Norm
MRG §12 Abs3 CaRechtssatz
Wird eine in Form einer Kommanditgesellschaft geführte Bank auf Grund des § 8a KWG in eine neu gegründete Aktiengesellschaft eingebracht und treten dabei weder in der Eigentümerstruktur noch im Management Änderungen ein, dann kann von einer wirtschaftlichen Verwertung bzw Ausnützung des Mietrechtes zu Lasten des Vermieters keine Rede sein. In einem derartigen Fall kann jedenfalls nicht von einer Veräußerung eines Unternehmens im Sinne des § 12 Abs 3 MRG ausgegangen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0070319Dokumentnummer
JJR_19940127_OGH0002_0020OB00502_9300000_001