Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Anfechtungsvorbringen und Vorverfahren 1. Am 22. März 2018 erfolgte beim Bundesministerium für Inneres die Anmeldung des Volksbegehrens "Für verpflichtende Volksabstimmungen" durch den Anfechtungswerber als Bevollmächtigten und seine Stellvertreterin. Das Volksbegehren wurde am 4. April 2018 zugelassen und im zentralen Wählerregister registriert. 2. Am 25. Oktober 2018 brachten der Anfechtungswerber und vier namhaft gemachte Stellvertreter den Antr... mehr lesen...
Index: 10/06 Direkte Demokratie
Norm: B-VG Art 141 Abs1 lithB-VG Art41 Abs2VolksbegehrenG 2018 §4, §5, §6, §10, §11, §14NRWO §15 Abs3, §16 Abs2, §17WählerevidenzG §4E-GovernmentG §4VfGG §7 Abs1VfGG §67 Abs1
Leitsatz: Abweisung der Anfechtung des Volksbegehrens "Für verpflichtende Volksabstimmungen"; ordnungsgemäße und vollständige Veröffentlichung der
Begründung: des Volksbegehrens durch die Bundeswahlbehörde; persönliche Ausübung des Wahlr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Mit der vorliegenden Wahlanfechtung begehrt die einschreitende wahlwerbende Partei mit näherer
Begründung: , der Verfassungsgerichtshof wolle "das Verfahren zur Wahl für den Nationalrat am 1. Oktober 2006 zur Gänze, also von Beginn an, [...] für nichtig erklären und als rechtswidrig aufheben." Die Bundeswahlbehörde legte die Wahlakten vor und erstattete eine Gegenschrift, in der sie die Abweisung der Wahlanfechtung... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/04 Wahlen
Norm: B-VG Art26B-VG Art141 Abs1 litaB-VG Art141 Abs1 zweiter und dritter SatzNRWO 1992 §97, §98, §100, §101VfGG §67 Abs1, §69 Abs2, §70 Abs1
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung der Nationalratswahl 2006 durch die Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ); keine Bedenken gegen die so genannte Vierprozentklausel und die Einteilung in Regionalwahlkreise in Hinblick auf das Verhältniswahlsystem ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Eingabe vom 25. Mai 2006 focht H F die Wahl in die Gemeindevertretung der Stadt Innsbruck vom 23. April 2006 aus näher dargelegten Gründen an. 2.1. Nach §15 Abs2 iVm §67 Abs1 VfGG hat die Wahlanfechtungsschrift ua. ein bestimmtes Begehren, und zwar "den begründeten Antrag auf Nichtigerklärung des Wahlverfahrens oder eines bestimmten Teiles desselben zu enthalten". Fehlt ein solches Begehren, leidet die Wahlanfechtung an einem nicht verbesserung... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit einer als "Anfechtung einer Wahl nach §67 VfGG" bezeichneten Eingabe vom 17.4.2000 focht der zustellungsbevollmächtigte Vertreter der wahlwerbenden Gruppe "Jürgen Seiner und die Buntkarierten", Jürgen Seiner, namens dieser Wählergruppe die "Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterdirektwahlen der Stadtgemeinde Dornbirn" vom 2.4.2000 aus im Einzelnen näher dargelegten Gründen an. Schließlich heißt es in der Eingabe wörtlich: "Wir fordern sie daher auf - nach §... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Eingabe vom 20.4.2000 focht W S erkennbar im Namen der "Liste Vorkloster" die Wahl in die Gemeindevertretung der Stadt Bregenz vom 2.4.2000 aus näher dargelegten Gründen an. 2.1. Nach §15 Abs2 iVm §67 Abs1 VerfGG 1953 hat die Wahlanfechtungsschrift ua. ein bestimmtes Begehren, und zwar "den begründeten Antrag auf Nichtigerklärung des Wahlverfahrens oder eines bestimmten Teiles desselben zu enthalten". Fehlt ein solches Begehren, leidet die Wahlanfe... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §15 Abs2VfGG §17 Abs2VfGG §67 Abs1ZPO §63 Abs1
Rechtssatz: Zurückweisung einer Wahlanfechtung mangels (begründeten) Antrags auf Nichtigerklärung des Wahlverfahrens; kein verbesserungsfähiger Formmangel; kein Eingehen auf den für den "Fall von Anwaltspflicht" gestellten Verfahrenshilfeantrag mangels Anwaltszwangs für Wahlanfechtung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Am 15.3.1998 fanden die von der Tiroler Landesregierung mit Kundmachung vom 2.12.1997, LGBl. 1997/84, ausgeschriebenen Wahlen zum Gemeinderat der Gemeinden des Landes Tirol, darunter die Gemeinde Seefeld in Tirol, statt. Dieser Wahl lagen die von den folgenden wahlwerbenden Parteien eingebrachten, gemäß §45 Tiroler Gemeindewahlordnung 1994 (im Folgenden: GWO), LGBl. 88 idF 1995/94, abgeschlossenen und veröffentlichten Wahlvorschläge zugrunde: Lis... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaTir GdWO 1994 §65VfGG §67 Abs1
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung einer Gemeinderatswahl; keine
hinreichende Substantiierung des Vorbringens
Rechtssatz: Keine Stattgabe der Anfechtung der Gemeinderatswahl in der Gemeinde Seefeld in Tirol vom 15.03.98; keine hinreichende Substantiierung der behaupteten Rechtsw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Am 17. Dezember 1995 fand die von der Bundesregierung am 19. Oktober 1995 im Bundesgesetzblatt 692/1995 ausgeschriebene Wahl zum Nationalrat statt. 1.2. Dieser Wahl lagen die von den folgenden wahlwerbenden Parteien eingebrachten, gemäß §49 und §106 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 (NRWO) abgeschlossenen und veröffentlichten Wahlvorschläge zugrunde: Landeswahlvorschläge Burgenland Liste 1, Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) Liste ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/04 Wahlen
Norm: B-VG Art26B-VG Art141 Abs1B-VG Art141 Abs1 dritter SatzB-VG Art141 Abs1 litaVfGG §19 Abs4VfGG §27VfGG §66VfGG §67 Abs1VfGG §67 ffVfGG §70 Abs1NRWO 1992 §15NRWO 1992 §23NRWO 1992 §36NRWO 1992 §37NRWO 1992 §39NRWO 1992 §63NRWO 1992 §67NRWO 1992 §68NRWO 1992 §71NRWO 1992 §75NRWO 1992 §78NRWO 1992 §81NRWO 1992 §84, §85
Leitsatz: Teilweise Stattgabe der Anfechtung der Nationalratswahl 1995 durch
d... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §67 Abs1
Rechtssatz: Zurückweisung von gegen Gemeinderatswahlen in Niederösterreich gerichtete Eingaben aufgrund eines nicht verbesserungsfähigen Mangels; unklar formulierte Wahlanfechtungsschriften, teils unzusammenhängender und wirrer Inhalt Entscheidungstexte W I-6/95,W I-7/95 ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Verordnung vom 18. Oktober 1994, LGBl. 0350/66-0, schrieb die Niederösterreichische Landesregierung die Gemeinderatswahlen für alle Gemeinden Niederösterreichs (mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut) aus, die am Sonntag, dem 19. März 1995, stattfanden. Offenbar mit Bezugnahme auf diese Wahlen brachte Mag. F G beim Verfassungsgerichtshof am 31. März 1995 zwei - zur gemeinsamen Erledigung verbundene - Eingaben ein, die mit "Beschwerde*Klage*Antrag*Anfec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 2. Dezember 1993, LGBl. 143/1993, wurde die Wahl des Salzburger Landtags für Sonntag, den 13. März 1994, ausgeschrieben und als Stichtag der 1. Jänner 1994 festgelegt. 1.1.2. Dieser Wahl lagen von der Landeswahlbehörde überprüfte, gemäß §46 der Salzburger Landtagswahlordnung 1978, LGBl. 82/1978 (LWO), idF LGBl. 39/1981, 51/1984, 93/1988 und 136/1993, abgeschlossene und veröffentlichte Wahlvorschläg... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0300 Landtagswahl
Norm: B-VG Art140 Abs7 dritter SatzB-VG Art141 Abs1 litaSbg LandtagswahlO 1978 §1 Abs2Sbg LandtagswahlO 1978 §10Sbg LandtagswahlO 1978 §94 Abs1Sbg LandtagswahlO 1978 §95 Abs1 und Abs2Sbg Landes-VerfassungsG 1945 Art13 Abs2VfGG §67 Abs1VfGG §70 Abs1
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung der Wahl zum Salzburger Landtag nach
Aufhebung von Bestimmungen des Sbg Landes-Verfass... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 2. Dezember 1993, LGBl. 143/1993, wurde die Wahl des Salzburger Landtags für Sonntag, den 13. März 1994, ausgeschrieben und als Stichtag der 1. Jänner 1994 festgelegt. Dieser Wahl lagen von der Landeswahlbehörde überprüfte, gemäß §46 der Salzburger Landtagswahlordnung 1978, LGBl. 82/1978 (LWO), idF LGBl. 39/1981, 51/1984, 93/1988 und 136/1993, abgeschlossene und veröffentlichte Wahlvorschläge folgend... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0300 Landtagswahl
Norm: B-VG Art95B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätSbg LandtagswahlO 1978 §1 Abs2Sbg LandtagswahlO 1978 §10Sbg LandtagswahlO 1978 §94 Abs1Sbg LandtagswahlO 1978 §95 Abs1 und Abs2Sbg Landes-VerfassungsG 1945 Art13 Abs2VfGG §67 Abs1
Leitsatz: Aufhebung von Bestimmungen des Sbg Landes-VerfassungsG 1945 und der
Sbg LandtagswahlO 1978 über die Wahlbezirkseinteilung und die
Mandat... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Verordnung vom 19. Juli 1994, BGBl. 553, schrieb die Bundesregierung die Wahl zum Nationalrat aus, die am Sonntag, dem 9. Oktober 1994, stattfand. Am 23. September 1994 brachte Mag. F G beim Verfassungsgerichtshof eine mit "Beschwerde*Klage*Antrag*Anfechtung" betitelte und auf die (einzeln angeführten) Art137 bis 145 B-VG gestützte Eingabe ein. Er nennt sich darin "Beschwerdeführer" und "zustellungsbevollmächtigter Vertreter" (einer näher genannten "Liste"... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitVfGG §67 Abs1
Rechtssatz: Zurückweisung einer als Anfechtung der Nationalratswahl 1994 aufgefaßten Eingabe mangels Konkretisierung der Wahlanfechtungsgründe; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos. Das unklar und verworren abgefaßte Anfechtungsvorbringen erschöpft s... mehr lesen...
Begründung: 1.1. In Wien fanden am 10. November 1991 die vom Bürgermeister gemäß §3 Wiener Gemeindewahlordnung, LGBl. 17/1964 idF 13/1978, am 13. September 1991 im Amtsblatt der Stadt Wien ausgeschriebenen Wahlen zum Gemeinderat und zu den Bezirksvertretungen statt. Am 14. November 1991 brachten 1. der "Wahlwerber" F J G und 2. die "wahlwerbenden Parteilisten" a) F J G, b) Der Norden-(Mühlviertel)Weinviertel(Waldviertel) und c) Der Norden-(M)W(W)/KUVE-KDMT, vertreten durch... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitVfGG §67 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung einer Wahlanfechtung mangels Konkretisierung der
Wahlanfechtungsgründe; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als
aussichtslos
Rechtssatz: Zurückweisung einer Anfechtung der Wahlen zum Gemeinderat und zu den Bezirksvertretungen in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Der Stadtsenat der Landeshauptstadt Graz besteht gemäß §26 des Statuts der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 71, 72/1987 (Statut 1967), aus elf Mitgliedern, und zwar aus dem Bürgermeister, den Bürgermeister-Stellvertretern und den Stadträten. 1.1.2. Mit Schreiben vom 2. März 1991, beim Bürgermeister eingelangt am 4. März 1991, teilte die - von der Wahlpartei der ÖVP vorgeschlagene - Stadträtin Dkfm. Ruth Feldgrill-Zankel dem ... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1010 Stadtrecht
Norm: B-VG Art60 Abs1B-VG Art117 Abs5B-VG Art141 Abs1 litbGrazer Statut 1967 §21 Abs4Grazer Statut 1967 §26Grazer Statut 1967 §27 Abs4Grazer Statut 1967 §27 Abs5Grazer Statut 1967 §51VfGG §67 Abs1VfGG §67 Abs2VfGG §68 Abs1
Leitsatz: Aufhebung der Wahl in den Stadtsenat der Landeshauptstadt Graz vom
21.03.91 wegen rechtswidrigen Verhaltens des Wahlleiters;
Unbedenklichkeit der Mehrheitswahl bei Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 17. März 1991 fanden in Vorarlberg die von der Vorarlberger Landesregierung gemäß §1 Abs3 Landwirtschaftskammer-Wahlordnung (LKWO), LGBl. 8/1976, im Vorarlberger Landesgesetzblatt Nr. 1/1991 und durch Anschlag an den Amtstafeln der Gemeinden ausgeschriebenen Wahlen in die (aus 18 gewählten Mitgliedern und einem vom Vorarlberger Raiffeisenverband bestellten Mitglied bestehende Vollversammlung der) Landwirtschaftskammer statt. 1.1.2. Diesen Wah... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6000 Landwirtschaftskammer
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art141 Abs1 litaVlbg LandwirtschaftskammerG §10 Abs1Vlbg LandwirtschaftskammerG §11 Abs1Vlbg LandwirtschaftskammerG §21 Abs1Vlbg LandwirtschaftskammerG §24VfGG §67 Abs1
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung der Wahlen in die Vlbg
Landwirtschaftskammer; hinreichende inhaltliche Bestimmtheit der
Verordnungsermächti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 24. Jänner 1988 fanden die vom Bürgermeister der Landeshauptstadt Graz gemäß §2 Gemeindewahlordnung Graz 1986 (GWO), LGBl. 91/1986, am 6. November 1987 kundgemachten Wahlen des Gemeinderats und der Bezirksvorsteher der Landeshauptstadt Graz statt. 1.1.2.1. Der Wahl zum Gemeinderat lagen gemäß §42 GWO abgeschlossene und am 15. Jänner 1988 veröffentlichte Wahlvorschläge folgender Wahlparteien zugrunde: Liste 1: Österrei... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaB-VG Art141 Abs1 litbGrazer Statut 1967 §§4 ffGrazer GemeindewahlO 1986 §37 Abs3a Z1, §37 Abs3b Z1VfGG §67 Abs1, §67 Abs2VfGG §68 Abs1Grazer GemeindewahlO 1986 §82 Abs1Grazer GemeindewahlO 1986 §39, §42
Leitsatz: Art141 Abs1 lita und litb B-VG; VerfGG §67 Abs1 undAbs2; GemeindewahlO Graz 1986; Anfechtung der Wahlen desGemeinderates und der Bezirks... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 8. November 1987 fand die vom Bürgermeister der Bundeshauptstadt Wien gemäß §3 der Wiener Gemeindewahlordnung (GWO), LGBl. 17/1964 idF LGBl. 34/1987, im Amtsblatt der Stadt Wien vom 11. September 1987, Heft 37a, ausgeschriebene Wahl der Bezirksvertretungen - darunter die Wahl der Bezirksvertretung für den 15. Wiener Gemeindebezirk - statt. 1.1.2. Dieser Wahl lagen die von folgenden Wahlparteien eingebrachten, gemäß §50 GWO abgesch... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PrüfungsmaßstabB-VG Art141 Abs1 vorletzter SatzB-VG Art141 Abs1 litaWr GemeindewahlO 1964 (Wr GdWO 1964) §1 Abs2, §51 Abs1, §62 Abs1, §76 Abs2VfGG §67 Abs1VfGG §68 Abs1VfGG §70 Abs1Wr Stadtverfassung §61a
Leitsatz: Bezirksvertretung - allgemeiner Vertretungskörper; Verwendung
verschiedenfarbiger Wahlkuverts für Männer und Frauen zur
Stimmabgabe - im... mehr lesen...