Norm: MG §16MG §17 AMG §17 B4aMG §17 C4MRG §27
Rechtssatz: Die vom neuen Mieter dem Vermieter gezahlte "Ablöse" ist eine mögliche und bei freier Mietzinsbildung auch ohne weiteres zulässige Form der Mietzinsleistung. Entscheidungstexte 1 Ob 1/70 Entscheidungstext OGH 15.01.1970 1 Ob 1/70 Veröff: SZ 43/11 = EvBl 1970/192 S 323 = MietSlg 22309 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt von den Beklagten Rückzahlung eines Betrages von S 50.000,-- samt 4 % Zinsen seit 3. August 1968 mit der Behauptung, dass er ihnen diese Geldsumme im Juli 1968 aus Anlass des Abschlusses eines Mietvertrages über ein Geschäftslokal als "Ablöse" gezahlt habe. Es handle sich dabei um eine nach den Bestimmungen des § 17 MietG unzulässige Leistung, zu deren Rückforderung er nach dem zitierten Gesetz berechtigt sei. Das Erstgericht gab dem Klagebege... mehr lesen...