Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/22 90/11/0024 2 Stammrechtssatz Bei der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit iSd § 30 Abs 1 iVm § 31 a KDV handelt es sich um das Merkmal der körperlichen und geistigen Eignung (Hinweis E 3.2.1989, 88/11/0035). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31a;
Rechtssatz: Auch im Fall der örtlich eingeschränkten Verwendung des Kfz muß die kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit im vollen Ausmaß gegeben sein. Bei diesem Mangel kommt weder ein Ausgleich durch erlangte Geübtheit (§ 30 Abs 2 KDV) noch durch Ortskunde in Betracht (Hinweis E 3.2.1989, 88/11/0035). European Case L... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 9. Juli 1990 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm für die Dauer der körperlichen Nichteignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Dem Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/22 90/11/0024 2 Stammrechtssatz Bei der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit iSd § 30 Abs 1 iVm § 31 a KDV handelt es sich um das Merkmal der körperlichen und geistigen Eignung (Hinweis E 3.2.1989, 88/11/0035). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid vom 6. Dezember 1989 entschied der Landeshauptmann von Kärnten über die vom Beschwerdeführer mit Eingabe vom 12. Juli 1988, eingelangt bei der Bezirkshauptmannschaft Villach am 13. Juli 1988, gestellten Anträge dahingehend, daß der Antrag "auf Wiederausfolgung der mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Villach vom 26.1.1989" (richtig: 1988) "vorübergehend entzogenen Lenkerberechtigung" gemäß § 74 Abs. 2 KFG 1967 u... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/22 90/11/0024 2 Stammrechtssatz Bei der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit iSd § 30 Abs 1 iVm § 31 a KDV handelt es sich um das Merkmal der körperlichen und geistigen Eignung (Hinweis E 3.2.1989, 88/11/0035). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 2. Juni 1989 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die ihm erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm vor Ablauf eines Jahres ab Zustellung des Bescheides keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;KDV 1967 §31a;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, ob der hier vorgelegene Befund der verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle auf seine Schlüssigkeit geprüft werden konnte (Hinweis E 22.12.1982, 82/11/0033, VwSlg 10939/A). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989110194.X02 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §31a;KFG 1967 §67 Abs2;
Rechtssatz: Bei dem Befund einer verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle handelt es sich nicht um ein Gutachten im Sinne des AVG 1950, sondern ein derartiger Befund ist im Sinne des § 67 Abs 2 letzter Satz KFG 1967 im Rahmen des zu erstattenden ärztlichen Gutachtens zu verwerten. Wird ein derartiger Befund dur... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 22. November 1989 wurde dem Antrag des Beschwerdeführers vom 13. April 1989 "auf Erteilung einer Lenkerberechtigung nach Fristablauf für die Gruppe B" gemäß § 64 Abs. 2 in Verbindung mit § 67 Abs. 2 KFG 1967 "mangels körperlicher Eignung keine Folge gegeben". Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31a;
Rechtssatz: Bei der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit iSd § 30 Abs 1 iVm § 31 a KDV handelt es sich um das Merkmal der körperlichen und geistigen Eignung (Hinweis E 3.2.1989, 88/11/0035). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990110024.X02 Im RIS seit 12.06.2... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §31a;KFG 1967 §67 Abs2;
Rechtssatz: Selbst wenn Gutachten aus den Gebieten der Psychiatrie oder der Physiologie die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen von ihrer Warte her bejahen, kann damit das Gutachten aus dem Gebiet der Verkehrspsychologie nicht widerlegt werden, weil aus diesen nicht zwingend folgt, dass der Betroffene die nötig... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §31a;KFG 1967 §67 Abs2;
Rechtssatz: Die verkehrspsychologische Untersuchungsstelle ist zur Erstellung eines Befundes berufen, obwohl ihr die Qualifikation als Amtssachverständiger fehlt (Hinweis E 27.9.1983, 82/11/0130). Wird dieser Befund zur Gänze in das Sachverständigengutachten aufgenommen, so verschafft der Umstand, dass dieser Befu... mehr lesen...