Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Vaters vom 28. 11. 1995, seine monatlichen Unterhaltsverpflichtungen von S 9.000,-- gegenüber seiner Tochter Anne-Kathrin und von je S 8.500,-- gegenüber seinen mj. Töchtern Susanne und Bettina auf monatlich S 5.400,-- bzw jeweils S 4.800,-- herabzusetzen, im zweiten Rechtsgang ab. Das Rekursgericht gab mit Beschluss vom 18. 6. 1999 dem dagegen erhobenen Rekurs des Vaters nicht Folge; es sprach aus, dass der ordentliche Revisions... mehr lesen...
Begründung: Der Vater der Minderjährigen war zuletzt zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags von S 3.800,-- für die mj. Felicia verpflichtet. Die Minderjährige begehrte die Erhöhung des Unterhalts ab 1. 10. 1997 auf S 7.200,-- monatlich. Das Erstgericht erhöhte den monatlich vom Vater zu entrichtenden Unterhalt beginnend ab 1. 9. 1998 auf S 4.400,-- und wies das Mehrbegehren (S 3.400,-- vom 1. 10. 1997 bis 31. 8. 1998 sowie S 2.800,-- ab 1. 9. 1998) ab. Das Rekursgeri... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Vater wurde zuletzt zu monatlichen Unterhaltszahlungen für den mj Alexander von S 4.500 und für die mj Katrin von S 3.800 verpflichtet. Am 17. 9. 1996 stellte die Mutter den Antrag, den Unterhalt für Alexander auf monatlich S 5.000 während der Zeit seiner Heimunterbringung und auf monatlich S 9.000 während der jeweiligen Ferienzeiten ab 1. 6. 1996 und für Katrin auf monatlich S 9.000 zu erhöhen (ON 22). Nachdem sich... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat 1. (ON 113) den Bericht des damaligen Sachwalters Dr. Johannes Ruckenbauer zur Kenntnis genommen, ihn berechtigt, ohne Rücksicht auf Sperre und Klausel über im einzelnen angeführte Guthaben und Forderungen des Betroffenen zu verfügen, insbesondere diese einzuziehen und ihm aufgetragen, alle Eingänge in die Pflegschaftsrechnung aufzunehmen; 2. (ON 134) den Sachwalter Dr. Ruckenbauer ermächtigt, die bei der Wiener Städtischen Versicherung zur Polizz... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der die Minderjährigen vertretenden Mutter, den Unterhalt für den mj. Philipp vom 6. 12. 1993 bis 31. 10. 1996 auf S 5.372 und vom 1. 11. 1996 bis 30. 6. 1997 auf S 6.000 zu erhöhen, ab. Hingegen verpflichtete es den Vater zur Abdeckung des rückständigen Unterhaltes betreffend den mj. Christoph für den Zeitraum 6. 12. 1993 bis 30. 6. 1997 einen Gesamtbetrag von S 50.000 binnen vier Wochen zu leisten und wies das Mehrbegehren von S 31.... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der Minderjährigen wurde am 7. 7. 1994 gemäß § 55a EheG geschieden. Im pflegschaftsgerichtlich genehmigten Scheidungsvergleich verpflichtete sich der damals als Rechtsanwalt tätige Vater, seiner geschiedenen Gattin monatlich 35.000 S und für die der Obsorge der Mutter zugewiesenen Minderjährigen ab 1. 7. 1994 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 7.500 S pro Kind zu zahlen. Mit Erklärung vom 2. 9. 1996 gegenüber der Rechtsanwaltskammer Wien legt... mehr lesen...
Begründung: Der Vater der Minderjährigen war zuletzt zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags von S 7.500 verpflichtet. Die Minderjährige begehrte die Erhöhung des Unterhalts ab 1. 1. 1996 auf S 10.000 monatlich. Das Erstgericht wies den Erhöhungsantrag ab. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, daß der Revisionsrekurs nicht zugelassen werde. Den gegen diesen Beschluß erhobenen "außerordentlichen Revisionsrekurs" der Mutter (richtig: der Mind... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater mit Beschluß vom 22. 12. 1997 (ON 152) ab 1. 7. 1991 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 5.000 S für jedes Kind. Das Rekursgericht gab mit Beschluß vom 21. 12. 1998 (ON 185) dem Rekurs des Vaters (ON 157) nicht Folge, wies die "Rekursergänzungen" vom 14. Jänner 1998 (ON 166), 28. Jänner 1998 (ON 170), 6. Februar 1998 (ON 173), 20. Februar 1998 (ON 175) und 23. November 1998 (ON 184) zurück und sprach aus, daß der orde... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige, vertreten durch die Mutter, beantragte am 13. 2. 1996 mit mehreren späteren Modifizierungen den bisher bestimmten Unterhalt von S 1.000 monatlich zu erhöhen: vom 1. 1. bis 28. 2. 1994 auf monatlich S 5.900 vom 1. 3. bis 31. 12. 1994 auf monatlich S 7.500 vom 1. 1. bis 31. 12. 1995 auf monatlich S 7.700 vom 1. 1. 1996 bis 31. 1. 1998 auf monatlich S 7.800 ab 1. 2. 1998 auf monatlich S 9.000. Mit Beschluß vom 4. 4. 1996 erhöhte das Erst... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber war zuletzt aufgrund des Beschlusses des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 29. 1. 1996 (ON 224), teilweise abgeändert durch den Beschluß des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 14. 3. 1996 (ON 235), zu monatlichen Unterhaltsleistungen für seine minderjährige Tochter von 2.830 S (vom 1. 9. 1992 bis 30. 6. 1993), 2.940 S (vom 1. 7. 1993 bis 30. 6. 1994), 3.020 S (vom 1. 7. 1994 bis 30. 9. 1994) und 3.470 S (ab 1. 10. 1994) verpflichtet. Im H... mehr lesen...
Begründung: Der Vater war zuletzt zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags von S 15.000 verpflichtet. Er begehrte die Herabsetzung des Unterhalts auf S 9.700 monatlich ab 1. 7. 1998, wogegen seine durch die Mutter vertretene Tochter die Erhöhung des Unterhalts auf S 20.000 monatlich für die Zeit vom 1. 10. 1995 bis 30. 6. 1998 begehrte. Das Erstgericht erhöhte die vom Vater zu erbringende monatliche Unterhaltsleistung für die Zeit vom 1. 1. 1997 bis 30. 6. 1998 auf monatli... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des Pflegebefohlenen ist aufgrund eines Beschlusses vom 20. 7. 1995 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 6.700 verpflichtet. Er beantragte, seine Unterhaltsverpflichtung für die Monate September, Oktober und November 1996 auf S 3.050, S 3.350 und S 3.450 herabzusetzen. Das Erstgericht setzte die Unterhaltsverpflichtung für September 1996 auf S 3.050 herab, das Unterhaltsherabsetzungsmehrbegehren für den Zeitraum vom 1. 10. 1996 bis 30. 11. 1996 w... mehr lesen...
Begründung: Der unterhaltspflichtige Vater erzielt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Er ist derzeit zu monatlichen Unterhaltsbeiträgen für seinen Sohn Alexander von 5.500 S verpflichtet. Am 10. 9. 1998 stellte das durch seine Mutter vertretene Kind den Antrag, den Unterhaltsbeitrag auf 8.000 S monatlich zu erhöhen (ON 174). Der Vater sprach sich dagegen aus und beantragte die Herabsetzung seiner Verpflichtung auf 5.000 S monatlich (ON 175). Das Erstgericht bestellte einen... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag des Antragstellers räumte das Erstgericht dem jeweiligen Eigentümer des Gst 450 GB 85015 I***** auf der Liegenschaft des Antragsgegners in EZ 28 GB 85015 I***** hinsichtlich des darin vorgetragenen Gst 451/1 als dem dienenden Gut nach dem Notwegegesetz (NWG) die Dienstbarkeit des Geh- und Fahrrechtes in dem für die ordentliche Bewirtschaftung des herrschenden Grundstückes notwendigen Ausmaß wie in dem zum integrierenden Bestandteil des Beschlusses erklärt... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte die monatliche Unterhaltsverpflichtung des Vaters - die zuvor S 3.000,-- für Michael und S 3.200,-- für Sarah betragen hatte - für die Zeit vom 1. 7. bis 31. 12. 1995 auf S 7.750,-- für Michael und S 6.050,-- für Sarah, für die Zeit vom 1. 1. 1996 bis 31. 8. 1997 auf S 6.800,-- für Michael und S 6.000,-- für Sarah und für die Zeit ab 1. 9. 1997 auf S 6.900,-- für Michael und S 5.600,-- für Sarah. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters n... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte die von Dr. Johannes W***** für seine aus geschiedener Ehe stammenden Kinder zu leistenden Unterhaltsbeiträge von je S 5.000,-- monatlich für Florian für den Zeitraum vom 1. 6. 1995 bis 31. 12. 1995 auf monatlich S 5.300,--, vom 1. 1. 1996 bis 31. 12. 1996 auf monatlich S 6.400,-- und ab 1. 1. 1997 auf monatlich S 5.500,-- sowie für Sebastian vom 1. 1. 1996 bis 31. 12. 1996 auf monatlich S 5.800,-- und ab 1. 1. 1998 auf monatlich S 5.500,--. Das... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag des die Minderjährigen vertretenden Unterhaltssachwalters erhöhte das Erstgericht den vom unterhaltspflichtigen Vater zu leistenden monatlichen Unterhaltsbeitrag für die mj Kathrin ab 1. 8. 1997 von S 4.200,-- auf monatlich S 7.100,-- und für den mj Stefan ebenfalls ab 1. 8. 1997 von monatlich S 3.300,-- auf monatlich S 5.900,--. Es wies (unbekämpft) das Unterhaltsmehrbegehren der beiden Kinder auf Zahlung weiterer S 700,-- bzw S 500,-- monatlich ab. Weiters... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Kindesvater, einen Beitrag von 51.599 S als Ersatz der Kosten der vollen Erziehung des Minderjährigen im Rahmen von dessen Fremdunterbringung in einer Wohngemeinschaft zu leisten. Dem Rekurs des Vaters gab das Rekursgericht mit seinem nach dem 31. 12. 1997 gefaßten Beschluß (Art XXXII Z 14 der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1997 BGBl I 1997/140 - WGN 1997) nicht Folge und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulä... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte aufgrund des notariellen Schenkungsvertrags auf den Todesfall vom 7. 7. 1992 sowie des notariellen Nachtrags zum Schenkungsvertrag auf den Todesfall vom 12. 3. 1998 über Antrag der Anna D***** und des Werner O***** die Ersichtlichmachung des Vorkaufsrechts im Eigentumsblatt sowie die Einverleibung des Vorkaufsrechtes für alle Veräußerungsfälle im Lastenblatt für Werner O*****, ob der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch Meidling. Den dagegen ... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag des durch den Vater vertretenen Kindes verpflichtete das Erstgericht die Mutter zur Leistung monatlicher Unterhaltsbeiträge von S 3.000,-- ab 1. 2. 1996. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Mutter nicht Folge und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Gegen diese Rekursentscheidung - deren Datum nach dem 31. 12. 1997 liegt - richtet sich der beim Erstgericht innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung erhobene "außerordentliche" ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des durch die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt, Außenstelle Ferlach, Referat für Jugend und Familie als Unterhaltssachwalter vertretenen Kindes, die Mutter für den Zeitraum vom 25. April 1996 bis einschließlich 31. März 1998 zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von S 1.400,- zu verpflichten ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Kindesvaters teilweise Folge und verpflichtete die Mutter, für das Kind für den Zeitraum vom 4. Juli ... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat in seinem nach dem 31. Dezember 1997 gefaßten Beschluß (Art XXXII Z 14 der WGN 1997) den erstgerichtlichen Unterhaltsbeschluß bestätigt und ausgesprochen, daß der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 AußStrG nicht zulässig sei. Das Rekursgericht hat in seinem nach dem 31. Dezember 1997 gefaßten Beschluß (Art römisch XXXII Ziffer 14, der WGN 1997) den erstgerichtlichen Unterhaltsbeschluß bestätigt und ausgesprochen, daß der ordentliche Revi... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß änderte das Rekursgericht unter anderem infolge Rekursen des Verlassenschaftskurators und der Kinder des Verstorbenen den bewilligenden Beschluß des Erstgerichts dahin ab, daß es den Antrag der Witwe auf Erteilung der Verfügungsermächtigung über den PKW Marke Mercedes 230 E, schwarz, Baujahr 1986, abwies. Es sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich der vom Erstgericht als "außerordentlic... mehr lesen...
Begründung: Der Vater bekämpfte mit Rekurs einen Beschluß des Erstgerichtes insoweit, als es die Unterhaltspflicht der Mutter für die Minderjährige für die Zeit vom 1. 4. 1997 bis zum 30. 6. 1997 [um monatlich S 300] auf monatlich S 4.900 und ab dem 1. 7. 1997 auf S 1.000 herabsetzte, seinem Erhöhungsantrag auf S 5.811 monatlich ab Juni 1996 nicht Folge gab und weitere Anträge auf Einmalzahlungen von S 1.950, S 1.600 und S 24.333 abwies. Das Gericht zweiter Instanz gab dem Rek... mehr lesen...
Begründung: Die Unterhaltsverpflichtung des Vaters der mj. E***** und J***** R***** betrug zuletzt aufgrund eines Vergleichs vom 25. 1. 1994 monatlich jeweils S 3.500 pro Kind. Über Antrag der Mutter erhöhte das Erstgericht diese Unterhaltsverpflichtung ab 1. 7. 1996 auf monatlich jeweils S 5.000 pro Kind. Das Erhöhungsmehrbegehren von S 1.000 pro Kind wurde abgewiesen. Infolge Rekurses der Minderjährigen und des unterhaltspflichtigen Vaters setzte das Rekursgericht mit Bes... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der beiden minderjährigen Kinder wurde mit dem am 31. 12. 1997 in Rechtskraft erwachsenen Beschluß des Erstgerichtes vom 5. 12. 1997 gemäß § 55a EheG geschieden. In einer im Zug des Scheidungsverfahrens getroffenen Vereinbarung verpflichtete sich der Vater zur Leistung eines Unterhaltes von je 4.000 S für die beiden ehelichen Kinder ab Jänner 1998. Die Ehe der Eltern der beiden minderjährigen Kinder wurde mit dem am 31. 12. 1997 in Rechtskraft erw... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag des Minderjährigen, vertreten durch den Unterhaltssachwalter, erhöhte das Erstgericht den vom Vater zu begleichenden Unterhaltsbetrag von monatlich S 3.200,-- ab 1. 12. 1997 auf S 3.500,-- und wies das darüber hinausgehende Mehrbegehren auf Zahlung weiterer S 350,-- ab dem genannten Zeitpunkt ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters gegen die Unterhaltserhöhung keine Folge und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zugelassen werde.... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag des durch die Mutter vertretenen Kindes erhöhte das Erstgericht die monatliche Unterhaltsverpflichtung des Vaters von S 2.900,-- ab 1. 1. 1998 auf S 3.500,-- und wies ein Mehrbegehren (unbekämpft) ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters nicht Folge und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Gegen diese Rekursentscheidung - deren Datum nach dem 31. 12. 1997 liegt - richtet sich der beim Erstgericht innerhalb von 14 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Antragstellers auf Feststellung, daß die Antragsgegnerin durch Vorschreibung eines Verwaltungskostenbeitrages sowie eines Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages für seine Wohnung das gesetzlich zulässige Zinsausmaß überschritten habe, ab. Das Rekursgericht bestätigte diesen Sachbeschluß und sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 130.000 nicht übersteigt und daß der Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Gegen die... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Beschluß ON 135 genehmigte das Erstgericht die Klage des Kollisionskurators Mag. Werner S***** gegen den Sachwalter Dr. Gerhard S***** wegen S 44.425,-- sA; mit dem Beschluß ON 140 wies das Erstgericht den Antrag des Sachwalters ab, den Kollisionskurator zu entheben. Dem Rekurs gegen den Beschluß ON 135 gab das Rekursgericht teilweise Folge; der Rekurs gegen den Beschluß ON 140 blieb erfolglos. Das Rekursgericht sprach in seinem nach dem 31. 12. 1997 gefaßte... mehr lesen...