RS Vwgh 1997/3/19 96/11/0256

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Veröffentlicht am 19.03.1997
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Index

43/01 Wehrrecht allgemein
44 Zivildienst

Norm

WehrG 1978 §37 Abs2 litb;
ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/26 90/11/0046 2

Stammrechtssatz

Daß durch die Leistung des ordentlichen Präsenzdienstes durch den Wehrpflichtigen eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des (fremden) Unternehmens und damit seines Arbeitsplatzes bewirkt wird, vermag keine besonders rücksichtswürdigen wirtschaftlichen Interessen iSd

§ 37 Abs 2 lit b WehrG 1978 darzutun.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996110256.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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