RS Vfgh 1999/10/6 B1115/99

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Veröffentlicht am 06.10.1999
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Index

27 Rechtspflege
27/01 Rechtsanwälte

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
RAO §2

Rechtssatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Nichtanrechnung von bei einer Pensionskassen AG verbrachten Dienstzeiten für die zwingend vorgeschriebene Verwendungspraxis für die Ausübung der Rechtsanwaltschaft; keine Bedenken gegen §2 RAO

Entscheidungstexte

Schlagworte

Rechtsanwälte Berufsrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1999:B1115.1999

Dokumentnummer

JFR_10008994_99B01115_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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