Index
10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §67 Abs1Rechtssatz
Zurückweisung von gegen Gemeinderatswahlen in Niederösterreich gerichtete Eingaben aufgrund eines nicht verbesserungsfähigen Mangels; unklar formulierte Wahlanfechtungsschriften, teils unzusammenhängender und wirrer Inhalt
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Formerfordernisse, VfGH / MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1996:WI6.1995Dokumentnummer
JFR_10039774_95W00I06_01