2 bestehend aus Wohnraum, Galerie, begehbarer Garderobe, Küche, Bad, WC und Vorraum neu geschaffen und beide Wohnungen am 21. April 1982 ab dem 1. Juli 1982... mehr lesen...
Norm: MRG §27
Rechtssatz: Wie für die Zustimmung zum Mieterwechsel ein Entgelt zulässig nicht gefordert werden darf, kann dies, wie sich aus dem Zusammenhang der Vorschriften des § 27 MRG und vor allem den gestatteten Ausnahmen ergibt, auch nicht für das Weitergaberecht verlangt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 552/88 Entscheidungstext OGH 05.07.1988 5 Ob 552/88 Veröff: WoBl 1988/1... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger waren Inhaber der Modeboutique "New York", die sie in gemieteten Geschäftsräumlichkeiten im Hause Salzburg, Rainerstraße 24 betrieben. Im Mai 1985 beschlossen sie, das Geschäft aufzugeben. Im Sommer 1985 kam es zwischen den Klägern und dem Beklagten zu Verhandlungen. Die Streitteile einigten sich schließlich darauf, daß der Beklagte die gesamte Geschäftseinrichtung zu einem Gesamtpreis von 240.000,-- S und den Restwarenbestand zu einem Gesamtpreis von 42.000... mehr lesen...
Norm: ABGB §934HGB §351aMRG §27
Rechtssatz: Der im § 351 a HGB normierte Ausschluß der Anfechtung von Rechtsgeschäften nach § 934 ABGB wegen Verkürzung über die Hälfte läßt die Regelung des § 27 MRG unberührt. Entscheidungstexte 5 Ob 101/87 Entscheidungstext OGH 15.12.1987 5 Ob 101/87 Veröff: JBl 1988,247 = SZ 60/274 5 Ob 635/88 ... mehr lesen...
Norm: MRG §27
Rechtssatz: Das wesentliche Merkmal eines verbotenen Ablösevertrages ist das Fehlen einer gleichwertigen Gegenleistung. Nach dem Zweck dieser Regelung sind nur solche Ablösezahlungen des neuen Mieters verboten, die zu einer unzulässigen Vermögensvermehrung des weichenden Mieters führen, weil ihnen eben keine gleichwertige Gegenleistung von seiner Seite entgegensteht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §27
Rechtssatz: Steht aber der Leistung des neuen Mieters objektiv eine gleichwertige Gegenleistung des weichenden Mieters gegenüber, so ist die Ablösevereinbarung auch dann nicht ungültig, wenn diese Gegenleistung (Gegenleistungen) nicht besprochen wurde (wurden) oder wenn ihr Wert den Parteien nicht bewusst war. Entscheidungstexte 4 Ob 567/87 Entscheidungstext OGH 29.09.19... mehr lesen...
Norm: MRG §27
Rechtssatz: Fehlt aber das objektive Tatbestandsmerkmal des § 27 Abs 1 Z 1 MRG, daß der Leistung des neuen Mieters keine gleichwertige Gegenleistung entgegensteht, macht die subjektiv auf die Leistung einer Ablöse gerichtete Parteiabsicht den Vertrag nicht ungültig, wenn diese darauf gerichtet war, das Bestandobjekt mit den vorhandenen Investitionen zu übernehmen und zu nutzen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte vermietete dem Kläger mit Mietvertrag vom 1. Juni 1983 die 128 m2 große Wohnung Nr. 3 im Hause Hietzinger Hauptstraße 64. Diese Wohnung hat die Ausstattungskategorie B. Der Kläger begehrt vom Beklagten die Bezahlung des Betrages von S 420.000,-- samt Anhang, der aus einem über einen Teppich Saruk abgeschlossenen Geschäft abgeleitet wird. Vorerst brachte der Kläger vor, er habe dem Beklagten diesen Teppich im Wert von S 520.000,-- zur Ansicht überg... mehr lesen...
Norm: ABGB §878MRG §27
Rechtssatz: Liegt ein gemischter Vertrag vor, der Elemente einer nach § 27 MRG verpönten Ablöse (und hier : eines Kaufvertrages) enthält, so ist die Regel des § 878 ABGB heranzuziehen, die für alle Fälle der Teilnichtigkeit gilt. Diese Regel versagt aber, wenn der nichtige von gültigen Teil nicht abgesondert werden kann. In diesem Fall kann der Bereicherungsanspruch des Mieters nur auf Herausgabe des iSd § 27 Abs 3 MRG Ge... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist gemeinsam mit einer Cousine Erbin nach der im Hause 1010 Wien, Maria Theresien-Straße 30/3, als Mieterin wohnhaft gewesenen, am 5.Juni 1983 verstorbenen Maria R***. Nach Besprechungen mit dem Verwalter dieses Hauses trat sie, auch im Namen ihrer Cousine, mit der eine Wohnung suchenden Beklagten in Verhandlungen über die Übernahme dieser Wohnung. Nach dem Klagsvorbringen vereinbarten die Streitteile, daß die Beklagte der Klägerin für überlassene Möbel e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach dem Klagsvorbringen hat der Beklagte im April 1978 das von ihm gemietete Geschäftslokal 1010 Wien, Opernpassage, Ladenstraße 4, der erstklagenden Partei auf ein Jahr, das ist bis zum 31. März 1979, untervermietet, wobei von dieser nach Punkt IV. des Untermietvertrages "als Gegenleistung für die Untervermietung" im Namen des Beklagten an dessen Vermieter, das ist die Stadt Wien, der einschließlich Betriebskosten monatlich S 3.600 betragende Zins zu zahlen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Eigentümer des Hauses Ottakringerstraße 25 im 16. Wiener Gemeindebezirk. Dieses Haus wird von der Hausverwaltung C*** verwaltet. Im vorliegenden Rechtsstreit begehrte der Kläger vom Beklagten die Zahlung von S 45.000,-- s.A. im wesentlichen mit der
Begründung: , er habe mit ihm am 1.8.1984 einen Mietvertrag über das Geschäftslokal top.Nr.3 im Haus Ottakringerstraße 25 abgeschlossen. Der Beklagte habe eine Ablöse von S 45.000,-- gefordert, die de... mehr lesen...
Norm: MRG §27
Rechtssatz: Ein vom früheren Mieter dem Vermieter geleistetes Entgelt für die Zustimmung zum Mieterwechsel ist der Vorschrift des § 27 Abs 1 Z 5 MRG zu unterstellen und kann daher nach § 27 Abs 3 MRG zurückgefordert werden. Entscheidungstexte 8 Ob 522/86 Entscheidungstext OGH 07.05.1986 8 Ob 522/86 1 Ob 560/86 E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Notariatsakt vom 14.9.1976 erwarben die Beklagten, die je zur Hälfte Eigentümer des Hauses Wien 1, Franziskanerplatz 6, waren, von den Weinkellereien B*** Gesellschaft mbH von dem von der Verkäuferin im vorgenannten Haus betriebenen Restaurant "Am Franziskanerplatz" die "Geschäftsräumlichkeiten, die Mietrechte, das bewegliche und unbewegliche Inventar laut Verzeichnis, sowie alle dazugehörigen Gewerbeberechtigungen samt allem rechtlichem und faktischen Zub... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 5.4.1984 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin von der Beklagten einen Betrag von S 190.370,22 s.A. und brachte dazu vor, die Beklagte sei seinerzeit Mieterin der Wohnung im dritten Obergeschoß des im Eigentum des Vaters der Klägerin Prof.Dr.Alfred C stehenden Hauses Innsbruck, Schillerstraße 13, gewesen. Anläßlich einer Teilkündigung habe die Beklagte die Bereitschaft zu erkennen gegeben, unter Umständen sogar die ganze Wohnung au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer des Hauses D, Schillerstraße 8, in dem der Kläger mit Vertrag vom 21.9.1983 die Wohnung Nr. 2 gemietet hat. Anläßlich des Abschlusses des Mietvertrages leistete er einen 'Investitionskostenbeitrag' von 70.000,-- S an die Beklagten. Unbestritten ist, daß das Mietverhältnis hinsichtlich der Zinsbildung § 16 MRG unterliegt. Die Wohnung fiel ursprünglich in die Ausstattungskategorie D des Mietrechtsgesetzes, wurde jedoch v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und Cäcilia A mieteten mit Vertrag vom 9. Juli 1973 vom Beklagten und Maria B die im Parterre des Hauses Liebenfels, Radelsdorf 3, gelegene Wohnung, bestehend aus drei Zimmern, Küche, Bad, WC, Nebenraum sowie Garage. Das Mietverhältnis begann am 1. Juli 1983; als Mietzins wurde ein Betrag von S 3.061,28 monatlich vereinbart. In einer zwischen den Streitteilen am 9. Juli 1983 geschlossenen Vereinbarung verpflichtete sich der Kläger, einen Betrag von S ... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §27
Rechtssatz: Wird dem Vermieter eine Leistung dafür erbracht, dass die Rechtsfolgen des § 12 Abs 3 MRG durch eine vertragliche Regelung im Dreiparteienverhältnis (Altmieter=Unternehmensveräußerer, Neumieter = Unternehmenserwerber und Vermieter) vermieden und eine unsichere Lage beseitigt wird, ist eine solche Leistung als eine grundsätzlich entgeltliche anzusehen vgl (§ 1380 ABGB). Sie wäre nur als sittenwidrig anzus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erwarb im Frühjahr 1981 das in von der beklagten Hauseigentümerin gemieteten Geschäftsräumlichkeiten geführte Kaffeehausunternehmen und bezahlte für die Mieterin den vereinbarten monatlichen Mietzins. Er bemühte sich, mit der Beklagten einen Hauptmietvertrag zu schließen, wozu sie sich nur gegen eine als Baukostenzuschuß bezeichnete Zahlung von S 118.000,- verstand. Bei Abschluß des Hauptmietvertrages verlangte die Vermieterin noch die Zahlung des sic... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §27
Rechtssatz: Die Unterstellung eines jeglichen Entgelts für eine Zustimmung zum Mieterwechsel unter die unzulässigen Vereinbarungen läßt sich nicht ohne weiteres auf Fälle übertragen, in denen nach der neuen Rechtslage dem Vermieter eine Leistung dafür erbracht wird, daß die Rechtsfolgen des § 12 Abs 3 MRG durch eine vertragliche Regelung im Dreiparteienverhältnis (Altmieter=Unternehmensveräußerer, Neumieter=Unterneh... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §27
Rechtssatz: Wenn dem Vermieter eine Leistung dafür erbracht wird, daß die Rechtsfolgen des § 12 Abs 3 MRG durch eine vertragliche Regelung im Dreiparteienverhältnis (Altmieter=Unternehmensveräußerer, Neumieter=Unternehmenserwerber und Vermieter) vermieden werden, muß die Partei, die sich darauf beruft, daß sich der Vermieter gegen die guten Sitten eine Leistung versprechen oder erbringen ließ dartun, daß der von ihr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind je zur Hälfte Miteigentümer des Hauses Wien 10., Rotenhofgasse 21. Mit Mietvertrag vom 30. November 1982 mieteten die Kläger die in diesem Haus gelegene Wohnung Nr. 5 und 6 im Ausmaß von zusammen 65 m 2 gegen einen Mietzins von S 16,50 pro Quadratmeter. Einschließlich von Betriebskosten und Umsatzsteuer ergab dies einen Betrag von monatlich S 1.663,--. Die Kläger begehrten von den Beklagten, ihnen je S 75.500,-- samt Anhang zu bezahlen. Sie br... mehr lesen...
Norm: MRG §16MRG §27
Rechtssatz: Im Anwendungsbereich des § 16 MRG sind Einmalzahlungen selbst dann dem § 27 Abs 1 Z 1 oder 5 MRG zu unterstellen, wenn der laufende zulässige Mietzins nicht ausgeschöpft wurde, außer es handelt sich um eine echte Mietzinsvorauszahlung. Entscheidungstexte 6 Ob 502/85 Entscheidungstext OGH 18.04.1985 6 Ob 502/85 Veröff: EvBl 1986/29 S 113 = RdW... mehr lesen...
Norm: MRG §10MRG §27
Rechtssatz: Dass die vom Vormieter vorgenommenen Investitionen, sofern sie Bestandteil des Hauses geworden sind, in das Eigentum des Vermieters übergingen, ändert nichts daran, dass der Vormieter ohne Rücksicht auf die Beschränkungen des § 10 MRG sich vom Nachmieter den noch vorhandenen Wert der Investitionen ersetzen lassen darf. Entscheidungstexte 6 Ob 502/85 Ents... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Hälfteeigentümer des Hauses Wien 5., Einsiedlergasse 18-20. Die zweite Hälfte gehört seiner Ehefrau. Der Kläger war früher Mieter der Wohnung Nr.25 in diesem Haus. Der Kläger brachte vor, er habe die Wohnung um S 412.000,-- renoviert und die Renovierungsarbeiten hätten im Juli 1982 noch einen Wert von S 341.500,-- gehabt. Im Juli 1982 habe er zugunsten des von ihm gebrachten neuen Mieters dieser Wohnung, Ewald B, seine Hauptmietrechte zurückgelegt. Von E... mehr lesen...
Norm: MRG §27
Rechtssatz: Die Verfügungsmöglichkeit des Vermieters bildet in den Fällen des gesetzlich vorgeschriebenen Mietzinses regelmäßig nur dann einen konkreten Vorteil für den Vermieter, wenn er den Bestandgegenstand gegen eine (verbotene) Ablöse weiter vermieten kann. Daran liegt aber eine sittenwidrige Vereinbarung im Sinne des § 27 Abs 1 Z 5 MRG. Entscheidungstexte 6 Ob 502/85 ... mehr lesen...
Norm: MRG §16MRG §27
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob eine nach § 27 MRG verbotene Vereinbarung vorliegt, sind die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze in allen Fällen wieder anwendbar, in denen die Mietzinsbildung dem § 16 MRG unterliegt. Entscheidungstexte 6 Ob 502/85 Entscheidungstext OGH 18.04.1985 6 Ob 502/85 Veröff: EvBl 1986/29 S 113 = ImmZ 1985... mehr lesen...
Norm: MRG §16MRG §27
Rechtssatz: Durch das MRG wurde die Möglichkeit der freien Vereinbarung über die Höhe des Mietzinses stark eingeschränkt. Eine solche Vereinbarung ist nur mehr denkbar, wenn § 16 MRG weder unmittelbar noch mittelbar anzuwenden und die Zinsbildung auch nicht durch andere zwingende Normen beschränkt ist. Entscheidungstexte 6 Ob 502/85 Entscheidungstext OGH 18.04.... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs1MRG §27
Rechtssatz: Die Angemessenheit einer auf den Hauptmietzins anzurechnenden einmaligen Leistung kann mangels Abrede über die Mietzeit, für die die einmalige Leistung Entgelt sein soll, nicht beurteilt werden. Läßt sich die Angemessenheit einer Mietzinsvereinbarung nicht positiv beurteilen, unterliegt sie der Ungültigkeitsaktion des § 27 MRG. Der Vermieter ist behauptungspflichtig für die Umstände, deretwegen eine einmali... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs1MRG §27
Rechtssatz: Die Vereinbarung jedes die Angemessenheitsgrenze übersteigenden Mietzinses nach § 27 MRG ist ungültig. Die Rechtsprechung zu § 16 und § 16 a MG ist zur Auslegung des § 16 MRG nur unter Berücksichtigung dieses Unterschiedes verwertbar. Entscheidungstexte 6 Ob 673/84 Entscheidungstext OGH 24.10.1984 6 Ob 673/84 Veröff: ImmZ 1985,48 = RZ 1985/... mehr lesen...