Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 3. Juni 1994 auf Erteilung einer Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 64 Abs. 2 und § 69 Abs. 1 lit. d KFG 1967 sowie § 30 Abs. 1 KDV 1967 abgewiesen. In ihrer an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht die Beschwerdeführerin Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorsch... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) vom 4. Juni 1993 wurde der im Jahre 1917 geborenen Beschwerdeführerin gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihr für die Dauer ihrer geistigen Nichteignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, im ers... mehr lesen...
Aufgrund einer anonymen Anzeige wurde gegen den im Jahre 1911 geborenen Beschwerdeführer ein Verfahren zur Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für seine Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B und F eingeleitet. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Lenkerberechtigung gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 bis 7. Juli 1993 befristet. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhalt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31;KDV 1967 §31a;KDV 1967 §34;KDV 1967 §35;KFG 1967 §69 Abs1 litb;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Ein ärztliches Gutachten ist nicht ausreichend begründet, wenn es eine Befristung einer Lenkerberechtigung gem § 73 Abs 1 KFG wegen "fortgeschrittenen Lebensalters" und "Diabetes mellitus" empfiehlt, nähere Ausführungen jed... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §31a;KFG 1967 §67 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/30 92/11/0056 3 Stammrechtssatz Verkehrspsychologische Tests sind so ausgelegt, daß die Leistungskriterien dergestalt im Zusammenhang mit den Persönlichkeitskriterien berücksichtigt werden, daß ein Unterschreiten von Grenzwerten bei den Leistungskriterien von Senioren durch Erfahrung und tatsächlich ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KDV 1967 §30 Abs1 Z2 litc;KDV 1967 §30 Abs1 Z3;KDV 1967 §31a;KDV 1967 §34;KDV 1967 §35;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §69 Abs1 litb;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/21 91/11/0122 1 Stammrechtssatz Die Regelung des § 73 Abs 1 KFG betreffend die Möglichkeit, eine aufrechte Lenkerberechtigung durch Befristung einzu... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31a;KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §69 Abs1 litd;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995110098.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §31a;KFG 1967 §67 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/01 90/11/0217 3 (eines psychiatrischen Fachgutachtens bedarf es nicht) Stammrechtssatz Die Beurteilung der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung erfordert ein Gutachen gem § 67 Abs 2 KFG iVm einem verkehrspsychologischen Befund und ist nich... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B und F vom 11. November 1991 mangels geistiger und körperlicher Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen der genannten Gruppen gemäß § 64 Abs. 2 in Verbindung mit § 67 Abs. 1 und 2 KFG 1967 abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inh... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß der Beschwerdeführer im Besitze einer Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B war und bei der Erstbehörde, der Bezirkshauptmannschaft Perg, die Erteilung einer Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen C und E beantragte. Trotz dreimaligen Antretens konnte er die theoretische Lenkerprüfung nicht erfolgreich ablegen. Daraufhin erließ die Erstbehörde zwei B... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §31a;KFG 1967 §67 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/30 92/11/0056 3 Stammrechtssatz Verkehrspsychologische Tests sind so ausgelegt, daß die Leistungskriterien dergestalt im Zusammenhang mit den Persönlichkeitskriterien berücksichtigt werden, daß ein Unterschreiten von Grenzwerten bei den Leistungskriterien von Senioren durch Erfahrung und tatsächlich ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §31a;KFG 1967 §67 Abs2; Beachte Besprechung in Tiroler Zeitung vom 13.9.1995; Aufforderung gem
§ 75 Abs 2 KFG zur neuerlichen Ablegung der theoretischen
Lenkerprüfung der Gruppen A und B wegen nicht erfolgreicher
Ablegung der theoretischen Lenkerprüfung der Gruppen C und E
(dreimaliger erfolgloser Versuch); Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/30 92/11/0056 3 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 20. Mai 1992 auf "Verlängerung" seiner mit 23. Juli 1992 befristeten Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 64 Abs. 2 und § 69 Abs. 1 lit. d KFG 1967 in Verbindung mit § 30 Abs. 2 KDV 1967 abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rechtswidr... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31a;KFG 1967 §64 Abs2;
Rechtssatz: Auch wenn sich ein Proband aus verkehrspsychologischer Sicht, also unter den Gesichtspunkten der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit und der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung, als geeignet erweist, kann er sich als körperlich nicht geeignet erweisen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Nach der Aktenlage besaß der (im Jahre 1905 geborene) Beschwerdeführer zuletzt eine bis 11. September 1992 befristete Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B. Mit Eingabe vom 21. Mai 1992 beantragte er die Erteilung einer unbefristeten Lenkerberechtigung mit gleichem Berechtigungsumfang. Die Bundespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, erteilte dem Beschwerdeführer mit mündlich verkündetem Bescheid vom 23. Juli 1992 eine bis 23. Juli 1993 befristete Lenkerberechtigung für Kraf... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31a;KFG 1967 §65 Abs2;KFG 1967 §69 Abs1 litb;
Rechtssatz: Sind bereits signifikante, wenn auch noch nicht die kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit ausschließende Leistungsschwächen im Bereich dieser Eignungsvoraussetzung, wie sie erfahrungsgemäß im vorgerückten Lebensalter zu erwarten sind, bei einer dieser Alterskategorie angehörenden Person festge... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem im Jahre 1910 geborenen Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der "Gruppen B, C, E, F, a 125 ccm" entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm auf die Dauer "der gesundheitlichen Nichteignung" keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §31a;KFG 1967 §67 Abs2;
Rechtssatz: Verkehrspsychologische Tests sind so ausgelegt, daß die Leistungskriterien dergestalt im Zusammenhang mit den Persönlichkeitskriterien berücksichtigt werden, daß ein Unterschreiten von Grenzwerten bei den Leistungskriterien von Senioren durch Erfahrung und tatsächlich vorhandene Bereitschaft zur Ausrichtung des Verhaltens nach den alte... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §31a;KFG 1967 §67 Abs2;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber geht davon aus, daß die verkehrspsychologischen Untersuchungen zur Feststellung (ua) der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit insbesondere dann zum Tragen kommen, wenn Zweifel an deren Vorliegen "im Hinblick auf sein Lebensalter", worunter auch ein verhältnismäßig hohes Alter in Betracht kommt, bestehen (§67 Abs 2 l... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §31a;KFG 1967 §67 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/11/0194 1 Stammrechtssatz Bei dem Befund einer verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle handelt es sich nicht um ein Gutachten im Sinne des AVG 1950, sondern ein derartiger Befund ist im Sinne des § 67 Abs 2 letzter Satz KFG 1967 im Rahmen des zu erstattende... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Graz vom 16. Jänner 1990 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, C und F entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm vor Wiedererlangung der körperlichen und geistigen Eignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Weiters wurde gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B bis 28. November 1990 befristet. Ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §31a;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §75 Abs2;
Rechtssatz: Liegen zunächst unterschiedlich lautende Beurteilungen der Testergebnisse durch verschiedene verkehrspsychologische Untersuchungsstellen vor, so bedarf es nicht einer gutächtlichen Stellungnahme einer übergeordneten Stelle iS eines Fakultätsgutachtens, da dies schon im Hinblick auf di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §31a;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §75 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/11/0210 E 4. Juli 1989 RS 2 Stammrechtssatz Stützt sich ein Sachverständigengutachten auf Unterlagen, die vor mehr als einem Jahr vor der Erlassung des Entziehungsbescheides zustande gekommen sind, so wird damit der auch im Entziehungsverfahren anzuwendenden Vo... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. März 1990, Zl. 89/11/0300, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis war ein Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 3. November 1989 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben worden, mit dem in Bestätigung des erstinstanzlichen Bescheides der Bundespolizeidirektion Linz vom 11. Oktober 1988 die Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers für Kraftfahrzeuge der Gruppe... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/22 90/11/0024 2 Stammrechtssatz Bei der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit iSd § 30 Abs 1 iVm § 31 a KDV handelt es sich um das Merkmal der körperlichen und geistigen Eignung (Hinweis E 3.2.1989, 88/11/0035). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31a;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Ein Befund, wonach der Lenker "hochgradig selbstunkritisch" bzw "kritiklos und selbstüberschätzend" reagiere, betrifft die geistige Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen und ist geeignet, eben diese Eignung abzusprechen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KDV 1967 §30 Abs1 Z2 litc;KDV 1967 §30 Abs1 Z3;KDV 1967 §31a;KDV 1967 §34;KDV 1967 §35;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §69 Abs1 litb;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2;
Rechtssatz: Die Regelung des § 73 Abs 1 KFG betreffend die Möglichkeit, eine aufrechte Lenkerberechtigung durch Befristung einzuschränken, stellt auf Fälle ab, in denen eine "Krankheit" festgestel... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 15. Oktober 1990 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 4. Dezember 1989 auf Verlängerung der Gültigkeit seiner bis 23. Dezember 1989 befristeten Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B und F gemäß § 64 Abs. 2 KFG 1967 abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde. Der Verwaltungsgerichtshof hat erwogen: Grund für die Abweisung des Antrages des Besch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §31a;KFG 1967 §67 Abs2;
Rechtssatz: Die Beurteilung der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung erfordert ein Gutachen gem § 67 Abs 2 KFG iVm einem verkehrspsychologischen Befund und ist nicht allein auf Grund einer Beobachtungsfahrt möglich (Hinweis E 22.1.1991, 90/11/0143). Schlagworte Sachverständiger Erfordernis ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 11. Mai 1989 auf Erteilung einer "Lenkerberechtigung der Gruppe A, eingeschränkt auf Kraftfahrzeuge der Marke Sulky mit 125 ccm" gemäß § 64 Abs. 2 in Verbindung mit § 69 Abs. 1 lit. d KFG 1967 abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rechtswidrigkeit infolge V... mehr lesen...