Index: 55 Wirtschaftslenkung
Norm: ViehWG §13 Abs1;
Rechtssatz: Obwohl Mastschweine und Zuchtsauen in § 13 Abs 1 ViehWG 1983 als gesonderte Tierbestände angeführt sind, wirken sich Veränderungen des Bestandes an diesen Tierarten auf demselben Markt, nämlich dem Schweinemarkt, aus. Wenn daher statt einer bestimmten Zahl von Zuchtsauen eine bestimmte Zahl von Mastschweinen gehalten wird, so ist damit nicht notwendig... mehr lesen...
Index: 55 Wirtschaftslenkung
Norm: ViehWG §13 Abs1;ViehWG §13 Abs2;
Rechtssatz: Die Aufrechnungsregel des zweiten Unterabsatzes im § 13 Abs 1 ViehWG 1983 ist nur für die Frage der Berechnung des bewilligungfrei zugelassenen Tierhaltungsbestandes von Relevanz. Die Bewilligung größerer Tierbestände hat sich gemäß § 13 Abs 2 dritter Satz ViehWG 1983 (unter Statuierung eines Aufrechnungsverbotes) auf bestimmte Tierart... mehr lesen...
Index: 55 Wirtschaftslenkung
Norm: ViehWG §13 Abs1 idF 1980/287;ViehWG §13 Abs2 idF 1980/287;ViehWG 1976 §13 idF 1978/270;ViehWGNov 1980 Art3 Abs2;
Rechtssatz: Wurde eine Bewilligung nach § 13 Abs 1 ViehWG 1976 idF BGBl 1978/270 erteilt, so gilt auch für einen solchen Betrieb die Neuregelung des § 13 Abs 1 ViehWG idF BGBl 1980/287, wobei lediglich an die Stelle der dort genannten Höchstgrenzen die mit der Bewillig... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: ViehWG §13 Abs1;ViehWG §13 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Werden Mastschweine und Zuchtsauen in einem § 13 Abs 1 ViehWG übersteigenden Ausmaß gehalten, ohne dass der Betriebsinhaber im Besitz einer Bewilligung nach Abs 2 dieser Gesetzesstelle ist, dann kommt als übertretene Gebots- bzw. Verbotsnorm nur § 13 Abs 1 ViheWG in Frage. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: ViehWG §13 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsübertretung nach § 13 Abs 1 ViehWG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt nach § 5 Abs 1 VStG. Es ist daher Sache des Besch, alles, was für seine Entlastung spricht, initiativ darzulegen. Schlagworte Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Diverses ... mehr lesen...
Index: 55 Wirtschaftslenkung
Norm: ViehWG §13 Abs1 idF 1987/325;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, weswegen im Beschwerdefall, in welchem Antrag der Bfr auf nachträgliche Erteilung einer Haltungsbewilligung für Zuchtsauen und Mastschweine als sogen. "verspäteter Wahrungsanspruch" zu werten und demgemäß als Neuantrag zu behandeln war, jedenfalls das Tatbestandsmerkmal des § 13 Abs 1 VWG "Gewährleistung stabiler Verhäl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: ViehWG §13 Abs1;ViehWG §13 Abs2;ViehWG §24 Abs4;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs 4 VWG 1983 handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt iSd § 5 Abs 1 VStG (Hinweis E 18.11.1971, 951/70, VwSlg 8108 A/1971). Ob eine nach § 13 Abs 2 VWG 1983 erforderliche Haltungsbewilligung im Wege einer Antragstellung nach Art 3 Abs 2 VW... mehr lesen...