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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ViehWG §13 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/17/0153 E 12. Mai 1989 RS 2Stammrechtssatz
Bei der Verwaltungsübertretung nach § 13 Abs 1 ViehWG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt nach § 5 Abs 1 VStG. Es ist daher Sache des Besch, alles, was für seine Entlastung spricht, initiativ darzulegen.
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Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988170169.X01Im RIS seit
27.11.2000Zuletzt aktualisiert am
15.06.2010