Norm
ABGB §1029 B4Rechtssatz
Der Hauseigentümer setzt den hinreichenden Anschein einer Bevollmächtigung zur Entgegennahme einer Ablöse, wenn er neben dem mit der Finalisierung des Mietvertrags betrauten Immobilienmakler bei dieser Gelegenheit noch einen Verwandten entsendet, der eine verbotene Ablöse kassiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0019690Dokumentnummer
JJR_19901024_OGH0002_0030OB00546_9000000_001