RS Vfgh 1996/2/26 WI-6/95, WI-7/95

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Veröffentlicht am 26.02.1996
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §67 Abs1

Rechtssatz

Zurückweisung von gegen Gemeinderatswahlen in Niederösterreich gerichtete Eingaben aufgrund eines nicht verbesserungsfähigen Mangels; unklar formulierte Wahlanfechtungsschriften, teils unzusammenhängender und wirrer Inhalt

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Formerfordernisse, VfGH / Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1996:WI6.1995

Dokumentnummer

JFR_10039774_95W00I06_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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