RS Vwgh 1992/7/30 88/17/0149

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Veröffentlicht am 30.07.1992
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Index

55 Wirtschaftslenkung

Norm

ViehWG §13 Abs1;
ViehWG §27 Abs4;

Rechtssatz

Auch das Bereithalten bereits verkaufter Tiere für den Käufer im Betrieb des Verkäufers ist als ein Halten iSd § 27 Abs 4 ViehWG und des § 13 Abs 1 ViehWG zu verstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988170149.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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