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27 RechtspflegeNorm
B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungLeitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des Ausschusses einer Rechtsanwaltskammer betreffend die Abweisung eines Antrags auf Feststellung der Anrechenbarkeit von Mutterschutz-Zeiten auf die für die Ausübung der Rechtsanwaltschaft erforderliche praktische Verwendung mangels Instanzenzugserschöpfung; Berufung an OBDK möglichRechtssatz
Gegen einen Beschluß (Bescheid) des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer, mit dem die Bestätigung einer Rechtsanwaltspraxis verweigert wird, steht dem Betroffenen das Recht der Berufung an die Oberste Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter gemäß §30 Abs4 RAO offen (vgl. VfSlg. 11133/1986, 11601/1988, VfGH 25.09.89, B823/89, 12608/1991, 12837/1991).
Auf die Frage, ob im Hinblick auf die unrichtige Rechtsmittelbelehrung die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bestünde, war im gegebenen Zusammenhang nicht einzugehen.
Im Hinblick auf den unterlaufenen Irrtum bei der Ausfertigung der Rechtsmittelbelehrung verzichtet die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich auf den Antrag, der Beschwerdeführerin Kostenersatz aufzuerlegen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Arbeitsrecht, Mutterschutz, Bescheid Rechtsmittelbelehrung, Rechtsanwälte Berufsrecht, VfGH / InstanzenzugserschöpfungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2000:B1600.1999Dokumentnummer
JFR_09999771_99B01600_01