Index
43/01 Wehrrecht allgemeinNorm
WehrG 1978 §37 Abs2 litb;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/06/26 90/11/0046 2Stammrechtssatz
Daß durch die Leistung des ordentlichen Präsenzdienstes durch den Wehrpflichtigen eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des (fremden) Unternehmens und damit seines Arbeitsplatzes bewirkt wird, vermag keine besonders rücksichtswürdigen wirtschaftlichen Interessen iSd
§ 37 Abs 2 lit b WehrG 1978 darzutun.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996110256.X02Im RIS seit
20.11.2000