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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ViehWG §13 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen dazu, daß verschiedene, vom Bf vorgebrachte wirtschaftliche Gründe für die Annahme eines Notstandes nicht ausreichen (hier Überschreitung der in § 13 Abs 1 ViehWG 1983 angeführten Obergrenzen ohne Bewilligung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995170154.X01Im RIS seit
25.01.2001