Norm: MRG §27
Rechtssatz: Im Fall des Ausscheidens eines Mitmieters aus dem Mietverhältnis ist für die Beurteilung eines Ablöseverbots auf das Alleinmietrecht abzustellen. Im Hinblick auf dieses Recht hatte die Beklagte vor Abschluss der Vereinbarung vom 28.6.2016 noch keine gesicherte Rechtsposition. Da sie das Bestandobjekt für sich alleine haben und behalten wollte, war sie gezwungen, sich auf die Ablösevereinbarung mit der Klägerin einzulas... mehr lesen...
Norm: MRG §27
Rechtssatz: Der Vormieter darf Erhaltungsarbeiten, die er über einen ihm vorgeschriebenen, erhöhten Mietzins nach §§ 18 ff MRG mitfinanzierte, nicht auf den Nachmieter überwälzen. Entscheidungstexte 5 Ob 198/17d Entscheidungstext OGH 20.11.2017 5 Ob 198/17d European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand des Verfahrens 54 Cg 72/00f des Erstgerichts (in der Folge immer: Vorverfahren) war zuletzt ein Begehren der hier Beklagten als Klägerin (in der Folge immer als Beklagte bezeichnet) gegenüber der hier klagenden Partei als Beklagte (in der Folge immer als Klägerin bezeichnet) auf Zahlung von 117.509,59 EUR. Die Beklagte stützte dieses Klagebegehren zusammengefasst darauf, dass sie der Klägerin zum Ankauf von Liegenschaftsanteilen, mit welchen untrenn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erfuhr Ende Juli 2002, dass der Beklagte seinen Kleingarten im Kleingartenverein „I*****" (in der Folge: Kleingartenverein) „verkaufen" wollte. Der als Vertreter seines Vaters auftretende Sohn des Beklagten teilte der Klägerin, die den Kleingarten zweimal besichtigt hatte, mit, dass sein Vater nur gegen Zahlung von EUR 100.000,- „zum Verkauf" bereit sei. Der Klägerin war bewusst, dass sich der Kleingartenverein an einem einzuholenden Sachverständige... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist Eigentümer der Wohnung Top Nr 7 im Haus F***** 196 in *****. Im November 2002 war die Vermietung dieser Wohnung in einem Inserat mit dem Hinweis angeboten worden, dass eine Möbelinvestitionsablöse begehrt werde. Bei Besichtigung der Wohnung teilte der Antragsgegner der Antragstellerin mit, dass für die vorhandenen Möbel eine Ablöse von EUR 9.500 verlangt werde. Bei Übergabe der Wohnung im Dezember 2002 befanden sich in dieser Einrichtungsgegenstände... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war mit der Tochter der beklagten Parteien, Sabine G***** ab 31. Dezember 1988 verheiratet. Die Ehe wurde am 24. November 2003 geschieden. Um einen Schweinestall auf einer den Beklagten je zur Hälfte gehörenden Liegenschaft in eine Ehewohnung umzubauen, erbrachte der Kläger ab dem Jahr 1990 bis 31. März 1995 Arbeitsleistungen. Mit Notariatsakt vom 31. 3. 1995 übergaben die Beklagten die Liegenschaft an ihre Tochter Sabine. Mit Notariatsakt vom 6. 10... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war Unterpächter eines Kleingartens. Bereits im Jahr 1996 überlegte er, den Garten aufzugeben und holte deshalb ein Schätzgutachten über den Wert des Gartenhäuschens samt Zubehör ein. Der Schätzmeister gelangte zu einem Wert von 35.590,07 EUR. Erst Anfang 2002 entschloss sich der Beklagte, den Kleingarten tatsächlich aufzugeben. Da er sich immer um seinen Garten gekümmert hatte, ging er von einem angemessenen Wert des Kleingartenhäuschens samt Zubehör von ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei betreibt in B***** ein Kur- und Thermenhotel mit angeschlossener Klinik. Die Beklagte war seit 24. 2. 1992 Verwaltungsdirektorin, seit 30. 1. 1998 auch Einzelprokuristin. Das Arbeitsverhältnis endete am 13. 7. 2001. Das Arbeitsverhältnis wurde für diesen Zeitpunkt wie folgt abgerechnet: Abfertigung ATS 175.000, Urlaubsabfindung für 12 Urlaubstage ATS 45.150, anteilige Sonderzahlungen ATS 7.692, zusammen ATS 228.846 brutto oder ATS 193.109 netto. Von d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und der Erstbeklagte wurden am 30. 6. 1990 kirchlich getraut. Sie wohnten zunächst in einem Haus der Klägerin in R*****. Der Erstbeklagte hatte bis zu diesem Zeitpunkt im Haus B*****, das zu seinem landwirtschaftlichen Anwesen gehörte, gewohnt. Mitte 1991 bezogen die Klägerin und der Erstbeklagte ein Haus der Klägerin in S*****. Die Klägerin lehnte den Vorschlag des Erstbeklagten, ihm ein Wohnungsrecht in diesem Haus einzuräumen, ab. Darauf entsch... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Mietrechtssache der Antragstellerin Evelyn Z*****, vertreten durch die Mieter-Interessens-Gemeinschaft Österreichs, 1100 Wien, Antonsplatz 22, gegen den Antragsgegner Janosch K*****, v... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mitmieter der Wohnung Top Nr. 8/8a im Haus ***** welches im Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses und der geleisteten Zahlung im Hälfteeigentum jeweils der Antragsgegner stand. Das Haus wurde damals von der Hausverwaltung C.Th. Gasselseder & Co, Augustinerstraße 12, in 1010 Wien verwaltet. Im Jänner 1996 suchten die Antragsteller dringend eine Wohnung, wobei dem Erstantragsteller sein Nachbar Ali K***** bei der Wohnungssuche behilflich war. E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist eine als Verein konstituierte österreichische Verbraucherorganisation. Die beklagte Partei ist eine Kapitalgesellschaft, zu deren Unternehmensgegenstand insbesondere das Bankgeschäft gehört. Sie schloss in den Jahren 1983 bis 1996 mit Verbrauchern Kreditverträge ab, wobei die Kredite in zumeist monatlichen Raten über einen längeren Zeitraum hindurch zur Rückzahlung fällig waren. In einer Reihe von Fällen wurden die Kreditverträge nicht ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache der Antragsteller 1.) Mustafa D*****, vertreten durch Mag. Stefan Traxler, Rechtsanwalt in Mödling, und 2.) Ömer H*****, vertreten durch Dr. Peter Wolf... mehr lesen...
Begründung: Am 10. 2. 1988 schloss die L***** AG (als Hauptmieterin) mit der Antragsgegnerin einen Untermietvertrag über im Haus ***** gelegene Geschäftsräumlichkeiten im Ausmaß von 78,20 m2. Mit Vertrag vom 1. 2. 1994 vermietete die Antragsgegnerin diese Räumlichkeiten an Elisabeth S***** auf die Dauer von 5 Jahren weiter. Am 31. 8. 1994 schlossen die Antragsgegnerin und Roland S*****, der Gatte der Elisabeth S*****, einen Kaufvertrag, wonach Letzterer die im Geschäftslokal befindl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die spätere Gemeinschuldnerin N***** GmbH (im Folgenden auch "Untermieterin" genannt) war zunächst Hauptmieterin eines Großteils der der beklagten Partei ("Bestandgeberin") gehörenden Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****. Per 1. 6. 1993 wurde über Wunsch der Hauptmieterin das Mietverhältnis aufgelöst und zwischen der Bestandgeberin und der P***** GmbH (im Folgenden "Bestandnehmerin" genannt) ein Hauptmietvertrag abgeschlossen. Diese schloss mit der N***** GmbH... mehr lesen...
Begründung: In ihrem verfahrenseinleitenden Antrag begehrt die Antragstellerin von den Erst- bis Viertantragsgegnern die Bezahlung eines Betrages von S 350.000, welchen sie bei Anmietung der Wohnung top Nr 47 im Haus***** bezahlt habe, ohne dass im Bestandobjekt eine gleichwertige Gegenleistung vorhanden gewesen sei. Die Schlichtungsstelle wies das Begehren hinsichtlich der Erst- und Zweitantragsgegner (= Hauseigentümer) ab, verpflichtete die Drittantragsgegnerin (= Verwalterin) zur... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Erstantragsgegner mit Sachbeschluss zur Zahlung von S 15.000,-- sA und wies die Begehren, der Erstantragsgegner sei schuldig, weitere S 60.000,-- sA, und der Zweitantragsgegner sei schuldig S 48.309,07 sA zu zahlen, ab. Es ging hiebei unter anderem von folgenden Feststellungen aus: Der Vormieter Rihad B***** ließ in der von ihm gemieteten Wohnung durch einen Bekannten eine Gasheizung einbauen, das Badezimmer erneuern und im Kabinett den ... mehr lesen...
Begründung: Im gegenständlichen Verfahren geht es um die Rückzahlung einer dem Vormieter (dem Antragsgegner) vom Nachmieter (der Antragstellerin) anlässlich einer Wohnungsmiete gezahlten Ablöse. Die Antragstellerin verlangt S 140.000,-- von den gezahlten S 160.000,-- zurück, weil sie der Meinung ist, der Antragsgegner habe nur im Umfang des Differenzbetrages ablösefähige Gegenleistungen erbracht bzw Aufwendungen gehabt; dieser bestritt das Rückzahlungsbegehren, weil die Ablöse r... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund eines am 12. 10. 1992 abgeschlossenen Hauptmietvertrages ist der Antragsteller Mieter der Wohnung top Nr 14 im Haus ***** in*****, das im Alleieingentum des Drittantragsgegners steht. Der Erstantragsgegner war vor dem Antragsteller Mieter derselben Wohnung. Als er beabsichtigte, die Wohnung aufzugeben, begehrte er vom Drittantragsgegner, ihm ein Weitergaberecht einzuräumen, womit dieser gegen Zusage einer Zahlung von S 100.000 einverstanden war. Nach dieser ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da entgegen der Rechtsauffassung des Rekursgerichtes und der Ansicht der Rekurswerberin eine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 528 Abs 1 ZPO nicht zu erkennen ist, kann sich die Zurückweisung des ordentlichen Rechtsmittels auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 528a iVm § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Da entgegen der Rechtsauffassung des Rekursgerichtes und der Ansicht der Rekurswerberin eine erheb... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin war vom 1. 4. 1995 bis 31. 3. 1999 Mieterin einer im Hochparterre des Hauses *****, gelegenen Wohnung mit einer Nutzfläche von 57 m2. Der monatliche Hauptmietzins betrug S 1.400,-- zuzüglich Umsatzsteuer und Betriebskosten; für die Wohnung wäre ein monatlicher Nettohauptmietzins von S 4.560,-- erzielbar gewesen. Bei Beginn des Mietverhältnisses bezahlte die Antragstellerin dem Antragsgegner den Betrag von S 530.000,--. Der Antragsgegner hatte sein... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin brachte vor, sie sei Mieterin der Wohnung top Nr 11a in dem den Antragsgegnern gehörigen Haus ***** in*****. Sie habe am 9. 3. 1992 mit der Fünftantragsgegnerin einen sogenannten Untermietvertrag abgeschlossen. Dabei liege jedoch ein Scheingeschäft mit Umgehungsabsicht gemäß § 2 Abs 3 MRG vor. Die monatliche Miete in Höhe von S 5.500 bezahle sie an die Drittantragsgegnerin bzw den Viertantragsgegner. Die Wohnung sei nur 30 m**2 groß und der Kateg... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt vom Beklagten Zahlung von S 550.000. Er habe mit ihm am 21. 10. 1991 einen "Kaufvertrag" über eine Wohnung zu einem Kaufpreis von S 650.000 abgeschlossen. Nach Abschluss des Vertrages und Bezahlung des "Kaufpreises" habe sich herausgestellt, dass die Wohnung nicht im Eigentum des Beklagten, sondern einer Wohnungsgenossenschaft stehe. Deshalb habe er (Kläger) nur ein Nutzungsrecht erwerben können, für das jedoch eine Ablöse nicht verlangt werden dür... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Anwendbarkeit des MRG setzt stets ein voll dem MRG unterliegendes Mietverhältnis voraus; eine analoge Anwendung auf andere Benützungsverhältnisse an einer Wohnung kommt nicht in Betracht. Dies gilt nicht nur - wie vom Obersten Gerichtshof bereits für Ansprüche nach § 27 MRG ausgesprochen (vgl RIS-Justiz RS0069764) -, sondern naturgemäß auch für solche nach § 9 MRG. Die Anwendbarkeit des MRG setzt stets ein voll dem ... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsgegner war bis Ende 1990 Hauptmieter der Wohnung top 16 im Haus *****, das während der Dauer dieses Mietverhältnisses im bücherlichen Eigentum der Zweitantragsgegnerin stand, wirtschaftlich jedoch deren Ehegatten, Ing. Hans W*****, gehörte. Die Antragsteller waren in Ansehung der Wohnung top 16 die Nachmieter des Erstantragsgegners, haben aber zu dieser Wohnung auch noch die Wohnung top 7 in Bestand genommen (mittlerweile sind sie Eigentümer des Hauses... mehr lesen...
Begründung: Zwischen dem Antragsgegner einerseits und den Antragstellern andererseits wurde am 1. 5. 1993 ein auf drei Jahre befristetes Untermietverhältnis über die Wohnung top Nr 2-3 im Haus H*****gasse 18 in ***** abgeschlossen. Als monatlicher Untermietzins wurde ein Betrag von S 2.300,-- wertgesichert vereinbart. Die Kosten des Gas- und Stromverbrauchs hatten die Antragsteller zu bestreiten. Am Tag des Mietvertragsabschlusses, dem 30. 4. 1993, bezahlten die Antragsteller ... mehr lesen...
Begründung: Mehrheitsgesellschafter des klagenden Gratis-Anzeigenzeitungs-Unternehmens in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft ist die M***** Gesellschaft mbH & Co KG (im folgenden Hauptgesellschafterin). Der "(Allein)Geschäftsführer" der klagenden Partei vereinbarte im Zusammenhang mit einem am 3.Juli 1990 vom Vorstand der beklagten Partei „genehmigten“ Kontokorrentkredit über 6 Mio S mit dem zuständigen Angestellten der beklagten Bank einen Zinssatz von 9 % p.a., gebun... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt vom Beklagten Zahlung von S 550.000 sA. Er habe mit ihm am 21.10.1991 einen "Kaufvertrag" über eine Wohnung geschlossen. Erst nach Abschluß dieses Vertrages und Bezahlung des "Kaufpreises" habe sich herausgestellt, daß die Wohnung nicht im Eigentum des Beklagten, sondern einer Wohnungsgenossenschaft stehe. Deshalb habe er (Kläger) nur ein Nutzungsrecht erwerben können, für das jedoch eine Ablöse nicht verlangt werden dürfe. Der Beklagte weigere sic... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Bestimmung des § 27 MRG stellt zwingendes Recht dar. Die Geltendmachung eines daraus abgeleiteten Rückforderungsanspruches verstößt auch dann nicht gegen die guten Sitten, wenn die Ablösezahlung durch eine mit den Immobilienbereich betreffenden Spezialwissen ausgestattete Person erfolgte. Die Bestimmung des Paragraph 27, MRG stellt zwingendes Recht dar. Die Geltendmachung eines daraus abgeleiteten Rückforderungsansp... mehr lesen...
Norm: MRG §27MRG §37MRG §40 Abs1
Rechtssatz: Ist ein Rückzahlungsbegehren (hier: § 27 MRG) gegen mehrere mögliche Antragsgegner gerichtet und ruft auch nur einer der Antragsgegner das Gericht an, so geht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle hinsichtlich aller Antragsgegner auf das Gericht über. Diese Rechtsfolge entspricht durchaus der Vorschrift des § 40 Abs 1 Satz 1 MRG, wonach die Partei, die sich mit der Entscheidung der Schlichtungsste... mehr lesen...