Norm
MRG §27Rechtssatz
Die Geltendmachung eines primär aus dem Titel einer verbotenen Ablöse geforderten Betrages aus dem Titel des Schadenersatzes, hat nicht im außerstreitigen, sondern im streitigen Verfahren zu erfolgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0069749Dokumentnummer
JJR_19921110_OGH0002_0050OB00137_9200000_003