Begründung: Die Obsorge des am 10. 10. 1991 geborenen minderjährigen Otto kommt seiner unehelichen Mutter zu. Über einen Antrag auf Obsorgewechsel des Vaters (ON 185 und 186 samt Erwiderung der Mutter ON 189) wurde bisher noch nicht entschieden. Im seit vielen Jahren mit Heftigkeit geführten Streit der Kindeseltern über das Besuchsrecht zum minderjährigen Sohn einerseits und den vom Vater zu leistenden Geldunterhalt andererseits war dieser zuletzt mit Beschluss des Erstgerichtes vom... mehr lesen...
Begründung: Bei der Bestätigung des erstinstanzlichen grundbuchsrechtlichen Beschlusses sprach das Rekursgericht aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes nicht EUR 20.000 übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 AußStrG iVm § 126 Abs 2 GBG nicht zulässig sei. Bei der Bestätigung des erstinstanzlichen grundbuchsrechtlichen Beschlusses sprach das Rekursgericht aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes nicht EUR 20.000 übersteige und der ordentli... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung vom 9. April 2002, 4 Ob 47/02v, wurde der Beklagten verboten, gebrauchsfertige sterile pyrogenfreie Anthracyclinglycosid-Injektionslösungen, insbesondere die Präparate D***** E***** 10 mg und/oder E***** E***** 50 mg, herzustellen und/oder zu vertreiben, wenn diese Lösungen in einem Verfahren hergestellt werden, das folgende Schritte umfasst: i) Herstellen einer Lösung aus einem physiologisch verträglichen Salz eines Anthracyclinglycosids in... mehr lesen...
Begründung: Den Kindern wurde zunächst mit Beschlüssen vom 30. 8. 1999 des damals zuständigen Pflegschaftsgerichtes für die Zeit vom 1. 8. 1999 bis 31. 7. 2002 monatliche Unterhaltsvorschüsse von je S 1.700,-- gewährt, weil der uneheliche Vater seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachgekommen war. Mit Beschlüssen des Bezirksgerichtes Klosterneuburg vom 22. 8. 2002 wurden diese Unterhaltsvorschüsse in der monatlichen Höhe von je EUR 181,68 für die Zeit vom 1. 8. 2002 bis 31. 7. 2005... mehr lesen...
Begründung: Die gesetzliche Vertreterin des Kindes beantragte die Erhöhung der Unterhaltsleistung des Vaters von monatlich EUR 174,41 auf monatlich EUR 273,25 für die Zeit vom 11. 9. 1999 bis 30. 6. 2000, auf monatlich EUR 278,34 für die Zeit vom 1. 7. 2000 bis 30. 6. 2001 und auf monatlich EUR 288,-- ab 1. 7. 2002. Das Erstgericht erhöhte den Unterhalt antragsgemäß. Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters nicht Folge und sprach... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 25. 10. 2002 eingebrachten und mit EUR 16.394,81 bewerteten Klage stellte die Klägerin das Begehren, die beklagten Parteien als Berechtigte aus dem ob einer näher bezeichneten Liegenschaft zu ihren Gunsten einverleibten Belastungs- und Veräußerungsverbot schuldig zu erkennen, die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Titularschuld (des Sohnes der Beklagten gegenüber der Klägerin) in Höhe von EUR 14.578,17 z... mehr lesen...
Begründung: Der Vater hat sich mit einer Unterhaltsvereinbarung mit dem Unterhaltssachwalter zu einem Unterhaltsbeitrag von 213 EUR monatlich für die am 3. 1. 2002 geborene Minderjährige verpflichtet. Das Kind begehrt die Erhöhung des Unterhaltsbeitrags auf 300 EUR monatlich, der Vater die Herabsetzung auf 161 EUR. Die Vorinstanzen gaben dem Erhöhungsbegehren statt und wiesen das Herabsetzungsbegehren des Vaters ab. Das Rekursgericht sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekur... mehr lesen...
Begründung: Mit den Beschlüssen des Erstgerichtes vom 11. 7. 2002, ON 107 und ON 108, wurde dem Unterhaltserhöhungsbegehren der nunmehrige Rechtsmittelwerber teilweise stattgegeben. Die Entscheidungen wurden ihnen am 17. 7. 2001 durch Hinterlegung zugestellt. Am 1. 8. 2001 langte beim Erstgericht ein Schriftsatz ein, mit dem die Mutter der beiden Unterhaltsberechtigten in deren Namen den Antrag stellte, die Rechtsmittelfrist für die Anfechtung der beiden Beschlüsse vom 11. 7. 2002 ... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der Minderjährigen verpflichtete das Erstgericht den Vater ab 1. September 2001 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von EUR 448,-- und wies das Mehrbegehren ab. Infolge der Rekurse der Minderjährigen gegen den abweisenden Teil des Beschlusses sowie des Vaters mit dem Begehren, ihn lediglich zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von EUR 403,-- zu verpflichten, änderte das Rekursgericht den monatlichen Unterhaltsbeitrag auf EUR 474,-- und sprach aus, das... mehr lesen...
Begründung: Mit seinem verfahrenseinleitenden Antrag begehrte der Antragsteller eine Abänderung einer bestehenden Benützungsregelung an einem Objekt, an dem er und die Antragsgegnerin schlichte Miteigentümer seien. Das Ehegattenwohnungseigentum sei aufgehoben. Die bisher geltende Benützungsregelung sei befristet gewesen. Die Antragsgegnerin wendete ua Unzulässigkeit des außerstreitigen Rechtswegs und örtliche Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts ein. Das Erstgericht wies beide E... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der beiden Minderjährigen wurde am 1. 10. 1993 einvernehmlich geschieden. Im Scheidungsvergleich kamen die Eltern ua überein, die Obsorge hinsichtlich beider Kinder der Mutter allein zu übertragen. Der Vater verpflichtete sich, für die Tochter S 3.000,-- (= EUR 218,02) und für den Sohn S 2.000,-- (= EUR 145,35) monatlich an Unterhalt zu bezahlen. Über Antrag der von der Mutter vertretenen Kinder, die zuletzt (mit Schrifsatz vom 18. 2. 2002) eine Erhöhu... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der Mutter verpflichtete das Erstgericht den Vater mit einstweiliger Verfügung vom 29. 1. 2002 (ON 6), der Minderjährigen ab 29. 1. 2002 einen vorläufigen monatlichen Unterhalt von EUR 105,40 zu bezahlen. Mit dem erstangefochtenen Beschluss (42 R 191/02b) gab das Rekursgericht (ua) dem dagegen erhobenen Rekurs des Vaters nicht Folge und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 AußStrG nicht zulässig sei (wobei es in der gemeinsamen Au... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat die erstinstanzlichen Beschlüsse, mit denen den Minderjährigen Unterhaltsvorschüsse nach §§ 3, 4 Z 1 UVG von je 1.200 S (= 87,21 Euro) monatlich für den mj. Janis und die mj. Bettina und je 800 S (= 58,14 Euro) monatlich für die mj. Nicole und den mj. Florian ab dem 1. März 2002 weitergewährt wurden, bestätigt und ausgesprochen, dass der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 AußStrG nicht zulässig sei. Das Rekursgericht hat die erstinstanzl... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der mj. Theresa wurde am 9. 9. 1994 geschieden. Das Kind lebt bei seiner Mutter, der die Obsorge übertragen wurde. Der Vater wurde mit Beschluss des Pflegschaftsgerichtes vom 19. 2. 2001 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 3.000,-- verpflichtet. Am 2. 10. 2001 beantragte der Magistrat der Stadt W***** (Jugendwohlfahrt) in Vertretung des Kindes die Unterhaltsverpflichtung des Vaters ab 1. 10. 2001 um S 830,-- (= EUR 60,32) auf S 3.830,-- (= E... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete die Mutter zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags von S 5.200 ab 1. 3. 1999 und wies das darüberhinausgehende Mehrbegehren (unbekämpft) ab. Das Rekursgericht wies den dagegen von der Mutter erhobenen Rekurs, soweit er sich gegen den Zuspruch eines monatlichen Unterhaltsbeitrages in der Höhe von S 4.000 ab 1. 1. 2001 richtete, mangels Beschwer zurück und gab ihm im Übrigen nicht Folge. Es sprach aus, dass der ordentliche Revisionsre... mehr lesen...
Begründung: Der Vater der Minderjährigen war zuletzt zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags von 101,74 EUR (= S 1.400) verpflichtet. Die Minderjährige begehrte die Erhöhung des Unterhalts ab 1. 12. 1999 auf 276,16 EUR (= S 3.800) monatlich. Das Erstgericht erhöhte den vom Vater monatlich zu leistenden Unterhaltsbeitrag um 148,26 EUR (= S 2.040,10) auf 250 EUR (= S 3.440,08) und wies das Mehrbegehren - unbekämpft - ab. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und s... mehr lesen...
Begründung: Der Vater war zuletzt zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages von 8.000 S für seine Tochter Julia M***** verpflichtet. Das Erstgericht setzte die vom Vater zu erbringende monatliche Unterhaltsleistung ab 1. 10. 2001 auf 3.300 S monatlich herab. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Den gegen diesen Beschluss erhobenen "außerordentlichen Revisionsrekurs" des Vaters legte das Erstger... mehr lesen...
Begründung: Eine Bezirkshauptmannschaft verpflichtete mit Bescheid vom 5. März 1990 die Antragstellerin als Eigentümerin des öffentlichen Guts, in dessen Bereich nach einer aufgelassenen Tankstelle Verunreinigungen des Erdreichs durch Mineralöl aufgetreten waren, zum Ersatz der Entsorgungskosten von ATS 101.658,94 sA; diese Kosten seien zum Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen erforderlich gewesen. Mit Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 117 Abs 4 WRG begehrte die ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der Betroffenen, von ihrem gesperrten Sparbuch 20.000 S als Geschenk an ihren Sohn O*****, der in finanziellen Nöten sei, freizugeben, ab, "weil das Gesetz die Zuwendung von Vermögen der Betroffenen an dritte Personen nicht vorsehe". Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung, "weil der auszuzahlende Geldbetrag zweifellos nicht dem Wohl der Betroffenen diene", und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 Auß... mehr lesen...
Begründung: Noch vor dem Eintritt seiner Volljährigkeit beantragte der durch seine Mutter vertretene Minderjährige am 28. 3. 2001, seinen ehelichen Vater zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 4.800 S zu verpflichten. Der Vater sprach sich gegen die Unterhaltsfestsetzung aus und führte Naturalleistungen, eine wegen Arbeitslosigkeit geminderte Leistungsfähigkeit und verschiedene Aufwendungen als Abzugsposten von der Bemessungsgrundlage ins Treffen. Der Antragsteller hielt seinen ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte antragsgemäß die vom Vater für seinen Sohn Gregor ab 1. 12. 1999 zu erbringende Unterhaltsleistung von bisher 5.600 S auf 6.800 S. Das Rekursgericht wies den vom Vater gegen diese Entscheidung erhobenen Rekurs mit Beschluss vom 16. 10. 2001 als unzulässig zurück und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs unzulässig sei. Dagegen brachte der Vater einen an das Rekursgericht adressierten, in der gemeinsamen Einlaufstelle des Erst- und des... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Gericht zweiter Instanz einem Rekurs des Helmut G***** gegen den Beschluss des Bezirksgerichtes Haag vom 28. 3. 2001, GZ 3 Nc 35/01i, nicht Folge gegeben und ausgesprochen, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes nicht S 260.000 übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Dieser Beschluss wurde Helmut G***** am 13. 9. 2001 zugestellt. Am 19. 9. 2001 erhob er dagegen einen an das Landesgericht St. Pölt... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater, seiner Tochter Juliana für die Zeit vom 1. 6. 1992 bis 31. 12. 1994 insgesamt S 57.040 an Unterhalt zu bezahlen und wies das Mehrbegehren des Kindes ab. Weiters verpflichtete es den Vater - ebenfalls für die Zeit vom 1. 6. 1992 bis 31. 12. 1994 - zur Zahlung von Unterhalt im Gesamtbetrag von S 60.480 an seinen Sohn Florian; das Mehrbegehren dieses Kindes wies es ab. Das Rekursgericht bestätigte diese - im abweislichen Teil unbek... mehr lesen...
Begründung: Am 30. 7. 1996 beantragte die Minderjährige, ihrem Vater einen Unterhaltsbeitrag von 6.300 S monatlich ab dem 1. 10. 1995 aufzuerlegen (ON 13). Mit Beschluss vom 1. 6. 1999, mit dem das Erstgericht über einen Teil des Unterhaltsbegehrens absprach, wurden der Minderjährigen rechtskräftig 2.700 S vom 1. 1. 1997 bis zum 31. 12. 1997, 4.000 S vom 1. 1. 1998 bis zum 31. 12. 1998 und 4.200 S ab dem 1. 1. 1999 jeweils monatlich an Unterhalt zuerkannt (ON 98). Mit Beschluss vo... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete die Mutter, für die Zeit vom 6. 4. 2000 bis einschließlich 6. 9. 2000 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 3.200 (richtig: Ersatz von monatlich S 3.200 für die Kosten der vollen Erziehung der Minderjährigen im Rahmen deren Heimunterbringung) an den Jugendwohlfahrtsträger zu leisten. Über Rekurs der Mutter bestätigte das Rekursgericht mit seinem nach dem 31. 12. 1997 gefassten Beschluss (Art XXXII Z 14 der Erweiterten Wertgrenzen-N... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den von Mag. Thomas H***** als "zu bestellender Kollisionskurator für die Minderjährige" gestellten Antrag auf pflegschaftsbehördliche Genehmigung des am 24. 11. 2000 geschlossenen notariellen Schenkungsvertrages über mehrere landwirtschaftlich genutzte Grundstücke ab. Das vom Antragsteller angerufene Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 260.000 nicht übersteige und der orden... mehr lesen...
Begründung: Über wechselseitige Unterhaltserhöhungs- bzw -herabsetzungsanträge beider Elternteile entschied das Erstgericht mit Beschluss vom 15. 5. 2001, dass der Vater des Minderjährigen für seinen Sohn vom 1. 3. bis 30. 6. 2000 monatlich S 5.100, vom 1. 7. bis 31. 7. 2000 S 5.700 und ab 1. 8. 2000 monatlich S 2.800 zu zahlen habe; diese Zuspruchsbeträge sind unbekämpft in Rechtskraft erwachsen. Darüber hinaus wurde der Antrag des Minderjährigen, seinen Vater auch zur Zahlung... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht bestätigte die erstgerichtliche Entscheidung und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes nicht S 130.000,-- übersteige und dass der Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Gegen diese ihr am 9. 7. 2001 zugestellte Entscheidung erhob die Antragstellerin am 6. 8. 2001 zu gerichtlichem Protokoll einen Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof verbunden mit einem Antrag an das Landesgericht Sa... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte die Unterhaltsverpflichtung des Vaters gegen den mj. Paul von S 3.500,-- auf S 7.700,-- monatlich. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung mit Beschluss vom 21. 3. 2001 und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zugelassen werde. Der nach einer (innerhalb der 14-tägigen Rechtsmittelfrist zur Post gegebenen) schriftlichen Eingabe an das Rekursgericht, die an das Erstgericht weitergeleitet wurde, vor dieses geladene Va... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht bestätigte die erstgerichtliche Feststellung, dass das Bestandobjekt des Antragstellers bei Anmietung die Ausstattungskategorie C aufgewiesen habe, und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 130.000 nicht übersteige und dass der Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Gegen diese am 23. 4. 2001 zugestellte Rekursentscheidung richtet sich der am 22. 5. 2001 überreichte "außerordentliche" Revisionsrekurs des Antragstellers. Das Erstge... mehr lesen...