Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft I (kurz: BH) vom 31. März 1999 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 20 des Tiroler Abfallwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 50/1990 (kurz: TAWG), die Bewilligung zur Errichtung einer nicht öffentlichen Behandlungsanlage/Klärschlammkompostieranlage für die Behandlung von anaerob stabilisiertem Schlamm-Faulschlamm (Schlüsselnummer (kurz: SN) 94501 laut Abfallkatalog der ÖNORM S 2100), Grün- und Strauchschnitt, Garten- und Parkabfälle (SN 91701), Rinde... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Säumnisbeschwerde gegen den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit beantragte die beschwerdeführende Partei, der Verwaltungsgerichtshof wolle über den beim Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit am 19. Dezember 2001 gestellten Antrag auf Genehmigung zur Ausübung der Tätigkeit eines Fernleitungsunternehmens gemäß § 13 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Z. 4b Gaswirtschaftsgesetz entscheiden, weil der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hierüber bis ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof58/02 Energierecht
Norm: B-VG Art132;GWG 2000 §13 Abs1;GWG 2000 §76a Abs1 idF 2002/I/148;GWG 2000 §78a Abs2 idF 2002/I/148;VwGG §27 Abs1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 13 Abs. 1 Gaswirtschaftsgesetz, BGBl. I Nr. 121/2000, bedurfte die Ausübung der Tätigkeit eines Fernleitungsunternehmens (§ 6 Z. 8 leg. cit.) einer Genehmigung des ... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 11. August 1993 wies der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft den Antrag der beschwerdeführenden Partei vom 18. September 1991, aufrechterhalten durch Eingabe vom 27. November 1992, auf Aufstockung einer auf sie übergegangenen Tierhaltungsbewilligung für 264 Mastkälber um 236 Stück auf insgesamt 500 Mastkälber gemäß § 13 Abs. 1, 2 und 3 Z. 1 des Viehwirtschaftsgesetzes 1983, BGBl. Nr. 621 in der Fassung BGBl. Nr. 374/1992 (im Folgenden: ViehWG), ab. Nach ... mehr lesen...
I. 1. Der Mitbeteiligte dieses verwaltungsgerichtlichen Verfahrens suchte mit Eingabe vom 5. April 1991 um die Erteilung der Baubewilligung für den Zubau eines Kälberstalles sowie eines Lagers auf den Grundstücken Nr. 499, 500 und 495/2, EZ 59 und 969, KG S, an. Die Beschwerdeführer sind Eigentümer von Grundstücken, die den Grundstücken des Mitbeteiligten benachbart sind (hinsichtlich des dieselben Grundstücke betreffenden Verfahrens zur Erteilung einer Widmungsbewilligung nach der St... mehr lesen...
Index: L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanSteiermark55 Wirtschaftslenkung
Norm: ROG Stmk 1974 §25 Abs2;ViehWG §13 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/06/0185
Rechtssatz: Aus der Bewilligungspflicht nach dem ViehWG kann nicht abgeleitet werden, daß ein Betrieb mit mehr als 130 Mastkälbern mit "Landwirtschaft und Forstwirt... mehr lesen...
Index: L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanSteiermark55 Wirtschaftslenkung
Norm: ROG Stmk 1974 §25 Abs2;ROG Stmk 1974 §25 Abs3;ViehWG §13 Abs1;ViehWG §13 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/06/0185
Rechtssatz: Der Umstand, daß nach (bundesgesetzlichen) Bestimmungen eine Bewilligung für das Halten von Tieren erforderlich i... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Masseverwalter in dem mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 5. April 1995 eröffneten Konkurs über das Vermögen des X. in Y. Mit Bescheid vom 8. Mai 1995 hatte die Bezirkshauptmannschaft Reutte (BH) dem Gemeinschuldner gemäß § 27 Abs. 6 des Tiroler Abfallwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 50/1990, (TAWG) aufgetragen, die auf der Nordseite eines bestimmt bezeichneten Grundstückes auf freiem Feld unbefugt abgelagerten Lebensmittelreste im Ausmaß von ca. ... mehr lesen...
Index: L82407 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AWG Tir 1990 §13 Abs1;AWG Tir 1990 §13 Abs2;VVG §4 Abs1;
Rechtssatz: Wie der Verpflichtete es hinnehmen muß, wenn die Kosten der Durchführung eines Auftrages im Wege der Zwangsvollstreckung durch Ersatzvornahme höher sind, als sie bei Durchführung der Arbeiten ohne behördliches Dazwischentreten gewesen wären (Hinweis E 7.11.199... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft W. vom 27. April 1994 wurde der Beschwerdeführer der Übertretung des § 27 Abs. 4 iVm § 13 Abs. 1 Viehwirtschaftsgesetz 1983 (Überschreitung der Tierbestandsobergrenzen ohne Bewilligung) durch das Halten von 71 Zuchtsauen und 217 Mastschweinen für schuldig erkannt. Über den Beschwerdeführer wurde eine Geldstrafe in der Höhe von S 18.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 14 Tage) verhängt. 1.2. Aufgrund der Berufung des Beschwerdeführers e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: ViehWG §13 Abs1;ViehWG §27 Abs4;VStG §6;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, daß verschiedene, vom Bf vorgebrachte wirtschaftliche
Gründe: für die Annahme eines Notstandes nicht ausreichen (hier Überschreitung der in § 13 Abs 1 ViehWG 1983 angeführten Obergrenzen ohne Bewilligung). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Vorarlberg vom 29. Oktober 1993 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, es "als das gemäß § 9 VStG verantwortliche, zur Vertretung nach außen berufene Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der X-Int. Spedition GmbH, am neuen Bahnhof in L, zu verantworten" zu haben, "daß dieses Unternehmen am erwähnten Standort mindestens im Zeitraum zwischen dem 1.7.1990 und 20.1.19... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §13 Abs1;AWG 1990 §39 Abs1 litc Z5;VStG §21 Abs1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993050292.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Schärding vom 19. Oktober 1987 wurde der Beschwerdeführerin zur Last gelegt, sie habe am 21. August 1987 in ihrem landwirtschaftlichen Betrieb in B, 457 Mastschweine gehalten und dadurch den höchstzulässigen Gesamtbestand von 400 Mastschweinen um 14 vH überschritten. Sie habe dadurch § 13 Abs. 1 in Verbindung mit § 27 Abs. 4 des Viehwirtschaftsgesetzes 1983, BGBl. Nr. 621 (im folgenden: ViehWG 1983), verletzt. Über die Beschwerdeführ... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis vom 11. Jänner 1988 legte die Bezirkshauptmannschaft der Beschwerdeführerin zur Last, sie habe am 5. November 1987 in ihrem Betrieb 510 Mastschweine gehalten - dies entspreche einem Gesamttierbestand von 127,5 vH -, obwohl der höchstzulässige Gesamtbestand ohne Bewilligung gemäß § 13 des Viehwirtschaftsgesetzes 1983, BGBl. Nr. 621 in der Fassung BGBl. Nr. 264/1984 und 325/1987 (im folgenden: ViehWG 1983), nicht mehr als 100 % betragen dürfe. Sie habe eine Über... mehr lesen...
Index: 55 Wirtschaftslenkung
Norm: ViehWG §13 Abs1;ViehWG §27 Abs4;
Rechtssatz: Auch das Bereithalten bereits verkaufter Tiere für den Käufer im Betrieb des Verkäufers ist als ein Halten iSd § 27 Abs 4 ViehWG und des § 13 Abs 1 ViehWG zu verstehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1988170149.X03 Im RIS seit 11.07.2001 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: ViehWG §13 Abs1;ViehWG §27 Abs4;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/17/0153 E 12. Mai 1989 RS 2 Stammrechtssatz Bei der Verwaltungsübertretung nach § 13 Abs 1 ViehWG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt nach § 5 Abs 1 VStG. Es ist daher Sache des Besch, alles, was für seine Entlastung spricht, initiativ darzulegen. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein55 Wirtschaftslenkung
Norm: ViehWG §13 Abs1;ViehWG §13h Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: § 13h ViehWG definiert einen Handelsstall als einen tierhaltenden Betrieb, der nur zur kurzfristigen Verwahrung derin § 13 Abs 1 ViehWG genannten Tiere dient und dessen Inhaber neben weiteren Voraussetzungen diese Tiere vorübergehend zum Zwecke der ehestmöglichern Weitergabe hält. Daraus folgt, d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein55 Wirtschaftslenkung
Norm: ViehWG §13 Abs1;ViehWG;VwRallg;
Rechtssatz: Der Begriff des Haltens iSd ViehWG erfaßt nichts anderes als den faktischen Vorgang der Aufzucht einschließlich der Nachzucht, Ernährung, Unterbringung, Pflege und gesundheitliche Betreuung der Tierbestände. Schlagworte Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRa... mehr lesen...
Index: 55 Wirtschaftslenkung
Norm: ViehWG §13 Abs1;
Rechtssatz: Auch durch ein bloß kurzfristiges Überschreiten der Höchstzahlen des § 13 Abs 1 ViehWG - und sei es eine Überschreitung von bloß wenigen Tagen - wird der objektive Verwaltungsstraftatbestand nach § 27 Abs 4 ViehWG verwirklicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1988170149.X02 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein55 Wirtschaftslenkung
Norm: ViehWG §13 Abs1;ViehWG §13 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Aus der Legaldefinition des § 13 Abs 4 ViehWG ergibt sich, daß es sich bei (Mast)Schweinen auch nach abgeschlossener Mast um Mastschweine iS dieser Bestimmung handelt. Schlagworte Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRall... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;AVG §50 Abs1;AVG §50 Abs2;ViehWG §13 Abs1;ViehWG §27 Abs4;VStG §25 Abs1;VStG §25 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0695/77 E VS 26. Juni 1978 VwSlg 9602 A/1978 RS 1(hier überprüft der Amtstierarzt die Einhaltung der Bestandsobergrenzen nach dem ViehWG) Stammrechtssatz Unter der Voraussetzung, dass sowohl die Meldung eines Sicher... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: ViehWG §13 Abs1;ViehWG §27 Abs4;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/17/0153 E 12. Mai 1989 RS 2 Stammrechtssatz Bei der Verwaltungsübertretung nach § 13 Abs 1 ViehWG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt nach § 5 Abs 1 VStG. Es ist daher Sache des Besch, alles, was für seine Entlastung spricht, initiativ darzulegen. ... mehr lesen...
An Frau XY erging folgender, mit 26. März 1981 datierter Bescheid des Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft: BESCHEID Ihrem Antrag vom Oktober 1980 wird gemäß § 13 des Viehwirtschaftsgesetzes 1976, BGBl. Nr. 258, in der Fassung der Viehwirtschaftsgesetz-Novelle 1980, BGBl. Nr. 287, stattgegeben und die Haltung von 16.000 Legehennen in ihrem Betrieb bewilligt. ERGEHT AN: ....." Mit Anbringen vom 12. August 1986 stellte der Beschw... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 20. August 1982 wurde dem Zweitbeschwerdeführer die Haltung von 250 Mastschweinen, 25 Zuchtsauen und 28.000 Masthühnern in seinem Betrieb bewilligt. Mit Schriftsatz vom 24. Februar 1987 beantragte der Zweitbeschwerdeführer "in Abänderung" des Bescheides des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 20. August 1982 die Erteilung einer Haltungsbewilligung für 200 Mastschweine, 12.000 Masthühner und 12.000 Leg... mehr lesen...
Index: 55 Wirtschaftslenkung
Norm: ViehWG §13 Abs1;ViehWG §13 Abs2;
Rechtssatz: Aus der Betriebsbezogenheit einer Tierhaltungsbewilligung ergibt sich auch deren (grundsätzliche) Standortgebundenheit. Ausgehend von dieser Betriebsortgebundenheit ist weiters festzuhalten, daß das Gesetz (anders als etwa § 49 GewO 1973) das Rechtsinstitut einer Standortverlegung nicht kennt. Da das Gesetz eine Standortverlegung eines... mehr lesen...
Index: 55 Wirtschaftslenkung
Norm: ViehWG §13 Abs1;ViehWG §2 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Wenngleich Mastschweine und Zuchtsauen im § 13 Abs 1 ViehWG 1983 als gesonderte Tierbestände angeführt sind, wirken sich Veränderungen des Bestandes an diesen Tierarten auf demselben Markt, nämlich dem Schweinemarkt aus. Wenn die von einem Betriebsinhaber angestrebte Änderung des genehmigten Tierbestandes, Haltung von Mastschweinen s... mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das hg. Erkenntnis vom 10. September 1986, Zl. 86/03/0104, verwiesen, mit dem auf Grund der Beschwerde des Beschwerdeführers der Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 26. Februar 1986, Zl. 13.365/28-I 3/86, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben wurde. Zur Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, wenngleich Mastschweine und Zuchtsauen in § 13 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 24. März 1980 wurde dem Beschwerdeführer die Bewilligung zur Haltung von 90 Zuchtsauen erteilt. Mit Schriftsatz vom 29. April 1986 beantragte der Beschwerdeführer die Genehmigung der Bestandesumwandlung auf 45 Stück Zuchtsauen und 230 Mastschweine. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, aus arbeitstechnischen Gründen habe er gegenüber dem Bescheid vom 24. März 1980 den Zuchtsauenbestand auf 45 Stück verringert und 230 Mastschweine gefüttert. Er sei der Meinung ge... mehr lesen...
Index: 55 Wirtschaftslenkung
Norm: ViehWG 1976 §13 Abs1 idF 1980/287;ViehWGNov 1980 Art3 Abs2;
Rechtssatz: Ausf, daß nach Zusammenrechnung der im konkreten Fall zu halten beabsichtigten Tierbestände die 100 Prozent Gesamtbestand iSd § 13 Abs 1 ViehWG 1976 idF 1980/287 nicht erreicht werden und daher ein an den BMLF gestellter Antrag auf Bewilligung der Tierhaltung mangels Bewilligungspflicht zurückzuweisen ist. ... mehr lesen...