I. 1 1.1. Die Revisionswerberin stellte beim Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: Verwaltungsgericht) am 20. Mai 2015 in Zusammenhang mit „Direktvergaben von Verträgen zur Herstellung von Kennzeichentafeln“ den Antrag auf Feststellung, „dass die Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung bzw. ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb wegen eines Verstoßes gegen das BVergG 2006 oder die hierzu ergangenen Verordnungen oder wegen eines Verstoßes gegen unmi... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2006 §1 Abs1 Z1KDV 1967KFG 1967 §49 Abs5cKFG 1967 §49 Abs5d
Rechtssatz: Mit der durch die 17. KFG-Novelle BGBl. Nr. 654/1994 erfolgten Änderung wurden in erster Linie die Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung zur Herstellung von Kennzeichentafeln exakter determiniert (vgl. RV 1655 BlgNR 18. GP 12). So setzt die Erteilung einer solch... mehr lesen...
Nach der Aktenlage wurde die Lenkberechtigung der Beschwerdeführerin für die Klasse B (nach Einholung eines ärztlichen Gutachtens durch die Bundespolizeidirektion Wien wegen eines vorausgegangenen cerebralen Insults der Beschwerdeführerin) am 28. August 2000 gemäß § 24 Abs. 1 Z. 2 Führerscheingesetz - FSG bis zum 14. August 2002 befristet. Eine am 7. August 2002 von der genannten Behörde neuerlich befristet erteilte Lenkberechtigung der Beschwerdeführerin endete am 19. Juli 2003. Am 2... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31a;KFG 1967 §67 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/11/0017 E 1. Oktober 1996 RS 1 Stammrechtssatz Stützt sich der amtsärztliche Sachverständige in der
Begründung: seines Gutachtens betreffend die körperliche und geistige Eignung des Lenkerberechtigten zum Lenken eines Kraftfahrzeuges auf den Befund einer verkehr... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß mit diesem im Instanzenzug ergangenen Bescheid die Beschwerdeführerin gemäß § 75 Abs. 2 KFG 1967 aufgefordert wurde, innerhalb bestimmter Frist einen zur Erstattung eines ärztlichen Gutachtens erforderlichen verkehrspsychologischen Befund des Kuratoriums für Verkehrssicherheit vorzulegen. Begründet wurde dies damit, daß der beigezogene medizinische Sachverständige nachvollziehbar dargelegt habe, er benötige... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §31a;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §75 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/07 91/11/0010 4 Stammrechtssatz Liegen zunächst unterschiedlich lautende Beurteilungen der Testergebnisse durch verschiedene verkehrspsychologische Untersuchungsstellen vor, so bedarf es nicht einer gutächtlichen Stellungnahme einer übergeordneten S... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31a;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §69; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/06/26 95/11/0160 3 Stammrechtssatz Für die Quantifizierung der Beeinträchtigung der Reaktionssicherheit (sowie anderer Größen der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit) ist die Angabe der im Test vom Lenkerberechtigten erbrachten Leistu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihr auf die Dauer der gesundheitlichen Nichteignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht die Beschwerdeführerin Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigke... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31;KDV 1967 §31a;KFG 1967 §67 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/30 95/11/0149 3 Stammrechtssatz Aufgrund eines Befundes, in dem die Rede davon ist, daß der Lenkerberechtigte bei der testpsychologischen Untersuchung "nur GRENZWERTIG den Erwartungen" entsprochen habe und seine kraftfahrspezifi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31a;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §69;
Rechtssatz: Für die Quantifizierung der Beeinträchtigung der Reaktionssicherheit (sowie anderer Größen der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit) ist die Angabe der im Test vom Lenkerberechtigten erbrachten Leistungen sowie der jeweiligen Richtwerte erforderlich. ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Salzburg, Verkehrsamt, vom 16. Mai 1995 wurde die der Beschwerdeführerin für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B erteilte Lenkerberechtigung gemäß "§§ 64 (2) iVm 65 (2) u. 69 (1)b KFG 1967 idF" auf die Dauer von einem Jahr, "das ist bis zum 30.3.1996" befristet. Die Erstbehörde sprach weiters aus, daß die Befristung und die Auflagen im Führerschein gemäß § 71 Abs. 1 KFG 1967 eingetragen würden. Gemäß § 64 Abs. 2 AVG werde einer einzubringenden Be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;AVG §58 Abs2;KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31a;KFG 1967 §69 Abs1 litb;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/15 95/11/0318 3 Stammrechtssatz Im Hinblick auf die Befristung der Lenkerberechtigung muß der verkehrspsychologische Befund begründen, daß und weshalb mit einer zum Wegfall der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung f... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm vor Wiedererlangung der geistigen Eignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorsch... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die dem Beschwerdeführer erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 mit 12. Dezember 1995, nämlich auf die Dauer eines halben Jahres, gerechnet ab Erstellung des Gutachtens der ärztlichen Amtssachverständigen der belangten Behörde (am 12. Juni 1995), befristet. Die belangte Behörde ging im wesentlichen davon aus, daß in Ansehung des Gesundheitszustandes des Beschwerdeführers... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31a;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §67 Abs2;
Rechtssatz: Die Beurteilung der geistigen Eignung, wozu auch die Bereitschaft zur Verkehrsanpassung zählt, unterliegt nicht der Wertung iSd § 66 Abs 3 KFG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996110282.X02 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §31a;KDV 1967 §34 Abs1 litd;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §69 Abs1 litb;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995110358.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. März 1991 wurde die Lenkerberechtigung des (im Jahr 1929 geborenen) Beschwerdeführers für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 auf zwei Jahre befristet. In der Folge wurde dem Beschwerdeführer wiederholt eine befristete Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B erteilt, zuletzt mit (mündlich verkündetem) Bescheid der Erstbehörde vom 8. Mai 1995 (befristet bis 8. Mai 1996). Als Grund für... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KDV 1967 §30 Abs1 Z2 litc;KDV 1967 §30 Abs1 Z3;KDV 1967 §31a;KDV 1967 §34;KDV 1967 §35;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §69 Abs1 litb;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/21 91/11/0122 1 Stammrechtssatz Die Regelung des § 73 Abs 1 KFG betreffend die Möglichkeit, eine aufrechte Lenkerberechtigung durch Befristung einzu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin die Erteilung einer Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 64 Abs. 2 KFG 1967 mit der Begründung: versagt, sie besitze wegen wesentlicher Mängel der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit nicht die zum Lenken von Kraftfahrzeugen erforderliche körperliche und geistige Eignung. In ihrer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht die Beschwerdeführerin der Sache nach Rechts... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31a;KFG 1967 §67 Abs2;
Rechtssatz: Stützt sich der amtsärztliche Sachverständige in der
Begründung: seines Gutachtens betreffend die körperliche und geistige Eignung des Lenkerberechtigten zum Lenken eines Kraftfahrzeuges auf den Befund einer verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle, gibt er klar zu erkennen, daß er ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 16. März 1994 entzog die Bundespolizeidirektion Wiener Neustadt dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 vorübergehend die (bis 11. September 1995 befristete) Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B "bis zur behördlichen Feststellung der Wiedererlangung der gesundheitlichen Eignung, gerechnet vom Tage der Bescheidzustellung". Gleichzeitig wurde gemäß § 74 Abs. 1 in sinngemäßer Anwendung des § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß dem Beschwerdeführer... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem (im Jahr 1920 geborenen) Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm bis zur Wiedererlangung der geistigen Eignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, aus dem zusammenfassenden Gutachten des amtsärztlichen ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §30 Abs2 idF 1987/362;KDV 1967 §31a;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/11/0035 E 3. Februar 1989 VwSlg 12855 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Bei erwiesenem Fehlen der "nötigen kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit" bedarf es nicht (mehr) der Prüfung, ob ein "Ausgleich des bestehenden Mangels durch erlangte Geübtheit" (§ 30 Abs 2 KDV) ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §30 Abs2;KDV 1967 §31a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/30 90/11/0169 6 Stammrechtssatz Auch im Fall der örtlich eingeschränkten Verwendung des Kfz muß die kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit im vollen Ausmaß gegeben sein. Bei diesem Mangel kommt weder ein Ausgleich durch erlangte Geübtheit (§ 30 Abs 2 KDV) noch durch Ortskunde in Be... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem im Jahr 1913 geborenen Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm bis zur behördlichen Feststellung seiner körperlichen und geistigen Eignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, auf Grund des ärztlichen Sachverständigengutachtens, welc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31;KDV 1967 §31a;KFG 1967 §67 Abs2;
Rechtssatz: Aufgrund eines Befundes, in dem die Rede davon ist, daß der Lenkerberechtigte bei der testpsychologischen Untersuchung "nur GRENZWERTIG den Erwartungen" entsprochen habe und seine kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit VERMINDERT sei, in dem jedoch eine Quantifiz... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 23. November 1994 wurde die Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G auf die Dauer von 4 Wochen (bis 20. November 1994) vorübergehend entzogen. Gleichzeitig wurde, gestützt auf ein amtsärztliches Gutachten, dem der Untersuchungsbefund einer verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle vom 7. November 1994 zugrundelag, die Lenkerberechtigung bis 3. November 1995 befristet. Gemäß § ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31a;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §69 Abs1 litb;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/21 91/11/0122 1 Stammrechtssatz Die Regelung des § 73 Abs 1 KFG betreffend die Möglichkeit, eine aufrechte Lenkerberechtigung durch Befristung einzuschränken, stellt auf Fälle ab, in denen eine "Krankheit" festgestellt wurde... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31a;KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs1;
Rechtssatz: Die Notwendigkeit einer Nachuntersuchung im Hinblick auf die Bereitschaft zur Verkehrsanpassung (und damit einer Befristung der Lenkerberechtigung) kann nicht damit begründet werden, daß bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Verkehrsvorschriften die Fahreignung verneint werden müß... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;AVG §58 Abs2;KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31a;KFG 1967 §69 Abs1 litb;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die Befristung der Lenkerberechtigung muß der verkehrspsychologische Befund begründen, daß und weshalb mit einer zum Wegfall der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung führenden Verschlechterung zu rechnen sei. Die Feststellung, vor eine... mehr lesen...