Index
55 WirtschaftslenkungNorm
ViehWG §13 Abs1;Rechtssatz
Auch durch ein bloß kurzfristiges Überschreiten der Höchstzahlen des § 13 Abs 1 ViehWG - und sei es eine Überschreitung von bloß wenigen Tagen - wird der objektive Verwaltungsstraftatbestand nach § 27 Abs 4 ViehWG verwirklicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988170149.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
12.09.2009