Der Beschwerdeführer steht als Professor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die BHAK/BHAS O. Mit Eingabe vom 4. April 2002 stellte der Beschwerdeführer folgenden Antrag (Hervorhebungen im Original, Anonymisierung durch den Verwaltungsgerichtshof): "An das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Über den Landesschulrat für X. Über die Direktorin der BHAK O. Brandschutzbeauftragter - Einrechnung I... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §9 Abs3 idF 2004/I/176;GehG 1956 §61 Abs1;
Rechtssatz: Ein Antrag auf gesonderte Feststellung der Einrechnung einer Nebenleistung ist unzulässig, wenn sich der Anspruch auf Einrechnung (unmittelbar) aus dem Gesetz (BLVG) bzw. einer Verordnung (Einrechnungsverordnung) ergibt, weil ein anderes Verfahren zur Verfügung steht, in dem diese Frage geklärt werde... mehr lesen...
Index: 64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §9 Abs3 idF 2004/I/176;
Rechtssatz: Jede im Zusammenhang mit seiner schulischen Tätigkeit erbrachte Nebenleistung des Lehrers, die nicht schon nach den sonstigen Bestimmungen des BLVG erfasst ist, ist als solche im Sinne des § 9 Abs. 3 BLVG anzusehen ist (vgl. das hg. Erkenntnis vom 7. März 1984, Zl. 82/09/0100). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §9 Abs3 idF 2004/176;GehG 1956 §61 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/12/0148 E 16. März 2005 RS 1 Stammrechtssatz Die vom Beschwerdeführer beantragte Einrechnung von Nebenleistungen hätte im Falle der Antragsstattgebung durch Erlassung eines konstitutiven Bescheides zu erfolgen gehabt. Erst bei Vorliegen eines solchen (positiven) Bescheides ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand, bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand, als Fachlehrer der Verwendungsgruppe L 2a 2 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war die Höhere Technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt M. (kurz: HTL), bei der er (soweit hier von Interesse jedenfalls) ab dem Schuljahr 1993/94 zusätzlich zur Unterrichtserteilung auch als Werkstättenleiter tätig war. Mit Antrag vom 16. März 1994 an den Landesschulrat für Niederösterreich ... mehr lesen...
Der 1944 geborene Beschwerdeführer stand seit 1. Jänner 1979 bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31. Oktober 2003 als Fachlehrer der Verwendungsgruppe L 2a 2 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war die Höhere Technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt M. (kurz: HTL), bei der er (soweit hier von Interesse jedenfalls) ab dem Schuljahr 1993/94 zusätzlich zur Unterrichtserteilung auch als Werkstättenleiter tätig war. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: BLVG 1965 §9 Abs3 idF 1993/256;BLVG 1965 §9 Abs3 idF 2000/I/142;BLVG LehrverpflichtungsV 1973 §5 idF 1978/547;GehG 1956 §61 Abs1;SchUG 1986 §53 idF 1992/455;VwRallg;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits in den Erkenntnissen vom 16. März 2005, Zlen. 2001/12/0221, 0222 und 0225, ausgeführt hat, ist be... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Professor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Höhere technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt Bregenz (im Folgenden: HTBLVA), wo er die Gegenstände "Wirtschaftliche Bildung, Rechts- und Staatsbürgerkunde" und "Textverarbeitung (Stenotypie)" unterrichtet. Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalls wird auf die hg. Erkenntnisse vom 24. Juni 1998, Zl. 98/12/0058 = Slg. 14.928/A (siehe dazu näher unter A), u... mehr lesen...
Der 1944 geborene Beschwerdeführer stand seit 1. Jänner 1979 bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31. Oktober 2003 als Fachlehrer der Verwendungsgruppe L2A2 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war die Höhere Technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt M (kurz: HTL), bei der er (soweit hier von Interesse jedenfalls) ab dem Schuljahr 1993/94 zusätzlich zur Unterrichtserteilung auch als Werkstättenleiter tätig war. Mit Ant... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §9 Abs3 idF 1993/256;GehG 1956 §61 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die vom Beschwerdeführer beantragte Einrechnung von Nebenleistungen hätte im Falle der Antragsstattgebung durch Erlassung eines konstitutiven Bescheides zu erfolgen gehabt. Erst bei Vorliegen eines solchen (positiven) Bescheides nach § 9 Abs. 3 BLVG 1965 könnte eine Berücksichtigung der erfolgten Ei... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: BLVG 1965 §9 Abs3 idF 1993/256;BLVG 1965 §9 Abs3 idF 2000/I/142;BLVG LehrverpflichtungsV 1973 §5 idF 1978/547;B-VG Art139;B-VG Art7 Abs1;GehG 1956 §61 Abs1;SchUG 1986 §53 idF 1992/455;StGG Art2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/12/0225
Serie (erledigt im gleichen ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §9 Abs1;BLVG 1965 §9 Abs2;BLVG 1965 §9 Abs3 idF 1993/256;BLVG 1965 §9 Abs3 Z2 idF 1993/256;GehG 1956 §61 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/12/0172 E 13. September 2002 RS 2
(hier: ohne Klammerausdruck) Stammrechtssatz Nach Z. 2 des § 9 Abs. 3 BLVG können nur jene Nebenleistungen nach § 9 Abs. 3 BLVG eingerechnet werden, die nicht ohnehin schon... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: BLVG 1965 §9 Abs3 idF 1993/256;BLVG 1965 §9 Abs3 idF 2000/I/142;BLVG LehrverpflichtungsV 1973 §5 Abs3 idF 1978/547;GehG 1956 §61 Abs1;SchUG 1986 §53 idF 1992/455;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/12/0225
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2001/12/0222 E 16. März 2005 ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §9 Abs3 Z1 idF 1993/256;GehG 1956 §61 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes kommt gerade der Gesamtstückzahl der vom Beschwerdeführer gesammelten Arbeitsunterlagen - soweit es sich nicht nur um Kopien handelt (was auf Grund der bisher getroffenen Feststellungen nicht beurteilt werden kann) - eine besondere Bedeutung zu; sollte... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §9 Abs3 idF 1993/256;GehG 1956 §61 Abs1 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Dem Vorerkenntnis vom 13. September 2002, Zl. 99/12/0172, ist zu entnehmen, dass die rechtsgestaltende Einrechnung einer Nebenleistung nach § 9 Abs. 3 BLVG 1965 auch Zeiträume erfassen kann, welche vor Erlassung des Einrechnungsbescheides gelegen sind. Ob diese... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §9 Abs3 idF 1993/256;BLVG 1965 §9 Abs3 Z1 idF 1993/256;BLVG 1965 §9 Abs3 Z2 idF 1993/256;GehG 1956 §61 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/12/0172 E 13. September 2002 RS 3 Stammrechtssatz Fehlt auch nur eine der beiden Voraussetzungen des § 9 Abs. 3 BLVG, ist eine Einrechnung nach dieser Gesetzesstelle rechtlich ausgeschlossen. ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: BLVG 1965 §9 Abs3 idF 1993/256;BLVG 1965 §9 Abs3 Z1 idF 1993/256;GehG 1956 §61 Abs1 Z2;SchUG 1986 §18 Abs1;SchUG 1986 §18 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/12/0172 E 13. September 2002 RS 1 Stammrechtssatz Die Einrechenbarkeit einer Leistung nach § 9 Abs. 3 BLVG setzt nach Z. 1 voraus, dass sie der Lehrer außerhalb der mit dem Unterric... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §9 Abs3 Z1 idF 1993/256;GehG 1956 §61 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof teilt nicht die Ansicht der belangten Behörde, wonach die "pädagogische Aufbereitung von gesammelten Materialien" (im Verständnis der Erstellung von Stellungnahmen, Zusammenfassungen, Skripten, eigenen Lernbehelfen) erforderlich sei, um in diesem Zusammenhang überhaupt ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: AVG §56;BLVG 1965 §9 Abs3 idF 1993/256;BLVG 1965 §9 Abs3 idF 2000/I/142;BLVG LehrverpflichtungsV 1973 §5 idF 1978/547;GehG 1956 §61 Abs1;SchUG 1986 §53 idF 1992/455; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/12/0225
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2001/12/0222 E 16. März 2005 Hinweis... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: BLVG 1965 §9 Abs3 idF 1993/256;BLVG 1965 §9 Abs3 idF 2000/I/142;BLVG LehrverpflichtungsV 1973 §5 Abs1 Z6 idF 1978/547;BLVG LehrverpflichtungsV 1973 §5 Abs3 idF 1978/547;GehG 1956 §61 Abs1;SchUG 1986 §53 idF 1992/455;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/12/0225
Serie (erledigt im gl... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §9 Abs3 idF 2000/I/142;GehG 1956 §61 Abs1 Z2;GehG 1956 §61b Abs1 idF 2000/I/142;GehG 1956 §61b Abs3 idF 2000/I/142;
Rechtssatz: Durch das Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl. I Nr. 142/2000, wurde die Mehrdienstleistungsvergütung der Lehrer umgestellt. Organisationsmäßig vorgesehene und tatsächlich bestehende Kustodiate werden seitdem durch die in § 61b Abs. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Professor (L1) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wird an der Höheren Technischen Bundeslehranstalt (im Folgenden HTBLA) K. verwendet. Im Februar 1999 stellte er einen undatierten, am 22. Februar 1999 eingelangten, Antrag "auf Einrechnung von Nebenleistungen lt. Vdg. BmfukA BGBl. Nr. 29/99" an den Landesschulrat für Steiermark (im Folgenden kurz LSR). Darin brachte er Folgendes vor: "Ich unterrichte an der Höheren Abteilung für... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: AVG §56;BLVG 1965 §9 Abs3 idF 2000/I/142;BLVG LehrverpflichtungsV 1973 §10 idF 1999/II/029;BLVG LehrverpflichtungsV 1973 §6 idF 1999/II/029;BLVG LehrverpflichtungsV 1973 §8 idF 1999/II/029;BLVG LehrverpflichtungsV 1973 §9 idF 1999/II/029;GehG 1956 §61 Abs1;
Rechtssatz: Ein Antrag auf gesonderte Feststellung einer sich (unmittelbar) aus de... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §9 Abs3 idF 2000/I/142;BLVG 1965 §9 Abs3a idF 2000/I/142;BLVG LehrverpflichtungsV 1973 §10 idF 1999/II/029;BLVG LehrverpflichtungsV 1973 §6 idF 1999/II/029;BLVG LehrverpflichtungsV 1973 §7;BLVG LehrverpflichtungsV 1973 §8 idF 1999/II/029;BLVG LehrverpflichtungsV 1973 §9 Abs1 idF 1999/II/029;GehG 1956 §61 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Frage nach dem Berechnun... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §9 Abs3 idF 2000/I/142;BLVG LehrverpflichtungsV 1973 §10 idF 1999/II/029;BLVG LehrverpflichtungsV 1973 §6 idF 1999/II/029;BLVG LehrverpflichtungsV 1973 §8 idF 1999/II/029;BLVG LehrverpflichtungsV 1973 §9 Abs1 idF 1999/II/029;GehG 1956 §61 Abs1;
Rechtssatz: Die für die Tätigkeit der Betreuung von IT-Arbeitsplätzen in Betracht kommenden Bestimmungen der BL... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Professor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Bundeshandelsakademie I in Salzburg (im Folgenden: HAK). Für den 24. September 1997, der als Tag des Landespatrons gemäß § 2 Abs. 4 Z. 1 des Schulzeitgesetzes (SchZG) schulfrei war, wurde vom Direktor der HAK eine pädagogische Konferenz mit dem Thema "Action Research - Reflexion über unseren Beruf" anberaumt; die Teilnahme war für die Lehrer verpflichtend. Der ... mehr lesen...
Index: 64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §9 Abs3;
Rechtssatz: Die Anwendbarkeit des § 9 Abs. 3 BLVG 1965 scheidet im Beschwerdefall wegen der fehlenden Nachhaltigkeit (einmalige Teilnahme an einer Konferenz im Ausmaß von drei Stunden), die sich aus dem Vergleich zu den im Abs. 1 und 2 angeführten Leistungen ergibt, von vornherein aus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Professor (L 1-Lehrer) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Höhere technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt Bregenz (im Folgenden kurz HTBLVA), wo er die Gegenstände "Wirtschaftliche Bildung, Rechts- und Staatsbürgerkunde" und "Textverarbeitung (Stenotypie)" unterrichtet. Der vorliegende Beschwerdefall (siehe dazu näher unter B) steht im Zusammenhang mit dem mit hg. Erkenntnis vom 24. Juni 1998, Zl.... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §9 Abs1;BLVG 1965 §9 Abs2;BLVG 1965 §9 Abs3 idF 1993/256;BLVG 1965 §9 Abs3 Z2 idF 1993/256;GehG 1956 §61 Abs1 Z2 idF 1994/016;
Rechtssatz: Ein Argument der belangten Behörde stellt auf das Nichtvorliegen der Voraussetzung nach § 9 Abs. 3 Z. 2 BLVG ab. Zutreffend hat der Beschwerdeführer darauf hingewiesen, dass der Verwaltungsgerichtshof im Vorerkenntnis... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §9 Abs3 idF 1993/256;BLVG 1965 §9 Abs3 Z1 idF 1993/256;BLVG 1965 §9 Abs3 Z2 idF 1993/256;GehG 1956 §61 Abs1 Z2 idF 1994/016;
Rechtssatz: Fehlt auch nur eine der beiden Voraussetzungen des § 9 Abs. 3 BLVG, ist eine Einrechnung nach dieser Gesetzesstelle rechtlich ausgeschlossen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...