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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/06/26 95/11/0160 3Stammrechtssatz
Für die Quantifizierung der Beeinträchtigung der Reaktionssicherheit (sowie anderer Größen der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit) ist die Angabe der im Test vom Lenkerberechtigten erbrachten Leistungen sowie der jeweiligen Richtwerte erforderlich.
Schlagworte
Anforderung an ein GutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996110346.X01Im RIS seit
12.06.2001