Index
55 WirtschaftslenkungNorm
ViehWG 1976 §13 Abs1 idF 1980/287;Rechtssatz
Ausf, daß nach Zusammenrechnung der im konkreten Fall zu halten beabsichtigten Tierbestände die 100 Prozent Gesamtbestand iSd § 13 Abs 1 ViehWG 1976 idF 1980/287 nicht erreicht werden und daher ein an den BMLF gestellter Antrag auf Bewilligung der Tierhaltung mangels Bewilligungspflicht zurückzuweisen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1987170309.X02Im RIS seit
13.03.1992