Index
44 ZivildienstNorm
ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/10/21 94/11/0270 3Stammrechtssatz
Die erwartete künftige Übernahme eines Unternehmens durch den Zivildienstpflichtigen vermag schon deshalb kein wirtschaftliches Interesse des Zivildienstpflichtigen an seiner Befreiung zu begründen, weil es sich dabei um ein ungewisses künftiges Ereignis handelt (Hinweis E 20.12.1988, 88/11/0157, 0246).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994110258.X01Im RIS seit
20.11.2000