Begründung: Der Vater ist aufgrund des Beschlusses des Erstgerichts vom 31. Oktober 2006 seit 1. Jänner 2006 zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 405 EUR für seinen Sohn verpflichtet. Am 25. Mai 2009 beantragte der Vater die Herabsetzung seiner Unterhaltsverpflichtung um 155 EUR monatlich auf 250 EUR monatlich. Er sei seit 1. April 2009 arbeitslos und beziehe nur ein monatliches Nettoeinkommen von 1.329,81 EUR. Das Erstgericht wies den Herabsetzungsantrag im Wesentlichen mit d... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 11. 8. 2005 wurde die zwischen M***** und S***** A***** geschlossene Ehe geschieden. Mit Scheidungsvergleich desselben Tages verpflichtete sich M***** A***** zu monatlichen Unterhaltsleistungen für die gemeinsamen Kinder mj M***** A*****, und M***** A*****, in Höhe von jeweils 750 EUR. Am 29. 1. 2010 beantragte er die Herabsetzung der Unterhaltsleistung für den mj M***** ab 1. 2. 2010 auf monatlich 362 EUR. Das Erstgericht bestimmte mit Beschlüssen vom ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte nach § 143 ABGB von ihrem volljährigen Sohn, dem Antragsgegner, ab 1. 1. 2005 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 750 EUR. Das Erstgericht wies diesen Antrag ab. Das Rekursgericht bestätigte diese, von der Antragstellerin zur Gänze angefochtene Abweisung und sprach aus, dass der Revisionsrekurs mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinn des § 62 Abs 1 AußStrG nicht zulässig sei. Die Antragstellerin beantragte nach „§ 508 ZPO“... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des Beschlusses des Erstgerichts vom 21. 1. 2008 war der Vater der Kinder zu monatlichen Unterhaltsleistungen von je 220 EUR für Anton und Raphaela sowie von 177 EUR für Mathias ab 1. 10. 2007 verpflichtet. Mit Antrag vom 4. 3. 2008, konkretisiert am 28. 5. 2008, begehrte der Vater die Herabsetzung seiner Unterhaltsverpflichtung auf monatlich 90 EUR für Anton und je 80 EUR für Raphaela und Mathias ab 1. 5. 2008. Das Erstgericht setzte die Unterhaltsverpflichtung... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige strebte im Verfahren erster Instanz die Verpflichtung des Vaters zur monatlichen Unterhaltsleistung von 300 EUR statt bisher 152,61 EUR monatlich ab 1. 4. 2010 an. Das Erstgericht gab dem Antragsbegehren statt und verpflichtete den Vater, die bis zur Rechtskraft des Beschlusses fällig gewordenen Beiträge binnen 14 Tagen, die in Hinkunft fällig werdenden Unterhaltsbeträge bis zum fünften eines jeden Monats im Vorhinein zu Handen des Jugendwohlfahrtsträge... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht setzte die Unterhaltsverpflichtung des Vaters ab 1. 12. 2009 mit 208 EUR monatlich fest. Der Vater bekämpfte diesen Beschluss insoweit, als die festgesetzte Unterhaltsverpflichtung den Betrag von 130 EUR monatlich übersteigt. Das Rekursgericht bestätigte den Beschluss des Erstgerichts und sprach aus, dass der Revisionsrekurs - mangels Abhängigkeit der Entscheidung von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 62 Abs 1 AußStrG - nicht zulässi... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gewährte mit Beschlüssen vom 1. 7. 2010 (ON 11 und 12) den Minderjährigen die beantragten Unterhaltsvorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG in Höhe von 105,40 EUR monatlich für die Zeit vom 1. 6. 2010 bis 31. 5. 2015. Das vom Bund angerufene Rekursgericht änderte diese Entscheidung dahin ab, dass die Unterhaltsvorschüsse für die Zeit vom 1. 7. 2010 bis 31. 5. 2015 gewährt wurden und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Dagegen erh... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Antragsgegner zu einer Ausgleichszahlung an die Antragstellerin in Höhe von 12.000 EUR. Das Rekursgericht wies die Aufteilungsanträge der Streitteile, soweit diese über drei Goldarmbandketten hinausgingen, ab; im Übrigen, nämlich bezugnehmend auf die drei Goldarmbandketten sowie im Kostenpunkt hob es den erstgerichtlichen Beschluss auf und verwies die Rechtssache zur neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurück. Zudem sprach das Re... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestimmte auf Antrag der beiden Kinder den vom Vater zu leistenden Unterhalt wie folgt: für beide Kinder jeweils einen rückständigen Betrag (gestaffelt nach unterschiedlichen Zeiträumen in unterschiedlicher Höhe) sowie einen laufenden Unterhalt ab 1. 7. 2009 von 582 EUR bzw 452 EUR monatlich. Dem Rekurs des Vaters gab das Rekursgericht mit seinem nach dem 30. 6. 2009 gefassten Beschluss (Art 16 Abs 4 Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl I Nr 52/2009) nicht Folg... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte mit Beschluss vom 8. 2. 2010 (ON 37) die der mj N***** bisher gewährten Unterhaltsvorschüsse von 172 EUR monatlich für die Zeit vom 1. 10. 2006 bis 31. 12. 2006 auf 202 EUR, von 1. 1. 2007 bis 31. 12. 2007 auf 207 EUR, von 1. 1. 2008 bis 31. 12. 2008 auf 212 EUR, von 1. 1. 2009 bis 31. 3. 2009 auf 218 EUR und von 1. 4. 2009 bis 31. 7. 2012 auf 206 EUR monatlich. Weiters erhöhte das Erstgericht mit Beschluss vom 8. 2. 2010 (ON 38) die der mj F*****... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gewährte mit Beschluss vom 22. Juli 2010 (ON 46) der Minderjährigen die beantragten Unterhaltsvorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG in Höhe von 112,70 EUR monatlich für die Zeit vom 1. 8. 2010 bis 31. 7. 2015. Das vom Vater angerufene Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Dagegen erhob der Vater, vertreten durch seinen Sachwalter, einen „außerordentlichen“ Revisionsrekurs, den das E... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Antragsgegner zur Zahlung von rückständigem Unterhalt an die Antragstellerin für den Zeitraum vom 1. 11. 2006 bis 30. 9. 2007 in Gesamthöhe von 5.115 EUR. Der Antragsgegner beantragte die Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung samt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines Zustellmangels. Das Erstgericht wies den Antrag ab; das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der Revisionsrekurs unzulässig se... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach in Beschlussform aus, dass die Abhandlung gemäß § 153 AußStrG unterbleibe, weil die Aktiven der Verlassenschaft den Wert von 4.000 EUR nicht überstiegen. Unter einem wurde die Tochter Petra S***** nach § 153 Abs 2 AußStrG ermächtigt, das Verlassenschaftsvermögen (ein Guthaben auf dem Pensionskonto in Höhe von 762,25 EUR sowie Gebrauchsgegenstände) zur Gänze zu übernehmen und hierüber zu verfügen. Die zweite Tochter des Verstorbenen erhob Rekurs mit... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Der Vater war zur Leistung monatlichen Unterhalts für seine minderjährigen Söhne in Höhe von zuletzt 349 beziehungsweise 330 EUR verpflichtet. Das Erstgericht erhöhte diese Verpflichtung ab 1. 12. 2008 auf jeweils 392 EUR. Im Rekursverfahren strebte der Vater eine Festsetzung seiner laufenden Unterhaltsverpflichtung mit 349 beziehungsweise 310 EUR und die Abweisung der übrigen Erhöhungsbegehren an. Das Rekursgericht gab dem Rekurs hinsichtlich des laufenden Unt... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht einen Beschluss des Erstgerichts, mit dem dieses einen Antrag auf Einleitung des Aufforderungsverfahrens nach § 4 Abs 1 LiegTeilG abwies. Das Rekursgericht sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands insgesamt 30.000 EUR nicht übersteigt, und erklärte den ordentlichen Revisionsrekurs für nicht zulässig. Gegen den Beschluss des Rekursgerichts erhob die Antragstellerin „außerordentlichen Revisionsreku... mehr lesen...
Begründung: In zwei am 4. 6. 2007 vor dem Jugendwohlfahrtsträger abgeschlossenen Unterhaltsvereinbarungen hat sich der Vater verpflichtet, für seinen am 27. 2. 1992 geborenen Sohn Matthias einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 200 EUR ab 1. 5. 2007 und für seine am 27. 3. 1994 geborene Tochter Christina einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 250 EUR ab 1. 5. 2007 zu leisten (AS I/15-17). Den Unterhaltsvereinbarungen ist eine mit den Eltern aufgenommene Niederschrift vom 4. 6. 200... mehr lesen...
Begründung: Den Gegenstand des vorliegenden Unterhaltsstreits bilden die Anträge der Kinder vom 1. August 2008 (U1), modifiziert am 10. März 2009 (U42), den Vater zu Unterhaltsbeiträgen von monatlich 629 EUR (B*****) und 555 EUR (M*****) beginnend ab 1. August 2005 zu verpflichten. Das Erstgericht verpflichtete den Vater zur Leistung von (nach Zeiträumen gestaffeltem) rückständigem Unterhalt und von laufendem Unterhalt von 585 EUR (B***** ab 1. Oktober 2008) und 500 EUR (M***** ab 1... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige beantragte, den vom Vater zu leistenden Unterhaltsbeitrag von 124 EUR monatlich auf 228 EUR zu erhöhen. Das Erstgericht setzte den ab 1. 2. 2008 zu leistenden monatlichen Unterhalt auf 213 EUR hinauf und wies das darüber hinausgehende Erhöhungsbegehren von 15 EUR monatlich (unbekämpft) ab. Das Rekursgericht änderte diese Entscheidung dahin ab, dass der ab 1. 2. 2008 zu leistende Unterhaltsbetrag mit 180 EUR festgesetzt und das Mehrbegehren von 48 EUR ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater D***** S*****, für seine Tochter A***** S*****, angefangen vom 1. 4. 2008 bis auf weiteres, längstens jedoch bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes, einen Unterhaltsbetrag von monatlich 20 EUR zu bezahlen. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs des Vaters nicht Folge. Dem Rekurs der Mutter M***** S***** wurde hingegen Folge gegeben und der Beschluss des Erstgerichts dahin abgeändert, dass der Vater zur Bezahlung... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestimmte auf Antrag der mittlerweile großjährigen Tochter den vom Vater zu leistenden Unterhalt für 2001 mit monatlich 190 EUR, für 2002 mit monatlich 238 EUR, für 2003 mit monatlich 220 EUR, für 2004 mit monatlich 236 EUR (3 Monate) und 320 EUR (9 Monate) und für 2005 (5 Monate) mit monatlich 320 EUR. Dem Rekurs des Vaters gab das Rekursgericht mit seinem nach dem 30. 6. 2009 gefassten Beschluss (Art 16 Abs 4 Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl I 52/2009) te... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt die Aufteilung des im Einzelnen angeführten ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Sie bewertete die Vermögensgegenstände mit insgesamt „rund 35.000 EUR" und machte geltend, es stünde ihr die Hälfte der Aufteilungsmasse zu. Das Erstgericht verpflichtete den Antragsgegner zur Leistung einer Ausgleichszahlung in Höhe von 17.000 EUR. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der ordentliche Revision... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Pflegschaftssache der minderjährigen Melissa S*****, geboren am 3. Dezember 1996, vertreten durch die Bezirkshauptmannschaft Schärding, über den „außerordentlichen" Revisionsrekurs des Vaters Mic... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs war der Vater der Minderjährigen verpflichtet, für den mj Hubert und die mj Sabine monatliche Unterhaltsbeträge von jeweils 295 EUR und für die mj Sonja von 210 EUR ab 1. 9. 2004 zu leisten. Im Jahr 2007 beantragten die Kinder, den Vater rückwirkend ab 1. 12. 2004 sowie laufend zu höheren Unterhaltsbeiträgen zu verpflichten; an laufendem monatlichem Unterhalt begehrte der mj Hubert 942,50 EUR, die mj Sabine 802,50 EUR, und die mj S... mehr lesen...
Begründung: Der Vater war bis 30. 6. 2006 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von je 177 EUR für alle drei mj Kinder verpflichtet. Seit 1. 7. 2006 beträgt die monatliche Unterhaltsverpflichtung 154 EUR für Randa und je 132 EUR für Saher und Dina. Das Erstgericht wies den Antrag des Vaters, seine monatlichen Unterhaltsleistungen ab 1. 7. 2005 für Randa auf 80 EUR und für Saher und Dina auf je 60 EUR herabzusetzen, für die Zeit vom 1. 7. 2005 bis 30. 9. 2006 zurück und für die Zei... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies I. den Antrag des Vaters, den Jugendwohlfahrtsträger als Kollisionskurator für die beiden Minderjährigen zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche zu bestellen, ab und verpflichtete ihn II. mit dem antragstattgebenden Teil seines Beschlusses ab 1. Mai 2007 zu folgenden monatlichen Unterhaltsbeiträgen: für seine Tochter bis 31. Jänner 2008 380 EUR und ab 1. Februar 2008 400 EUR sowie für seinen Sohn 380 EUR; die Abweisung des Mehrbegehrens erwuchs unbe... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater zu einer monatlichen Unterhaltsleistung an die Minderjährige von 280 EUR für die Zeit vom 1. 5. 2006 bis 30. 4. 2007 und von 480 EUR ab 1. 5. 2007. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs des Vaters keine Folge und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Den gegen diesen Beschluss erhobenen und als „außerordentliche Revision" bezeichneten „außerordentlichen" Revisionsrekurs des Vaters legte d... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete mit dem antragsstattgebenden Teil seines Beschlusses die Antragsgegnerin (= Mutter), ab 1. März 2008 dem Antragsteller (= Sohn) einen monatlichen Unterhalt von 128 EUR zu leisten. Die Abweisung eines Mehrbegehrens erwuchs unbekämpft in Rechtskraft. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Antragsgegnerin gegen den antragsstattgebenden Teil des erstgerichtlichen Beschlusses nicht Folge und sprach aus, dass der Revisions... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater der Minderjährigen, Dr. Florian P*****, zusätzlich zu der ihm bereits aufgrund des Beschlusses vom 20. 2. 2008 auferlegten Unterhaltsleistung - 528 EUR monatlich für die mj Lisa ab 1. 1. 2005 und 408 EUR monatlich für die mj Leonie ab 1. 1. 2005 - weitere Unterhaltsbeträge wie folgt zu bezahlen: 1. für die mj Lisa a. für die Zeit vom 1. 1. 2006 bis 30. 6. 2006 12 EUR monatlich, insgesamt sohin 540 EUR monatlich, b. für die Zeit vom... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist ein Unterhaltsherabsetzungsantrag des Vaters. Er war zuletzt zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 423 EUR verpflichtet und beantragte dessen Herabsetzung auf 170 EUR ab 1. 8. 2006. Das Erstgericht setzte im dritten Rechtsgang die Unterhaltsbeiträge des Vaters für die Zeit vom 1. 8. 2006 bis 31. 12. 2006 auf monatlich 244 EUR, für die Zeit vom 1. 1. 2007 bis 31. 8. 2007 auf 251 EUR, und für die Zeit ab 1. 9. 2007 auf 202 EUR herab. Da... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestimmte auf Antrag der beiden Töchter den vom Vater zu leistenden Unterhalt wie folgt: für die mittlerweile volljährige Christine für den Zeitraum 1. 5. 1999 bis 31. 1. 2005 (gestaffelt) einen bestimmten rückständigen Betrag, der 20.000 EUR nicht übersteigt, für Simone für den Zeitraum 1. 5. 1999 bis 31. 12. 2007 (gestaffelt) einen bestimmten rückständigen Betrag und einen laufenden Unterhalt ab 1. 1. 2008 von 423,99 EUR monatlich. Dem Rechtsmittel des ... mehr lesen...