Norm
MRG §12 Abs3 CaRechtssatz
Der kraft Gesetzes zwingend, demnach selbst gegen den Willen des Altmieters und des Neumieters stattfindende Eintritt des Unternehmenserwerbes in die Mietrechte kann allerdings durch eine wirksame Dreiparteieneinigung zwischen Unternehmensveräußerer, Unternehmenserwerber und Vermieter ersetzt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0070144Dokumentnummer
JJR_19950227_OGH0002_0010OB00600_9400000_007