Norm
MRG §10Rechtssatz
Voraussetzung für den Ersatzanspruch ist eine gewisse Dauer des Bestandverhältnisses und die tatsächliche Nutzung durch den Mieter. Hat der Mieter durch eigene Aufwendungen eine Standardverbesserung der Wohnung vorgenommen, die Wohnung jedoch nie benützt, so dürfen die Kosten für die Standardwohnung nicht auf den Nachmieter überwälzt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0069874Dokumentnummer
JJR_19921210_OGH0002_0070OB00650_9200000_003