RS Vwgh 1997/8/5 96/11/0346

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Veröffentlicht am 05.08.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §52;
KDV 1967 §30 Abs1;
KDV 1967 §31a;
KFG 1967 §67 Abs2;
KFG 1967 §69;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/06/26 95/11/0160 3

Stammrechtssatz

Für die Quantifizierung der Beeinträchtigung der Reaktionssicherheit (sowie anderer Größen der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit) ist die Angabe der im Test vom Lenkerberechtigten erbrachten Leistungen sowie der jeweiligen Richtwerte erforderlich.

Schlagworte

Anforderung an ein Gutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996110346.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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