RS Vwgh 1995/9/28 95/17/0154

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Veröffentlicht am 28.09.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
55 Wirtschaftslenkung

Norm

ViehWG §13 Abs1;
ViehWG §27 Abs4;
VStG §6;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, daß verschiedene, vom Bf vorgebrachte wirtschaftliche Gründe für die Annahme eines Notstandes nicht ausreichen (hier Überschreitung der in § 13 Abs 1 ViehWG 1983 angeführten Obergrenzen ohne Bewilligung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995170154.X01

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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