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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Für die Quantifizierung der Beeinträchtigung der Reaktionssicherheit (sowie anderer Größen der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit) ist die Angabe der im Test vom Lenkerberechtigten erbrachten Leistungen sowie der jeweiligen Richtwerte erforderlich.
Schlagworte
Anforderung an ein GutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995110160.X03Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
16.11.2010