Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §31;KDV 1967 §34 Abs1 litb;KDV 1967 §34 Abs1 litd;KFG 1967 §64 Abs1;KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/29 93/11/0084 2 Stammrechtssatz Alkoholmißbrauch kann mehrere Voraussetzungen für den Erwerb und Besitz einer Lenkerberechtigung betreffen, nämlich jedenfalls sowohl die geistige als auch die körperlich... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §31;KDV 1967 §34 Abs1 litb;KDV 1967 §34 Abs1 litd;KFG 1967 §66 Abs1 lita;KFG 1967 §69 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/29 93/11/0084 4 Stammrechtssatz Liegt in Ansehung einer Person, die Alkohol mißbraucht, keine bestimmte Tatsache im Sinne des § 66 Abs 2 lit e KFG vor, kann die Lenkerberechtigung nur entzogen werden, wenn auf ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem im Jahr 1925 geborenen Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm "auf die Dauer der gesundheitlichen Nichteignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf". In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochten... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KDV 1967 §31;KFG 1967 §69 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/12 89/11/0279 1 (hier: Paranoide Erscheinungen sind ohne Dartuung von Auswirkungen auf das Fahrverhalten nicht ausreichend, die geistige Eignung zum Lenken von Kfz abzusprechen). Stammrechtssatz Bei der Befristung der Lenkerberechti... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KDV 1967 §31;KFG 1967 §64 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/11/0238 E 21. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Um von einem Mangel der geistigen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen sprechen zu können, genügt es nicht, dass bei Vorliegen seelischer Störungen eine Beeinträchtigung des Fahrverhaltens nicht ausgeschlossen werden kann. Es kommt vielmehr d... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Dem Beschwerdeführer war mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Weiz vom 15. Jänner 1991 "wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung aufgrund von zwei Alkoholexzessen mit anschließender kurzfristiger Einweisung" in ein Krankenhaus gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B und F entzogen worden. In der Folge wurde ei... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §31;KDV 1967 §34 Abs1 litb;KDV 1967 §34 Abs1 litd;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §69 Abs1 lita;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Liegt in Ansehung einer Person, die Alkohol mißbraucht, keine bestimmte Tatsache im Sinne des § 66 Abs 2 lit e KFG vor, kann die Lenkerberechtigung nur entzogen werden, wenn auf Grund eines ärztlichen Gutachtens die Annahme gerechtfertigt ist, si... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §31;KDV 1967 §34 Abs1 litb;KDV 1967 §34 Abs1 litd;KFG 1967 §64 Abs1;KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Alkoholmißbrauch kann mehrere Voraussetzungen für den Erwerb und Besitz einer Lenkerberechtigung betreffen, nämlich jedenfalls sowohl die geistige als auch die körperliche Eignung als auch die Verkehrszuverlässigkeit. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Besitz einer von der Erstbehörde erteilten, mit 7. April 1992 befristeten Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, C, E, F und G. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 23. März 1992 auf "Streichung bzw. Verlängerung" der im Führerschein eingetragenen Frist gemäß § 64 Abs. 2 KFG 1967 abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bestätigte auch die Aussprüche der Erstbehörde, daß nach § 73 Ab... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §52;KDV 1967 §31;KDV 1967 §34 Abs1 litb;KDV 1967 §34 Abs1 litd;KFG 1967 §64 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/09 90/11/0102 2 Stammrechtssatz Ausf, daß bei einem Zustand nach Alkoholmißbrauch weder für die Entziehung der Lenkerberechtigung wegen geistiger Nichteignung nach § 31 KDV noch wegen körperlicher Nichteignung... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 16. Oktober 1991 wurde gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die der Beschwerdeführerin erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B auf Grund dessen, daß sie "körperlich und geistig nicht geeignet" sei, entzogen und gleichzeitig gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß der Beschwerdeführerin "bis zur Wiedererlangung der gesundheitlichen Eignung" keine neue Lenkerberech... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §31;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/26 91/11/0045 1 Stammrechtssatz Das amtsärztliche Gutachten stellt keine taugliche Entscheidungsgrundlage für die Entziehung der Lenkerberechtigung wegen geistiger Nichteignung dar, wenn die nach § 31 KDV erforderliche Untersuchung durch einen entspr... mehr lesen...
Mit Vorstellungsbescheid der Bundespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, vom 19. Februar 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm "auf die Dauer der gesundheitlichen Nichteignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf". Dieser Maßnahme lag zugrunde, daß der Amtsarzt der Erstbehörde in seinem Gutachten vom 16. Jänner 1991 zu dem Ergebnis gekom... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §73 Abs2;KDV 1967 §31;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Wenn die Berufungsbehörde auf Grund ihrer sich aus § 66 Abs 4 AVG ergebenden Verpflichtung zur Fällung einer Sachentscheidung im Entziehungsverfahren nach § 73 KFG die Beurteilung der Eignung des Lenkens gem § 31 KDV auf aktueller Basis durch andere Sachverständige un... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 11. Dezember 1990 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die ihr erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, C, F und G entzogen und zugleich gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, "daß für die Dauer Ihres amtsärztlich festgestellten Gebrechens keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf". Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegen... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KDV 1967 §30 Abs2;KDV 1967 §31;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Krankheiten, Behinderungen und Störungen iSd § 30 Abs 1 Z 1 KDV und § 31 KDV, die die bloße Möglichkeit von Auswirkungen dahingehend beinhalten, daß das Fahrverhalten des betroffenen Lenkers wegen fehlender oder zumindest eingeschränkter Fähigkeit zum sicheren Beherrschen des Kraf... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KDV 1967 §31;KFG 1967 §64 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/11/0238 E 21. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Um von einem Mangel der geistigen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen sprechen zu können, genügt es nicht, dass bei Vorliegen seelischer Störungen eine Beeinträchtigung des Fahrverhaltens nicht ausgeschlossen werden kann. Es kommt vielmehr d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 7. März 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die ihm erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, F und A 125 ccm entzogen und gleichzeitig gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß dem Beschwerdeführer auf die Dauer der geistigen Nichteignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorli... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §31;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Das amtsärztliche Gutachten stellt keine taugliche Entscheidungsgrundlage für die Entziehung der Lenkerberechtigung wegen geistiger Nichteignung dar, wenn die nach § 31 KDV erforderliche Untersuchung durch einen entsprechenden Facharzt unterblieben ist. Schlag... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 13. Februar 1991 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 10. Mai 1990 auf Erteilung einer Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B unter Bezugnahme auf § 64 Abs. 2 KFG 1967 in Verbindung mit § 69 Abs. 1 lit. d leg. cit. abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Die belangte... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KDV 1967 §31;KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §67 Abs2;
Rechtssatz: Wurde im Gutachten des Facharztes ausgeführt, daß der psychischen Erkrankung des Betroffenen zwar wirksam mit einer entsprechenden Therapie begegnet werden kann, wenn er sich aber einer solchen Therapie nicht unterzieht, die Erteilung einer Lenkerberechtigung medizinisch nicht vertreten werden kann... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 9. Juli 1990 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm für die Dauer der körperlichen Nichteignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Dem Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §52;KDV 1967 §31;KDV 1967 §34 Abs1 litb;KDV 1967 §34 Abs1 litd;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/09 90/11/0102 2 Stammrechtssatz Ausf, daß bei einem Zustand nach Alkoholmißbrauch weder für die Entziehung der Lenkerberechtigung wegen geistiger Nichteignung nach § 31 KDV noch wegen körperlicher Nichteignung... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KDV 1967 §31;KFG 1967 §65 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/09 89/11/0124 1 Stammrechtssatz Krankheiten, Behinderungen und Störungen im Sinne des § 30 Abs 1 Z 1 und § 31 KDV sind für eine Entziehung oder Einschränkung der Lenkerberechtigung im Sinne des § 73 Abs 1 KFG nur insoweit von Belang, als sie eine Beeinträchtigung... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers für die Gruppen A, B, C, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm "auf die Dauer seiner geistigen Nichteignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf". In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rec... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §52;KDV 1967 §31;KDV 1967 §34 Abs1 litb;KDV 1967 §34 Abs1 litd;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/09 90/11/0102 2 Stammrechtssatz Ausf, daß bei einem Zustand nach Alkoholmißbrauch weder für die Entziehung der Lenkerberechtigung wegen geistiger Nichteignung nach § 31 KDV noch wegen körperlicher Nichteignung... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag vom 11. Mai 1989 wurde u.a. gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers "für die Gruppen A und B auf zwei Jahre eingeschränkt, das ist vom 16.8.1988 bis zum 16.8.1990" (am 16. August 1988 erstattete der ärztliche Amtssachverständige der Erstbehörde ein "Gutachten", in dem er allerdings zu keinem abschließenden Ergebnis über die gesundheitliche Eignung des Beschwerdeführers kam). Mit dem angefochtenen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §52;KDV 1967 §31;KDV 1967 §34 Abs1 litb;KDV 1967 §34 Abs1 litd;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Ausf, daß bei einem Zustand nach Alkoholmißbrauch weder für die Entziehung der Lenkerberechtigung wegen geistiger Nichteignung nach § 31 KDV noch wegen körperlicher Nichteignung nach § 34 Abs 1 lit b oder lit d KDV das Gutachten des Amtssachvers... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KDV 1967 §31;KFG 1967 §65 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/11/0299
Rechtssatz: Krankheiten, Behinderungen und Störungen im Sinne des § 30 Abs 1 Z 1 und § 31 KDV sind für eine Entziehung oder Einschränkung der Lenkerberechtigung im Sinne des § 73 Abs 1 KFG nur insoweit ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid vom 6. Dezember 1989 entschied der Landeshauptmann von Kärnten über die vom Beschwerdeführer mit Eingabe vom 12. Juli 1988, eingelangt bei der Bezirkshauptmannschaft Villach am 13. Juli 1988, gestellten Anträge dahingehend, daß der Antrag "auf Wiederausfolgung der mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Villach vom 26.1.1989" (richtig: 1988) "vorübergehend entzogenen Lenkerberechtigung" gemäß § 74 Abs. 2 KFG 1967 u... mehr lesen...