RS Vwgh 2002/10/23 99/12/0039

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Veröffentlicht am 23.10.2002
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Index

64/02 Bundeslehrer

Norm

BLVG 1965 §9 Abs3;

Rechtssatz

Die Anwendbarkeit des § 9 Abs. 3 BLVG 1965 scheidet im Beschwerdefall wegen der fehlenden Nachhaltigkeit (einmalige Teilnahme an einer Konferenz im Ausmaß von drei Stunden), die sich aus dem Vergleich zu den im Abs. 1 und 2 angeführten Leistungen ergibt, von vornherein aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999120039.X06

Im RIS seit

30.01.2003

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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