Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der unterhaltspflichtigen Mutter auf Herabsetzung der monatlichen Unterhaltsverpflichtung für den Minderjährigen von bisher 150 EUR für den Zeitraum 1. November 2006 bis 31. März 2007 auf 90 EUR und ab 1. April 2007 auf 20 EUR ab. Dem dagegen erhobenen Rekurs der Mutter, deren primärer Rekursantrag darauf zielte, die Entscheidung des Erstgerichts im Sinne einer gänzlichen Stattgebung des von ihr gestellten Unterhaltsherabsetzungsbegehren... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 21. Jänner 2008, GZ 20 P 177/04m-U-65, erhöhte das Erstgericht die monatlich zu erbringende Unterhaltsleistung des Vaters für die Antragstellerin von 538 EUR für den Zeitraum vom 1. 12. 2002 bis 31. 12. 2002 auf 845 EUR, vom 1. 1. 2003 bis 31. 12. 2005 auf 887 EUR, und vom 1. 1. 2006 bis 31. 12. 2006 auf 650 EUR. Für die Zeit ab 1. 1. 2007 setzte das Erstgericht einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 887 EUR fest. Das Mehrbegehren wurde (unbekämpft) a... mehr lesen...
Begründung: In der Verlassenschaftssache nach dem am 5. November 2007 verstorbenen Robert Michael L*****, überließ das Erstgericht seiner Tochter Kunigunde W*****, mit Beschluss vom 12. 12. 2007 (ON 15) die Aktiven der überschuldeten Verlassenschaft gegen Bezahlung der Gerichtsgebühren von 145 EUR und der Forderung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern von 49,74 EUR sowie in Anrechnung ihrer eigenen Forderung aus den Begräbniskosten an Zahlungs statt. Das Rekursgericht gab dem... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 11. 7. 2007 erhöhte das Erstgericht die monatliche Unterhaltsleistung des Vaters von 242 EUR ab 1. 1. 2003 auf 294 EUR, ab 1. 10. 2003 auf 430 EUR, ab 1. 1. 2004 auf 620 EUR und ab 1. 7. 2007 auf 710 EUR monatlich. Das darüber hinausgehende Mehrbegehren von monatlich 52 EUR ab 1. 7. 2007, von 310 EUR ab 1. 10. 2003, von 120 EUR ab 1. 1. 2004 und von 30 EUR ab 1. 7. 2007 wies es ab. Weiters verpflichtete das Erstgericht den Vater zum Ersatz von Sonderb... mehr lesen...
Begründung: In der Verlassenschaftssache nach der am 11. September 2006 verstorbenen Erika B*****, wurden am 15. 9. 2006 über Antrag der Natalie M***** die beiden Wohnungen, in denen sich die Verstorbene zuletzt aufgehalten hatte, versiegelt. Das Verfahren zur Entscheidung über das Erbrecht ist noch anhängig. Mit Beschluss vom 21. 11. 2007 nahm das Erstgericht den Zwischenbericht des Verlassenschaftskurators abhandlungsgerichtlich genehmigend zur Kenntnis (Punkt 1) und ermächtigte... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hob mit seinem Sachbeschluss zwei Beschlüsse der Wohnungseigentümer der Wohnhausanlage *****, ***** Straße *****, als rechtsunwirksam auf. Diese Entscheidung bestätigte das Rekursgericht mit dem angefochtenen Sachbeschluss. Es sprach aus, der Wert des Entscheidungsgegenstands übersteige nicht 10.000 EUR und der Revisionsrekurs sei nicht zulässig. Gegen die Entscheidung des Rekursgerichts richtet sich der „Revisionsrekurs“ der Zweitantragsgegnerin, den das... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist die Tochter des Antragsgegners. Dieser wurde mit Beschluss des Erstgerichts vom 18. 12. 2007 zur Leistung monatlicher Unterhaltsbeiträge von 330 EUR ab 1. 4. 2005 verpflichtet. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Gegen diesen Beschluss richtet sich der „außerordentliche" Revisionsrekurs des Antragsgegners. Nach § 62 Ab... mehr lesen...
Begründung: Für die mj. Stella war ein monatlicher Unterhaltsbetrag von 310 EUR festgesetzt. Nunmehr begehrte sie eine Erhöhung auf 500 EUR, der Vater dagegen eine Herabsetzung auf 273 EUR. Das Erstgericht erhöhte den Unterhalt zeitlich gestuft auf 400, 408 und schließlich 418 EUR monatlich ab 1. Juli 2005. Das Mehrbegehren und den Herabsetzungsantrag wies es ab. Dem Rekurs des Vaters, der keine (nach § 47 Abs 3 AußStrG auch nicht notwendige) Anfechtungserklärung und nur einen nic... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden, und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Pflegschaftssache des minderjährigen Adrian R*****, vertreten durch die Mutter Petra R*****, vertreten durch Siemer-Siegl - Füreder & Partner, Rechtsanwälte in Wien, über den „außerordentlichen" Revisionsrekurs des Minde... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte die bisher mit EUR 350,-- monatlich vereinbarte Unterhaltsverpflichtung des Vaters für seinen Sohn Marcel ab 1. 8. 2003 um EUR 50,-- auf nunmehr monatlich EUR 400,-- bis zum Eintritt der Selbsterhaltungsfähigkeit und wies den Antrag des Vaters, seine Unterhaltsverpflichtung zur Gänze aufzuheben, ab (ON 115). Das vom Vater angerufene Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei.... mehr lesen...
Begründung: Die am 7. 4. 1983 geborene Julia R***** ist das uneheliche Kind der Elisabeth H***** und des Nikolaos P*****, dessen Vaterschaft im Verfahren 1 C 2/88 des BG Krems an der Donau rechtskräftig festgestellt wurde. Mit Beschluss vom 11. 10. 1988, GZ 1 P 116/88-4, gewährte das Erstgericht gemäß § 4 Z 2 UVG iVm § 6 Abs 2 Z 1 UVG erstmals monatliche Unterhaltsvorschüsse für die Minderjährige Julia R*****. Mit Beschluss vom 11. 10. 1988, GZ 1 P 116/88-4, gewährte das Erstgerich... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht überließ die Nachlassaktiva von EUR 122,80 dem Sohn der Erblasserin und berechtigte ihn zur Verfügung über dieses Guthaben. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Tochter der Erblasserin nicht Folge und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes EUR 20.000 nicht übersteigt und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht legte den von der Tochter der Erblasserin erhoben... mehr lesen...
Begründung: Mehmet Ö***** ist laut Vaterschaftsanerkenntnis vom 11. 1. 2005 Vater der am 30. 11. 2003 von Daniela E***** geborenen Melissa E*****. Am 29. 3. 2005 stellte die Mutter den Antrag, den Vater ab 1. 12. 2003 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von EUR 320,-- zu verpflichten (ON U1). Das Erstgericht forderte daraufhin den in der Türkei wohnhaften Vater gemäß § 17 AußStrG auf, sich binnen sechs Wochen zu dem Antrag zu äußern; sonst würde angenommen werden, dass er dem A... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Pflegschaftssache der minderjährigen Kinder Magdalena I*****, Ahmed I*****, und Naema I*****, wegen Unterhalt, infolge des „außerordentlichen" Revisionsrekurses des Vaters Ahmed S*****, vertreten durch Dr. Johann Krahl, Rechtsanwalt ... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des Beschlusses des Erstgerichtes vom 27. 9. 2004 war der Vater zu einer Unterhaltsleistung für den Minderjährigen von monatlich 138 EUR verpflichtet. Das Erstgericht erhöhte die Unterhaltsverpflichtung ab 1. 4. 2006 auf 183 EUR. Das Rekursgericht gab dem dagegen vom Vater erhobenen Rekurs nicht Folge und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Das dagegen erhobene, als „außerordentlicher Revisionsrekurs" bezeichnete Rechtsmittel de... mehr lesen...
Begründung: Mit der bekämpften Entscheidung bestätigte das Rekursgericht die Verpflichtung des Vaters zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages von EUR 250 ab 1. 10. 2002 für seine minderjährige Tochter. Das Rekursgericht sprach weiters aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs (mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage) nicht zulässig sei. Hiegegen erhob der Vater einen auf die Rechtsmittelgründe der Mangelhaftigkeit des Verfahrens und der unrichtigen rechtlichen Be... mehr lesen...
Begründung: Die Erlegerin hinterlegte beim Verwahrschaftsgericht Mietzinse im Gesamtausmaß von 13.863,78 EUR. Ein Gerichtshof erster Instanz bewilligte der Zweiterlagsgegnerin zur Sicherung einer Forderung von 348.458 EUR s.A. gegen den Dritterlagsgegner u.a. die Forderungsexekution durch Pfändung von Forderungen desselben gegen das zuständige Oberlandesgericht, „Verwahrungsabteilung". Das Verwahrschaftsgericht wies diese Abteilung gemäß § 310 Geo an, die betreffende Exekution zur ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater war aufgrund des Beschlusses des Bezirksgerichts St. Veit/Glan vom 10. 7. 2003, ON 39, zu einer monatlichen Unterhaltsleistung für den mj. Baran von EUR 110 verpflichtet. Die Bezirkshauptmannschaft St. Veit/Glan beantragte am 16. 9. 2004 als Unterhaltssachwalter des Minderjährigen, den monatlichen Unterhaltsbeitrag ab 1. 7. 2004 auf EUR 200 zu erhöhen. Der Vater sprach sich gegen eine Erhöhung aus und beantragte seinerseits die Herabsetzung seiner monatlichen U... mehr lesen...
Begründung: Der Vater war nach dem pflegschaftsgerichtlich genehmigten Scheidungsfolgenvergleich vom 21. 6. 2001 verpflichtet, ab 1. 2. 2001 monatliche Unterhaltsbeiträge von S 4.000 (EUR 290,69) für Christiane und S 3.000 (EUR 218,02) für Anna zu bezahlen. Am 16. 2. 2004 hat er sich (in mit der Bezirkshauptmannschaft Wels getroffenen Unterhaltsvereinbarungen gemäß § 214 Abs 2 ABGB) ab 1. 1. 2004 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von jeweils EUR 350 für die beiden Kinder verpflic... mehr lesen...
Begründung: Am 23. 6. 2003 beantragte der Minderjährige unter Hinweis auf Aufwendungen für seine Asthmaerkrankung, den Vater ab 1. 1. 1995 zur Zahlung eines monatlichen Betrags von EUR 436,03 an Sonderbedarfsleistung zu verpflichten. In eventu beantragte er, den Vater zur anteiligen Deckung der ab 1. 1. 1995 für diese Krankheit auflaufenden Kosten zur Zahlung von EUR 38.373,08 zu verpflichten. Im Laufe des weiteren Verfahrens beantragte der Minderjährige schließlich, den Vater zur Z... mehr lesen...
Begründung: Der Vater war aufgrund des rechtskräftigen Beschlusses vom 27. 11. 2002 (ON 29) zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 700 EUR je Kind ab 1. 1. 2001 verpflichtet. Er beantragte mit Schriftsätzen vom 31. 12. 2002 und 2. 1. 2003 die Herabsetzung seiner Unterhaltsleistung auf 320 EUR je Kind ab dem 1. 1. 2002. Das Erstgericht wies den Herabsetzungsantrag ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters nicht Folge und sprach aus, dass der Revisionsrekurs nicht zulässig ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater der Kinder war aufgrund des Scheidungsfolgenvergleichs vom 12. 4. 2001 ab 1. 6. 2001 zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 6.880 S (499,99 EUR) für Teresa und von je 5.590 S (406,24 EUR) für Magdalena und Moritz verpflichtet. Die durch ihre Mutter vertretenen Kinder beantragten am 6. 8. 2003, diese Unterhaltsbeiträge für jedes Kind auf 860 EUR ab 1. 6. 2001 zu erhöhen. Das Erstgericht erhöhte im zweiten Rechtsgang den monatlichen Unterhaltsbeitrag für Tere... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Beschluss des Erstgerichtes wurden über Antrag der beiden Minderjährigen deren Unterhalt von im Scheidungsvergleich vorgesehenen monatlichen EUR 290,-- bzw EUR 276,-- auf einen monatlichen Unterhalt von EUR 420,-- bzw EUR 360,-- angehoben. Das Rekursgericht hat dem Rekurs des Vaters gegen diese Anhebung des von ihm zu leistenden Unterhaltes nicht Folge gegeben. Es hat ferner ausgesprochen, dass im Hinblick auf die bereits vorliegende Rechtsprechung der ordentlich... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers D*****verein ***** vertreten durch Dr. Andreas König und andere Rechtsanwälte in Innsbruck, gegen die Antragsgegner 1. Andreas S*****, vertreten durch Dr. Anton Keuschnigg, Rechtsanwalt in Kitzbühel, 2.... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter beantragte, dem Vater, der der mj Judith monatlich EUR 259,59 an Unterhalt zu leisten hat, die (zusätzliche einmalige) Zahlung von EUR 717,94 für diversen Sonderbedarf des Kindes aufzutragen. Das Erstgericht verpflichtete den Vater, EUR 90,-- zu zahlen, und wies das Mehrbegehren von „EUR 717,94" ab. Das von der Mutter hinsichtlich des abweislichen Teiles der erstinstanzlichen Entscheidung angerufene Rekursgericht bestätigte den Beschluss des Erstgerichtes mi... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte für die Zeit vom 1. 5. 1995 bis 31. 12. 1998 einen vom Vater zu zahlenden Unterhaltsbeitrag von 12.773,96 EUR fest (P 1.). Es stellte weiters aufgrund bereits rechtskräftig gewordener Beschlüsse eine Unterhaltsverpflichtung für die Zeit vom 1. 1. 1999 bis 31. 7. 2003 von 24.858 EUR fest (P 2.) und ordnete an, dass vom gesamten Rückstand von 37.631,96 EUR bereits geleistete Teilzahlungen von zusammen 25.751,66 EUR und anrechenbare Naturalunterhal... mehr lesen...
Begründung: Die beiden mj Kinder entstammen der inzwischen rechtskräftig geschiedenen Ehe ihrer Eltern. Zuletzt war der Vater mit Beschluss des Erstgerichtes vom 3. 9. 2003 zur Zahlung von Unterhaltsbeträgen in Höhe von EUR 627,-- für die Tochter und EUR 462,-- für den Sohn, jeweils ab 1. 4. 2003, verpflichtet worden (ON 14), wobei die Unterhaltspflicht für den jüngeren Sohn ab 1. 2. 2004 im Wege eines Unterhaltsvergleiches der Eltern auf EUR 528 angehoben wurde (ON 16). Mit Schrift... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte einen Erben- und Abwesenheitskurator gemäß § 77 Z 2, § 131 AußStrG für den - zur Adoption freigegebenen - unehelichen Sohn des vorverstorbenen Sohnes der Erblasserin und zur Ausforschung allfälliger weiterer Erben. Das Erstgericht bestellte einen Erben- und Abwesenheitskurator gemäß Paragraph 77, Ziffer 2,, Paragraph 131, AußStrG für den - zur Adoption freigegebenen - unehelichen Sohn des vorverstorbenen Sohnes der Erblasserin und zur Ausforsch... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 30. 12. 2002 eingebrachten Klage begehrt die Klägerin die Erhöhung des ihr laut Vergleich mit dem Beklagten anlässlich ihrer Scheidung festgesetzten Unterhaltes, und zwar an rückständigem Unterhalt in Höhe von EUR 2.023,14 samt 4 % Zinsen seit Klagstag für die Zeit vom 1. 1. 2001 (später - ON 4 - berichtigt auf 1. 1. 2002) bis 31. 12. 2002 sowie eines zusätzlichen laufenden Unterhaltes von EUR 168,60 monatlich ab 1. 1. 2003. Das Erstgericht verpflichtete den B... mehr lesen...
Begründung: Der nun seit 10. 9. 2002 volljährige Unterhaltsberechtigte ist der eheliche Sohn des Mag. Dr. Ilan F***** (im Folgenden Vater) und der Christine F***** (im Folgenden Mutter), die getrennt leben. Nach der Trennung der Eltern wohnte der Unterhaltsberechtigte zunächst beim Vater, dann bei der Mutter und wurde schließlich vom 21. 2. 2002 bis 10. 9. 2002 in Gemeindepflege (volle Erziehung) des Jugendwohlfahrtsträgers übernommen. Am 29. 10. 1996 stellte die Mutter als gesetzli... mehr lesen...