Norm
MRG §12 Abs3 CaRechtssatz
Wird ein im Bestandobjekt in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft betriebenes Familienunternehmen in eine GmbH eingebracht, wobei die Gesellschafter (drei Familienmitglieder) dieselben bleiben und der bisher geschäftsführende Komplementär nun Geschäftsführer der GmbH wird, dann wird das Unternehmen zwar rechtlich "veräußert", nicht aber wirtschaftlich und somit auch nicht im Sinn des § 12a Abs 1 und Abs 3 MRG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0070022Dokumentnummer
JJR_19941025_OGH0002_0010OB00591_9300000_004