Norm
MRG §12 Abs3 CaRechtssatz
Die Frage, ob nur die Übernahme eines im Bestandobjekt betriebenen Unternehmens den Mietrechtsübergang nach § 12 Abs 3 MRG auslösen kann, bedarf keiner Klarstellung durch den Obersten Gerichtshof. Schon der Gesetzeswortlaut lässt keinen Zweifel daran offen, dass die in § 12 Abs 3 MRG normierte Vertragsübernahme nicht eintreten kann, wenn der Mieter nie irgendeine Geschäftstätigkeit im Bestandobjekt entfaltete, sondern dort von Anfang an eine andere Person ein Unternehmen führte. Jedes andere Ergebnis widerspräche dem ständig judizierten Grundsatz, dass der Mietrechtsübergang die Veräußerung und Weiterführung eines lebenden Unternehmens voraussetzt, mag auch die Unternehmensidentität durch eine vorübergehende Stilllegung des Betriebes nicht verloren gehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0070089Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.07.2020