Begründung: 1. Der Einschreiter beantragt die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung eines Individualantrages gemäß Art140 B-VG hinsichtlich der §§6 und 7 RAPG, §2 Abs1 und 2 RAO und §37 Abs1 Z2 und 3 RAO, offensichtlich weil er den Beruf eines Rechtsanwaltes ohne die hierfür notwendige Verwendungszeit (§§2 Abs1 und 2, 37 Abs1 Z3 RAO) ausüben will. 2.1. Nach der ständigen Judikatur des Verfassungsgerichtshofes setzt die Antragslegitimation nach Art140 ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitRAO §2, §37RechtsanwaltsprüfungsG §6, §7
Leitsatz: Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung einesIndividualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen desRechtsanwaltsprüfungsgesetzes und der RAO betreffend die Zulassungzur Rechtsanwaltsprüfung und die notwendige praktische Verwendungwegen Aussichtslosigkeit infol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit Bescheid des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich vom 15. April 2004 wurde der Antrag des Erstbeschwerdeführers auf Eintragung des pensionierten Richters und nunmehrigen Zweitbeschwerdeführers in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter und auf Erteilung einer großen Legitimationsurkunde (im Folgenden: LU), gemäß §15 Abs1 und 2 Rechtsanwaltsordnung (im Folgenden: RAO) abgewiesen. 1.2. In der dagegen erhobenen Vorstellung v... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungRAO §2, §5a, §15, §21b, §30
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Abweisung der Anträge eines Rechtsanwaltes auf Eintragung eines
pensionierten Richters in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter und
Erteilung einer Substitutionsberechtigung mangels ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Die Beschwerdeführerin ist Rechtsanwaltsanwärterin in Wien. Sie war von 1. November 1997 bis 30. April 1998 in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. B-B S als Rechtsanwaltsanwärterin beschäftigt. Mit 1. Mai 1998 setzte sie ihre Ausbildung bei Rechtsanwältin Dr. R R fort. Aufgrund eines Attestes des Arbeitsinspektionsarztes ging sie gemäß §3 Abs3 Mutterschutzgesetz 1979 (MSchG) mit 22. Dezember 1998 vorzeitig auf Mutterschaftsurlaub. Dieser Mutterschaftsurl... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktMutterschutzG 1979 §3, §5RAO §2
Leitsatz: Abweisung einer Beschwerde betreffend die Anrechnung von Zeiten eines
Beschäftigungsverbotes aufgrund des Mutterschutzgesetzes auf die für
die freiberufliche Ausübung der Rechtsanwaltschaft erforderliche
praktische Verwendung; keine Ausübung der Tätigkeit als
Rechtsanwaltsanwärterin im maßgeblichen Zeitraum infolge ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Wien. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 14. September 2001 wurde er für schuldig erkannt, er habe "1. zu D 165/97 1.1 als Vertreter der Dr. Dipl.Ing. B M und W M die Schreiben vom 11.3.1996, 2.5.1996, 19.12.1996 und 4.3.1997 an den Vertreter der Gegenseite, Rechtsanwalt Dr. M G, gerichtet, sowie jeweils eine Kopie davon an dessen Mandanten R M und hiedurc... mehr lesen...
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Norm: EMRK Art6 Abs1 / StrafrechtEMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienDSt 1990 §51 Abs1RL-BA 1977RAO
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt; kein
Antrag auf Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung;
vertretbare Annahme des Vorliegens eines Verstoßes gegen die
Richtlinien für die Ausübun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit Schreiben vom 13. Mai 1998 stellte Rechtsanwaltsanwärter Dr. W (der Beschwerdeführer der zu B25/99 im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof protokollierten Beschwerde) an den Ausschuß der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer den Antrag auf Anrechnung seines Doktoratsstudiums im gesetzlichen Höchstausmaß von sechs Monaten auf die Zeit der praktischen Verwendung gemäß §2 Abs3 Z1 RAO. 1.2. Rechtsanwaltsanwärter Dr. H (der Beschwerdeführe... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRAO §2
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Nichtanrechnung von Zeiten eines Doktoratsstudiums auf die für
die Ausübung der Rechtsanwaltschaft erforderliche praktische
Verwendung aufgrund gleichzeitiger anrechenbarer Zeiten bei einem
Rechtsanwalt; keine Bedenken gegen die Regelungen der
Recht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit Bescheid der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (im folgenden: OBDK) vom 26. Juli 1999 wurde der Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Vorstellungsbescheid des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien (Plenum), betreffend die Anrechnung ihrer Tätigkeit bei Rechtsanwältin Dr. H B im Zeitraum zwischen 26. Mai 1997 und 30. September 1997 auf die Dauer der praktischen Verwendung gemäß §2 Abs1... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Bescheid des Ausschusses (Plenum) der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich wurde die Vorstellung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Abteilung II/4 des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich, mit dem der Antrag auf Feststellung der Anrechenbarkeit von Mutterschutz-Zeiten gem. §3 Mutterschutzgesetz auf die praktische Verwendung iS des §2 RAO abgewiesen wurde, keine Folge gegeben und der angefochtene Bescheid vollinhaltlich bestätigt. ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungMutterschutzG 1979 §3RAO §2RAO §30 Abs4
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des Ausschusses
einer Rechtsanwaltskammer betreffend die Abweisung eines Antrags auf
Feststellung der Anrechenbarkeit von Mutterschutz-Zeiten auf die für
die Ausübung der Rechtsanwaltschaft erforderliche praktische
Verwendung mangels Instanzenzugs... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungRAO §2
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht, im Recht auf Freiheit der
Erwerbsbetätigung und der Berufsausbildung durch Nichtanrechnung von
als Rechtsanwaltsanwärter ohne Legitimationsurkunde verbrachter
Zeiten auf Zeiten der Alternativ- oder Ersatzpraxis;
verfassungskonforme Gesetzesauslegung im Wege der Analogie geboten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1.1. Mit Schreiben vom 3. September 1996 stellte Mag. G S (der Beschwerdeführer der zu B434/98 im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof protokollierten Beschwerde) den Antrag auf Anrechnung seiner (Teilzeit-)Beschäftigung als Rechtsanwaltsanwärter im Ausmaß von 20 Stunden pro Woche bei Rechtsanwalt Dr. T H vom 27. November 1995 bis zum 31. August 1996 auf die zwingend bei einem Rechtsanwalt im Inland zu erwerbende Verwendungspraxis gemäß §2 Abs1 RAO idF BGB... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Schreiben vom 5. Oktober 1998 beantragte der Beschwerdeführer bei der Wiener Rechtsanwaltskammer, ihm zwischen 25. Jänner 1988 und 31. Dezember 1995 erworbene Dienstzeiten bei verschiedenen privat- und öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern gemäß §2 Abs1 RAO auf die zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft erforderliche Zeit der "praktischen Verwendung" anzurechnen. Unter anderem beantragte der Beschwerdeführer auch die Anrechnung der Dienstzeit bei der ÖPAG P... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRAO §2
Rechtssatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Nichtanrechnung von bei einer Pensionskassen AG verbrachten Dienstzeiten für die zwingend vorgeschriebene Verwendungspraxis für die Ausübung der Rechtsanwaltschaft; keine Bedenken gegen §2 RAO Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungRAO §2
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Freiheit der Erwerbsbetätigung und der
Berufsausbildung durch Nichtanrechnung einer Teilzeitbeschäftigung
bei einem Rechtsanwalt auf die zwingend vorgeschriebene
Verwendungspraxis für die Ausübung der Rechtsanwaltschaft;
Analogieschluß im Sinne des Gebots der verfassungskonformen
Interpretation zur Schließung der bezü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Schreiben vom 29. Oktober 1993 stellte der Beschwerdeführer beim Ausschuß der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer den Antrag, bescheidmäßig festzustellen, daß seine rechtsberufliche Tätigkeit bei der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich in der Zeit vom 1. Dezember 1984 bis 30. September 1993 auf die Dauer seiner praktischen Verwendung zur Erlangung der Rechtsanwaltschaft im Sinne des §2 RAO angerechnet wird. 1.2. Mit Besch... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungStGG Art18RAO §2
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch Unterlassung der bei
verfassungskonformer Gesetzesauslegung erforderlichen
Ermittlungstätigkeit, Verletzung in der Erwerbsausübungs- und
Berufsausbildungsfreiheit durch verfassungswidrige Gesetzesauslegung
bei Versagung der Anrechnung einer rechtsberuflichen Tätigk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Schreiben vom 10. September 1992 beantragte der Beschwerdeführer bei der Rechtsanwaltskammer Wien seine Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte. Er führte dazu aus, er sei seit 1974 insgesamt 17 Jahre und 7 Monate wie folgt rechtsberatend tätig gewesen: Nach neunmonatiger Gerichtspraxis sei er vom Jänner 1975 bis Oktober 1982 bei Notaren, hievon vom Jänner 1975 bis April 1980 bei einem Notar in Hainburg a. d. Donau beschäftigt gewesen. Nach de... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungRAO §2NotariatsO §5 Abs1ZPO §29 Abs1
Leitsatz: Keine Verletzung im Gleichheitsrecht und im Recht auf
Erwerbsausübungsfreiheit durch die Abweisung eines Antrags auf
Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte mangels Erfüllung der
Eintragungsvoraussetzung der praktischen Verwendung bei einem
Rechtsanwalt in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Schreiben vom 16. März 1992 beantragte der Beschwerdeführer bei der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer, bescheidmäßig festzustellen, seine Tätigkeit als juristischer Mitarbeiter des Landesvolksanwaltes von Vorarlberg im Ausmaß von 18 Monaten werde auf die zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft erforderliche praktische Verwendung angerechnet; diese Tätigkeit sei für die Ausübung der Rechtsanwaltschaft förderlich und dienlich nach §2 Abs3 RAO und stelle auch... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungStGG Art18RAO §2
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht sowie in den Rechten auf
Erwerbsausübungs- und Berufsausbildungsfreiheit durch die
Abweisung eines Antrags auf Anrechnung der Tätigkeit als
juristischer Mitarbeiter des Landesvolksanwalts auf die zur
Ausübung der Rechtsanwaltschaft erforderliche praktische
Verwendung; Gl... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Der Einschreiter begehrt mit auf Art140 (Abs1 letzter Satz) und auf Art139 (Abs1 letzter Satz) B-VG gestützten Anträgen, §21b 2. Halbsatz der Rechtsanwaltsordnung vom 6. Juli 1868, RGBl. Nr. 96 idF BGBl. Nr. 556/1986 (im folgenden: RAO), als verfassungswidrig und §33 1. Halbsatz der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter (RL-BA 1977), Beschluß de... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragRAO §2RAO §21bRL-BA 1977 §33
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrages auf Aufhebung einer Bestimmung
der RAO und der RL-BA 1977 über die Unvereinbarkeit einer
hauptberuflichen nichtanwaltlichen Tätigkeit mit einer für die
Ausbildung anrechenbaren Tätigkeit als Rechtsanwaltsanwärter mangels
Legitimation; Zumutbark... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Schreiben vom 10. Oktober 1989 beantragte der Beschwerdeführer, der Ausschuß der Rechtsanwaltskammer Wien möge feststellen, daß die Anrechnung seiner praktischen Verwendung als Rechtsanwaltsanwärter gemäß §2 Abs1 letzter Satz RAO idF des Rechtsanwaltsprüfungsgesetzes 1985, BGBl. 556, trotz seiner (zusätzlichen) halbtägigen Beschäftigung als Assistent möglich bleibe. Er begründete diesen Antrag damit, daß er seit 1. Dezember 1985 halbtägig als "Assiste... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzRAO §2RL-BA 1977 §33
Leitsatz: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen §2 Abs1 RAO sowie gegen
§33 RL-BA 1977; Gleichheitsverletzung infolge gleichheitswidriger
Gesetzesauslegung durch die Nichtanrechnung der Verwendung als
Rechtsanwaltsanwärter aufgrund einer zusätzlichen halbtägigen
Beschäftigung als Universitätsassistent
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mag. H B promovierte am 13. Februar 1982 an der Universität Innsbruck zum Doktor der Rechte. In der Zeit ab 1. Juli 1982 war er zunächst Konzeptsbeamter bei der Finanzlandesdirektion Feldkirch und ab 4. Oktober 1982 (teilzeitbeschäftigt) Vertragsassistent an der Universität Innsbruck. Im Wintersemester 1983/1984 erhielt er einen Lehrauftrag im Bereiche des Handels- und Wertpapierrechtes und vom Sommersemester 1984 bis 30. September 1984 einen weiteren Leh... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz - Verw.akt StGG Art18 RAO §2 RL-BA 1977 §33
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf Freiheit der Berufswahl bzw. der
Ausbildung und im Gleichheitsrecht durch die Feststellung mangelnder
Anrechenbarkeit bestimmter Tätigkeiten (als Berufsschullehrer) als
"praktische Verwendung" iS des §2 Abs1 RAO und §33 RL-BA 1977
Rechtssatz: Auch wen... mehr lesen...