Norm: MRG §27MRG §37MRG §40 Abs1
Rechtssatz: Zulässig ist ein Begehren im besonderen Außerstreitverfahren nach § 37 MRG, wonach der Antragsteller von den Antragsgegnern die Zurückzahlung einer nach § 27 MRG verbotenen Ablöse von insgesamt zweihundertfünfzigtausend Schilling mit dem (so zu verstehenden) Vorbringen begehrt, er könne zunächst - dh ohne Kenntnis der Verfahrensergebnisse - nicht sagen, welche Teilbeträge jedem der Antragsgegner zuge... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489 IABGB §1489 IIAMRG §27
Rechtssatz: Für den Verjährungsbeginn ist allein der Zahlungszeitpunkt maßgebend. Entscheidungstexte 5 Ob 2355/96a Entscheidungstext OGH 12.11.1996 5 Ob 2355/96a European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105673 Dokumentnummer JJR_19961112_OGH0002_0050... mehr lesen...
Norm: MRG §16MRG §27
Rechtssatz: Durch § 27 MRG soll dem Vormieter nicht die Möglichkeit einer lukrativen Geldanlage in Form von Einmalzahlungen an den Vermieter zwecks gewollter Mietzinsreduktion und Einräumung eines Weitergaberechtes verbunden mit der Folge gewährt werden, daß der Vormieter bei Weitergabe des Objektes dem Barwert der Differenz zwischen der jeweils rechtmäßig erzielten Mietzinsreduktion und dem vom Nachmieter auf Grund des We... mehr lesen...
Norm: KlGG §11 Abs5MRG §1 Abs2 Z4MRG §27
Rechtssatz: § 27 MRG ist auf Ablösen, die der spätere Unterpächter eines Kleingartens dem früheren für die Aufgabe seiner Pachtrechte gewährt, jedenfalls dann nicht anzuwenden, wenn es sich bei dem auf dem Areal errichteten Gebäude nicht um die einzige Wohnmöglichkeit des Unterpächters handelt. Entscheidungstexte 3 Ob 2090/96s Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §917aABGB §1295 Abs2 IIIHVG §29 IIg1ImmMV §8 Abs5ImmMV §15MRG §27
Rechtssatz: Die Regelungen der Immobilienmaklerverordnung über die Provisionshöhe sind gesetzliche Entgeltbestimmungen im Sinn des § 917a ABGB. Verbotene Ablösen sind keine Grundlagen für die Provisionsberechnung. Die Berufung auf Vorschriften, die zum Schutz eines Vertragspartners erlassen wurden, kann, weil Rechtsausübung vorliegt, schon an sich nicht sittenwidrig ... mehr lesen...
Norm: MRG §27MRG §27 Abs1 Z5MRG §27 Abs2 litb
Rechtssatz: Eine nicht durch einen äquivalenten Leistungsaustausch gerechtfertigte Ablöse läßt der Gesetzgeber nur ausnahmsweise, etwa beim Verzicht des Vermieters auf bestimmte Kündigungsgründe (§ 27 Abs 2 lit b MRG), gelten. Auch im gegenständlichen Ablösefall - Entgelt für die Zustimmung des Vermieters zum Mieterwechsel (hier: Präsentationsrecht beziehungsweise nur das Recht auf Nachmieterbenennu... mehr lesen...
Norm: MRG §27
Rechtssatz: Bei nicht offengelegter Vertretung kann derjenige auf Rückzahlung belangt werden, der die verbotene Ablöse verlangt und empfangen hat. Entscheidungstexte 5 Ob 101/95 Entscheidungstext OGH 26.09.1995 5 Ob 101/95 Veröff: SZ 68/174 5 Ob 224/01d Entscheidungstext OGH 23.10.2001 5 Ob 224/01d Vgl ... mehr lesen...
Norm: MRG §27MRG §37 Abs1 Z14ZPO §500 Abs2 Z1 II1ZPO §526 Abs3 GZPO §528 Abs2 Z1 K
Rechtssatz: Gemäß § 37 Abs 1 Z 14 MRG entscheidet der Außerstreitrichter (seit der Erweiterung seines Zuständigkeitskatalogs durch das 2.WÄG) über ein Begehren, das schlicht auf Rückzahlung verbotener Leistungen und Entgelte gerichtet ist, womit der Entscheidungsgegenstand selbst in einem Geldbetrag besteht. Ein allenfalls mit diesem Leistungsbegehren verbundenes... mehr lesen...
Norm: MRG §16MRG §27
Rechtssatz: Bei einer echten Mietzinsvorauszahlung muß der Zeitraum, für den sie geleistet wird, von vornherein datumsmäßig bestimmt oder zumindest bestimmbar sein. Die Vereinbarung, bei einem auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrag den Mietzins der letzten sechs Monate vor allfälliger Beendigung des Mietverhältnisses mit der Vorauszahlung zu verrechnen, genügt dem Bestimmtheitserfordernis nicht. ... mehr lesen...
Norm: MRG §27MRG §28ZPO §405 A
Rechtssatz: Begehrt eine Partei eindeutig erkennbar die Rückzahlung nur eines Teils der geleisteten Ablöse, weil der andere Teil als gerechtfertigt anerkannt wird, so ist bei der Feststellung des Rückzahlungsbetrages von der gesamten ursprünglich geleisteten Summe auszugehen und von dieser der nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässigerweise zu fordernde Betrag in Abzug zu bringen. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: MG §17 AMRG §27
Rechtssatz: Schon zu § 17 MG wurde judiziert, daß die gesetzliche Möglichkeit einer freien Mietzinsvereinbarung die Rückforderung einer vereinbarungsgemäß geleisteten Ablöse ausschließt, weil sich der Anwendungsbereich des § 17 MG auf Mietverhältnisse beschränkte, die hinsichtlich der Zinsbildung dem MG unterlagen. Nach vorzeitiger begünstigter Rückzahlung eines Förderungsdarlehens gelten für Mietzinsvereinbarungen auch na... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin, die über Nutzungsrechte an einer im Haus D***** Straße Nr 27 in Graz gelegenen Genossenschaftswohnung verfügte, hat vom Antragsteller anläßlich des Übergangs der Nutzungsrechte an diesen im Herbst 1988 S 360.000,-- verlangt und erhalten. Am 19.6.1991 stellte der Antragsteller beim Magistrat Graz/Schlichtungsstelle den Antrag, der Antragsgegnerin die Rückzahlung von S 250.000,-- aufzutragen, weil es sich dabei - mangels Gegenleistung der Antrags... mehr lesen...
Norm: MRG §27
Rechtssatz: Die Bereicherung des weichenden Mieters durch die ihm zugekommene "Ablöse" ist primär daran zu messen, welche Gegenleistungen er dem neuen Mieter aus Anlaß der Aufgabe und Übergabe des Mietobjektes erbracht, also welche Sachgüter er ihm zurückgelassen hat. Der Zweckwidmung der Ablöse kommt dagegen grundsätzlich keine Bedeutung zu. Entscheidungstexte 5 Ob 27/93 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Mietvertrag vom 24.4.1987 mietete die Klägerin von der beklagten Partei, deren Unternehmensgegenstand die Ausübung des Gas- und Wasserleitungsgewerbes ist, die Wohnung Nr. 15 in einem Hause der beklagten Partei im 7. Wiener Gemeindebezirk. Mit der am 2.2.1989 bei Gericht eingelangten Klage fordert die Klägerin die anläßlich des Abschlusses des Mietvertrages bezahlte Ablöse zurück. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren samt stufenweisen Zinsen statt. ... mehr lesen...
Norm: MRG §10MRG §27
Rechtssatz: Voraussetzung für eine Überwälzung auf den Nachmieter ist ein wirksamer Mietvertrag mit dem Vormieter. Ein solcher liegt nicht vor, wenn kein bestimmter oder bestimmbarer Mietzins vereinbart war. Entscheidungstexte 7 Ob 650/92 Entscheidungstext OGH 10.12.1992 7 Ob 650/92 European Case Law Identifie... mehr lesen...